(openPR) Der handelsrechtliche Einzelabschluss bildet nach wie vor die Basis für die Ausschüttungsbemessung und wegen des Maßgeblichkeitsprinzips auch den Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung. Wegen der zunehmenden Internationalisierung der Weltwirtschaft und der damit einhergehenden wachsenden Bedeutung des Konzerns als Form der unternehmerischen Zusammenarbeit verlieren die Einzelabschlüsse für Investoren und sonstige Bilanzadressaten aber zusehends an Bedeutung.
Ob ein Konzernabschluss aufgestellt wird und was die Beweggründe hierfür sind, sind in der Praxis vielfältig. Folgende Argumente können Treiber für die Erstellung und Offenlegung eines Konzernabschlusses sein:
1. Die Finanzierungspartner (Kreditgeber) erwarten einen Konzernabschluss
2. Kunden erwarten einen Konzernabschluss vor dem Abschluss eines Großauftrages
3. Unternehmensverflechtungen werden nur unvollständig erfasst
4. Kapitalmarktteilnehmer orientieren sich am Konzernabschluss
5. Rechtliche Verpflichtung entsteht aufgrund Überschreitung von Größenklassen, § 296 HGB
6. Konzernabschluss ist für Konzernplanung und Konzernsteuerung wichtig.
Ein Konzernabschluss ist zu erstellen, wenn das Mutterunternehmen die Möglichkeit besitzt, auf zumindest ein Tochterunternehmen einen beherrschenden Einfluss ausüben zu können. Im Rahmen der Konzernrechnungslegung sind Tochterunternehmen auf Basis der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einzubeziehen.
Neben den Tochterunternehmen bedürfen auch Gemeinschaftsunternehmen, gemeinschaftliche Tätigkeiten sowie assoziierte Unternehmen einer konsolidierungstechnischen Behandlung. Auch der eigentlichen Konsolidierung vorgelagerte Maßnahmen, wie bspw. die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, die konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung, die Abgrenzung latenter Steuern und die Währungsumrechnung, sind unter Beachtung der einschlägigen Normen umzusetzen.
In unserem dreitägigen Intensivseminar Konzernrechnungslegung vom 26.-28. September 2017 in Wiesbaden wird sowohl das Grundlagenwissen zu den notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen als auch darauf aufbauend vertiefendes Fachwissen vermittelt, um letztlich aus dem Zahlenwerk einzelner Konzernunternehmen einen gesetzeskonformen Konzernabschluss nach HGB und/oder IFRS zu
erstellen.
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.forum-institut.de/seminar/1709581-konzernrechnungslegung-nach-hgb-ifrs











