(openPR) Von allen gestellten Erstanträgen auf Leistungen der Pflegeversicherung werden ca. 30%
abgelehnt, von allen Anträgen auf eine höhere Pflegestufe ca. 50%. Oft zu Unrecht!
Aus dem „Pflegebericht des Medizinischen
Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (MDS) 2003“ geht eindeutig hervor, dass fast 50% der Widersprüche bei Ablehnung oder
Erhöhung einer Pflegestufe Erfolg haben!
Entscheidend für einen positiven Erstantrag oder einen erfolgreichen Widerspruch ist vor allem die Sprache der Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen) verstehen zu können und zu wissen welche Leistungen bei einer Begutachtung überhaupt berücksichtigt werden.
Möchten Sie also einen Antrag stellen oder einen Widerspruch einlegen, sollten Sie sich gleich von vorneherein professionelle Hilfe holen, es lohnt sich.
Zu diesem Zweck bietet Patrick Wiek Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen seine Hilfe an. Er ist in der Beratung und Fortbildung für die Altenhilfe tätig und kennt die Verfahrensabläufe durch seine langjährige Praxis in der ambulanten und stationären Pflege.
Das Pflegeversicherungsgesetz sieht z.B. Leistungen gemäß der Pflegestufe 1 vor, wenn eine Person mindestens einmal täglich bei zwei pflegerischen Verrichtungen (z.B. Körperpflege, Toilettengängen, Anziehen, Stehen und Gehen oder Nahrungsaufnahme) Hilfe in einem Umfang von durchschnittlich mindestens 45 Min tägl. benötigt. Zusätzlich muss ein Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals wöchentlich hinzukommen, so daß. insgesamt mindestens 1,5 Stunden täglich Hilfe erforderlich wird.
"Für Pflegebedürftige die von der Pflegeversicherung in erster Linie die Geldleistung beziehen möchten ist es oft schwierig solche Anträge zu stellen oder sich mit einem Pflegetagebuch auf die Begutachtung des MDK vorzubereiten. Aber gerade diese Gruppe der Pflegebedürftigen ist auf die finanziellen Mittel angewiesen! Aus diesem Grund ist bei mir das Honorar für das Stellen von Anträgen oder bei Widersprüchen ausschließlich
Erfolgsabhängig!" gibt Patrick Wiek an.
Weiter "Nehmen Pflegebdürftige meine Hilfe in Anspruch, müssen sie sich lediglich mit einem geringen Betrag an meinen Unkosten beteiligen.Nur bei einem positiven Leistungsbescheid fällt das eigentliche Honorar an!"
Kontakt:
PflegeWieki
Patrick Wiek - Beratung und Fortbildung in der Altenhilfe
Gemmenicher Weg 14
52074 Aachen
Tel.: 0241 - 508473
Mobil: 0178 - 9697230
Fax: 0721 - 151 - 389948
eMail:

www.pflegewieki.de
www.pflegedienstleiter.info