(openPR) Vor einer Qualitätsprüfung nach Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität (Qualitätsprüfungs-Richtlinien - QPR) vom 10. November 2005 sollten Sie ihre Bewohner/Kunden umfassend informieren.
Oft verwechseln Bewohner/Kunden diese Prüfung mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und wissen nicht, was z.B. die körperliche Inaugenscheinnahme bedeutet!
Tatsächlich waren in einem durchschnittlichen Alten- und Pflegeheim mit 66 Bewohnern nach umfassender Information über den Ablauf und die Inhalte bei der Prüfung beim Bewohner nur noch 19 (29%) der Kunden bereit an einer Prüfung nach § 114 SGB XI teilzunehmen.
Neben der hohen Transparenz für ihre Kunden schafft man durch eine gezielte Vorbereitung auch Bedingungen welche einen reibungsloseren Ablauf der Prüfung unterstützen.
So können die Gutachter des MDK am Tag der Prüfung gleich aus den Bewohnern/Kunden auswählen die zur Teilnahme an der Prüfung bereit sind.
Sie können sich voll und ganz auf die Prüfung konzentrieren und müssen nicht noch kurzfristig die Einverständniserklärung von Bewohnern/Kunden und/oder Betreuern einholen.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf www.pflegedienstleiter.info.
Patrick Wiek – Beratung und Fortbildung in der Altenhilfe (www.pflegewieki.de)
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