openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Aachen Münchner Lebensversicherung AG – Ärger mit der Wunschpolice

Bild: Aachen Münchner Lebensversicherung AG – Ärger mit der Wunschpolice

(openPR) Wünsche tragen Hoffnungen in sich, so auch bei den Kunden der Aachen Münchener Lebensversicherung AG. Mit dem vielversprechenden Namen „Wunschpolice“ sollte laut der Aachen Münchener eine „innovative Anlageform“ angeboten werden, die „individuellen Bedürfnisse der Kunden“ sollten befriedigt werden.


Schön war am Ende nur der Name, alles andere war für die Kunden in der Regel eher wenig wünschenswert verlaufen. So auch bei einer Mandantin von Witt Rechtsanwälte PartGmbB (Heidelberg – Berlin - München). Diese hatte in zwei „Wunschpolicen“ 96.000,00 € eingezahlt, nach Kündigung beider Versicherungen erhielt sie nebst Ausschüttungen insgesamt 77.053,44 € ausbezahlt, so dass ein Verlust in Höhe von 18.946,56 € verblieb. Diesen Verlust muss die Aachen Münchner nunmehr nach dem rechtskräftigen Urteil des OLG Karlsruhe vom 31.03.2017, Az.: 12 U 112/16 an die Klägerin in voller Höhe nebst Zinsen zurück erstatten.
Hintergrund dieser Entscheidung ist die Beratung der Klägerin durch einen Mitarbeiter der DVAG in den Jahren 2009 und 2011. Die Klägerin wurde dabei zum Zwecke einer sicheren Geldanlage für die Altersvorsorge beraten. Nach einer Umschichtung des Kapitals ging ein erheblicher Teil der einbezahlten Beiträge verloren oder steckte in unsicheren und risikoreichen Fonds fest, die nicht kurzfristig aufgelöst werden konnten. Auf die mit einer solchen fondsgebundenen Versicherungspolice einhergehenden Verlustrisiken wurde die Klägerin durch den Mitarbeiter der DVAG bei Abschluss des Vertrages aber nicht hingewiesen. Das OLG Karlsruhe sah im Ergebnis eine Falschberatung als gegeben an. Für die fehlerhafte Beratung durch die DVAG hat die Aachen Münchener Lebensversicherung AG nach Auffassung des OLG Karlsruhe in vollem Umfang einzustehen.
Das Urteil ist von weitreichender Bedeutung auch über den Einzelfall hinaus. Rechtsanwalt Thomas Franken, der das Urteil erstritten hat, sagt dazu: „Die Entscheidung des OLG Karlsruhe zeigt, dass Versicherungsgesellschaften im Einzelfall auch für Beratungsfehler einzustehen haben und Schadensersatz leisten müssen. Die Entscheidungen des BGH vom 11.07.2012 (u.a. IV ZR 151/11), die gegen die britische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical ergangen sind, können damit auch für deutsche Lebensversicherungsgesellschaften gelten, auch wenn diese bislang versucht haben, dies in Abrede zu stellen.“
Rechtsanwalt Thomas Franken weist zudem auf einen weiteren wichtigen Punkt hin: „Der von uns erstrittene Schadensersatz hat nichts mit dem Thema Widerspruch oder Rücktritt von dem Versicherungsvertrag zu tun. Ein solcher ist möglich, wenn eine fehlerhafte Belehrung erteilt wurde und keine Verwirkungstatbestände vorliegen. Daher ist es besonders wichtig, jeden Fall genau zu prüfen.“
Dieses Urteil ist daher auch für weitere Geschädigte wichtig, die ebenfalls von der Wunschpolice der Aachen Münchner Lebensversicherung AG enttäuscht worden sind. Denn neben der Möglichkeit, den Versicherungsvertrag nachträglich zu widerrufen, kann nach dem Urteil des OLG Karlsruhe im vorliegenden Fall auch Schadensersatz wegen fehlerhafter oder unvollständiger Beratung verlangt werden. Dies hat den Vorteil, dass unabhängig von eventuellen Fondsverlusten die Anleger das investierte Geld in voller Höhe nebst Zinsen zurückfordern können.

Die Partner von Witt Rechtsanwälte haben bereits weit über 1.000 Versicherungsnehmer beraten und erfolgreich vertreten, die mit ihrer Lebens- und / oder Rentenversicherung unzufrieden sind und zählen damit zu den führenden Kanzleien in diesem Bereich in Deutschland. So haben bereits im Jahre 2012 mehrere Mandanten, die von den Rechtsanwälten Hans Witt und Tobias Pielsticker vertreten wurden, vor dem BGH erfolgreich gegen die britische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical geklagt, die Urteile vom 11.07.2012 zählen in Fachkreisen zu den bundesweit bedeutendsten Verfahren im Jahre 2012 überhaupt (so auch JUVE Handbuch 2012, welche die Verfahren unter den 10 wichtigsten Verfahren in Deutschland im Jahr 2012 sahen).

