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Barmer verweigert Krankengeld

25.08.201716:14 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Barmer verweigert Krankengeld

(openPR) Wuppertal/ Kassel – Es ist das normalste der Welt, man wird krank, geht zum Arzt und wird krankgeschrieben. Sieht der Krankheitsverlauf schlimmer aus, dauert es auch mal länger und man ist über 6 Wochen krankgeschrieben. Natürlich greift nun die Krankenversicherung und zahlt Krankengeld für den Ausfall. In Nordhessen traf es jetzt einen mittelständischen jungen Arbeiter anders.



Bereits vor Pfingsten ging es dem jungen Mann zusehend schlechter. Er begab sich also zunächst zum Arzt, der ihn umgehend an das Krankenhaus überwies. Der Grund: Verdacht auf eine Krebserkrankung. „Voller Angst und Sorge, ging es ins Krankenhaus“, so der Patient gegenüber Antenne Hessen. Dort angekommen wurde viel mit ihm angestellt, neben den Behandlungen, waren da auch Ängste und viele Fragen.

Die Krankmeldungen, welche er vom Arzt erhielt, wurden direkt an die zuständige Krankenversicherung nach Wuppertal geschickt. Hierfür liegen Antenne Hessen auch entsprechende Sendebelege der Post vor. Ohne darüber nachzudenken, wartete man nun auf das Krankengeld. Als aber nichts kam, meldete man sich bei der Versicherung. Diese gab an, das keine der Krankmeldungen, bzw. nur einige tatsächlich eingegangen waren. Man bat ihn, die Unterlagen erneut einzureichen, damit man die entsprechende Zahlung ausführen kann. Dies wurde sodann umgehend veranlasst. Als diese dann mehrfach per Fax gesendet wurde, gingen diese auch endlich ein und der Antrag zur Zahlung des Krankengeldes kam. Dieser wurde dann auch mehrfach gefaxt und postalisch gesendet, damit die Unterlagen diesmal auch wirklich ankommen.

„Ich versicherte mich am Telefon, dass nun alles da ist, wo es auch hingehört und man versicherte mir, dass alles da sei und man nun die Zahlung veranlasst“!

Doch weit gefehlt! Selbst eine Woche später war nichts von der Versicherung zu hören. Bei einem erneuten Anruf erklärte man, dass die Vorgänge wild im System verteilt sind und man diese erst ordnen muss. Man wollte sich jedoch schnellstmöglich darum kümmern, da das Geld einem ja zustehen würde. „Mir viel auf, dass jeder 2. am Telefon etwas anderes sagte und rief daher vorsichtshalber bei meinem Anwalt an um mich abzusichern. Dieser sagte mir, dass ich zunächst einen entsprechenden Bescheid erhalten muss, damit klar sei was und wie viel ich bekommen würde…“! Als dieser dann nochmals telefonisch abgefragt wurde, verweigerte die Versicherung plötzlich die Zahlung. Nun seien die Daten wieder nicht mehr vorliegend und zudem, selbst wenn man sie jetzt senden würde, seinen diese nun verspätet, wodurch kein Anspruch mehr besteht. Eine Katastrophe für den jungen Mann. Immerhin fehlt mehr als eine hälfte seines Monatsgehaltes.

Antenne Hessen wurde sodann mit dem Sachverhalt betraut. Wir riefen gemeinsam mit dem Versicherungsmitglied bei der Barmer in Wuppertal an. Was direkt auffiel, jeder Mitarbeiter sagte tatsächlich etwas anderes. Einmal sollen noch Dokumente von dem Arbeitgeber fehlen, dann der Antrag selber, dann die Krankmeldungen, später sei die Zahlung ja bereits in vollem Gange. Jeder erzählte etwas anderes und betonte jedoch immer wieder, dass ein großes Chaos in den Akten sei. Diese müssen erneut von dem entsprechenden Sachbearbeiter zusammengeführt werden, da man ja sonst keine Zahlung berechnen könnte. Auch sei der Bescheid seit Tagen bereits postalisch verschickt. Nichts der gleichen stimmt jedoch.

Antenne Hessen liegen die Telefon-Protokolle, sowie Mitschriften vor. Allein die Randbemerkungen der einzelnen Mitarbeiter am Telefon sind interessant. So schreibt man zum Beispiel: „hier kommt ein dubioser Fall – Mg (Mitglied) hat sich bei uns im Telefondienst gemeldet. Er sei seit dem 05.06.2017 durchgehend AU und ist ab und an im KHS (Krankenhaus) – Krankmeldungen hat er geschickt, sind bisher aber nur eine Meldung und die vom KHS eingespielt.“ – Dubioser Fall? Was an dem Fall dubios ist, konnte selbst ein Sachbearbeiter aus der Regionalstelle in Kassel nicht erklären. Als wir uns direkt mit dem Sachbearbeiter in der Krankengeldabteilung verbinden lassen haben, wurde dieser ebenfalls frech und teilte gleich mit, dass es kein Geld gebe. Er nahm sich immerhin die Zeit, die Akte mal zusammenzuführen, aber das ändert nichts an der Sache. Selbst mit dem Hinweis, dass der Sachverhalt medial und auch juristisch verfolgt werden würde, sagte man nur: „ist Ihr gutes Recht, deshalb bekommen Sie aber dennoch kein Geld.“

Daraufhin fuhren wir mit dem jungen Mann nach Kassel direkt zur Regionalstelle. Der dortige Sachbearbeiter sah sich den Fall an und erkannte sofort, dass die Vorgänge bereits längst hätten bearbeitet werden können. Nicht einmal der Bescheid sei bearbeitet worden. Als dieser dann bei dem zuständigen Sachbearbeiter in Wuppertal anrief, ließ dieser sich schlichtweg verleugnen. Am Ende gab es dennoch kein Geld. Als das treue Versicherungsmitglied mitteilte, dass man den Fall medial bearbeiten würde, befürwortete man das sogar unwissend darüber, dass wir aus sicher Entfernung, den Sachverhalt mithören würden.

Auf eine Anfrage in der Pressestelle bekamen wir bisher keine Antwort. Lediglich einen Antrag zur Entbindung der Schweigepflicht wurde zugesandt. Nun betreut auch ein Fachanwalt den jungen Mann, der dringen sein Geld braucht. „Er hat laufende Kosten und rutscht bereits ins Minus, hier ist schnelles Handeln gefragt!“ -so sein Anwalt.

Kein neuer Fall, wie uns in den Recherchen aufgefallen ist. Krankenkassen versuchen immer wieder unter dubiosen Vorwänden, Zahlungen zu verweigern. Dies muss dann meist erst vor dem Sozialgericht geklärt werden und kostet die Personen zusätzliche Kraft.

Anstatt einen entsprechenden Bescheid zu senden, kam nun die Rechnung der Barmer. 70 Euro sollen umgehend für den Krankenhausaufenthalt bezahlt werden. Von den Forderungen des Mitgliedes ist jedoch keine Rede, auch der Bescheid bleibt aus.

(Antenne Hessen Redaktion Nordhessen)

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