(openPR) Teilzeit, Minijobs und Leiharbeit nehmen einen wachsenden Teil bei den abhängigen Beschäftigungsverhältnissen ein. Immer mehr Unternehmen nutzen dies, um möglichst schnell auf Auftrags- beziehungsweiße Nachfrageschwankungen zu reagieren.
Der Gesetzgeber sorgt jährlich für zahlreiche Neuerungen und Änderungen bei den atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Seit dem 1. April 2017 gelten durch das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) neue Vorschriften. Dazu führen die vielen verschiedenen Urteile der Arbeitsgerichte auf diesem Gebiet zu weiteren Komplikationen.
Das Seminar vermittelt alles, was man zum Thema Werkverträge, AÜG, Leiharbeit und Co. wissen sollte. Zwei ausgewiesene Experten des Arbeitsrechts gehen auf die aktuelle Gesetzgebung und die Auswirkungen der neuesten Rechtsprechung ein und stellen diese ausführlich vor. Die Seminarteilnehmer bekommen Checklisten und diverse Musterverträge zur rechtssicheren Umsetzung der Neuregelungen in der Praxis.
Detaillierte Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier:
www.akademie-heidelberg.de/seminar/17-11-ra321/das-neue-a%C3%BCg