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 966801
 1646

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Aachen Münchner Lebensversicherung AG – Ärger mit der Wunschpolice“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Das könnte Sie auch interessieren:

Online-Investmentwegweiser vereint Fonds- und Versicherungswelt
Online-Investmentwegweiser vereint Fonds- und Versicherungswelt
Mit einem neuen Online-Investmentwegweiser vereint die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) Fonds- und Versicherungswelt. Unter meinepolice.com können Geschäftspartner und Kunden auf umfangreiches Datenmaterial von Fonds zugreifen und sich über die fondsgebundenen Versicherungslösungen der LV 1871 informieren. „Meinepolice.com ist das …
Bild: ATLANTICLUX Versicherungen - Informationen zu Nettopolicen, Vermittlungsgebühren und VergütungsvereinbarungenBild: ATLANTICLUX Versicherungen - Informationen zu Nettopolicen, Vermittlungsgebühren und Vergütungsvereinbarungen
ATLANTICLUX Versicherungen - Informationen zu Nettopolicen, Vermittlungsgebühren und Vergütungsvereinbarungen
Die luxemburgische ATLANTICLUX Lebensversicherung S. A. hat Lebensversicherungen in Form sogenannter Nettopolicen angeboten. Das heißt die Versicherungsprämien enthielten keine Anteile für eine Vermittlungsprovision. Diese Idee entspricht modernen Vorgaben der Transparenz von Kosten, so wie sie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Stichwort: …
ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. setzt positive Entwicklung fort
ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. setzt positive Entwicklung fort
Auch in 2007 konnte die in Luxemburg ansässige ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. ihr positives Ergebnis weiter ausbauen und damit gegen den Trend wachsen. Das Jahr 2006 hatte das Unternehmen bereits mit einer Beitrags-/Versicherungssumme in Höhe von drei Milliarden Euro angeschlossen. Dies ist das Ergebnis der erfolgreichen Arbeit in den deutschen, …
FWU Gruppe - Frankfurter Allgemeine Zeitung verweist einmal mehr auf shariah-konforme Produkte
FWU Gruppe - Frankfurter Allgemeine Zeitung verweist einmal mehr auf shariah-konforme Produkte
… schrieb: „Etwas schneller als die Branchengrößen bewegt sich ein kleiner Lebensversicherer, der in Luxemburg und München zu Hause ist. In der Heimat sind die fondsgebundenen Lebensversicherungen der FWU AG (Facility for Worldwide Unit Insurance) nur wenig bekannt. Im mittleren Osten aber erobert sich der Mittelständler Markt um Markt und setzt dabei …
Ausstieg aus Darlehen bei der Sparkasse Vorderpfalz – vormals Stadtsparkasse Schifferstadt?
Ausstieg aus Darlehen bei der Sparkasse Vorderpfalz – vormals Stadtsparkasse Schifferstadt?
… Frankenthal finanziert. Für die Sparkasse erfolgte nicht nur die Absicherung der Finanzierung im Grundbuch, sondern auch in einigen Fällen eine Absicherung mittels einer Lebensversicherung z.B. bei der Berlinische Leben (nunmehr Delta Lloyd Lebensversicherung AG). Mit dem Abschluss der Lebensversicherung sollte eine teilweise Tilgung des Darlehens der …
Bild: Lebensversicherungen- 12,2 Milliarden Euro vorzeitig ausgezahltBild: Lebensversicherungen- 12,2 Milliarden Euro vorzeitig ausgezahlt
Lebensversicherungen- 12,2 Milliarden Euro vorzeitig ausgezahlt
(Augsburg, 10. Juni 2008). Etwa jeder zweite Deutsche konnte in den vergangenen Jahren die Prämien für seine Lebensversicherung nicht über die gesamte Laufzeit zahlen, berichtet der "Münchner Merkur" unter Berufung auf Branchendienste. Nach Angaben der Zeitung bestehen in Deutschland gegenwärtig mehr als 97 Millionen Lebensversicherungsverträge. Nach …
Heidelberger Leben beauftragt ComMenDo mit Deutschland-PR
Heidelberger Leben beauftragt ComMenDo mit Deutschland-PR
München (28. März 2006) – Die Heidelberger Lebensversicherung AG vertraut ihre PR-Aktivitäten der Münchner ComMenDo Agentur für UnternehmensKommunikation an. Mit der ehemaligen MLP Leben stärkt die Agentur ihren Branchen-Schwerpunkt „Banken & Versicherungen“ weiter. Nachdem der britische Lebensversicherer und ComMenDo-Kunde Clerical Medical die MLP …
Ausstieg aus der Lebensversicherung - Facto regelt den Widerspruch
Ausstieg aus der Lebensversicherung - Facto regelt den Widerspruch
Die Kündigung einer unattraktiven Lebensversicherung ist eigentlich eine ganz einfache Sache! Wäre da nicht der vorprogrammierte Ärger über einen Rückkaufswert, der in den meisten Fällen nicht zu akzeptieren ist. Wer die Versicherung trotzdem beenden will, sollte prüfen, ob dem Vertragsschluss nicht auf Basis unzulässiger Widerrufsbelehrungen widersprochen …
Bild: Widerruf Lebensversicherung: Urteil gegen AachenMünchener Lebensversicherung AGBild: Widerruf Lebensversicherung: Urteil gegen AachenMünchener Lebensversicherung AG
Widerruf Lebensversicherung: Urteil gegen AachenMünchener Lebensversicherung AG
… Rechtsanwalt André Krajewski von der Anlegerkanzlei Sommerberg LLP. Der Kunde hatte seine fondsgebundene Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im Jahr 2000 bei der AachenMünchener Lebensversicherung AG abgeschlossen. Im Jahr 2014 wollte der Kunde von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Er erklärte mit Hilfe der Kanzlei Sommerberg …
Bild: Urteil des LG Aachen wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung der AachenMünchener Lebensversicherung AGBild: Urteil des LG Aachen wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung der AachenMünchener Lebensversicherung AG
Urteil des LG Aachen wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung der AachenMünchener Lebensversicherung AG
Das Landgericht Aachen stellte mit Urteil vom 21. April 2016 fest, dass die AachenMünchener Lebensversicherung AG eine nicht ordnungsgemäße Belehrung über das Widerspruchs- bzw. Rücktrittsrecht zu einem fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrag verwendet hat (Az. 9 O 183/15). Die Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP hatte im Mai über diese von …
Sie lesen gerade: Aachen Münchner Lebensversicherung AG – Ärger mit der Wunschpolice