(openPR) Der Traum vom Eigenheim und dessen Realisierung müssen nicht nur auf solidem Grund und stehen, wenn man vom bautechnischen Fundament ausgeht. Auch die Absicherung in Form einer Bauherrenhaftpflichtversicherung gehört zu einem gelungenen Bauplan des Eigenheims bzw. zur Sanierung von Bauten im Bestand.
Da die private Haftpflichtversicherung das Bauvorhaben in der Größenordnung eines Neubaus nicht abdeckt, ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht sehr sinnvoll, denn der Bauherr haftet für alle Schäden an Personen und Sachen, die auf seiner Baustelle entstehen. Die Prämien für die Bauherrenhaftpflicht fallen natürlich nur an, solange man die Versicherung benötigt, also über den Zeitraum des Bauvorhabens.
Quelle: http://www.gelon.de/bauherrenhaftpflichtversicherung/
Die Bauleistungsversicherung (früher auch Bauwesenversicherung oder Bauversicherung) ist oft Bestandteil einer Gebäudeneubauversicherung und schützt Bauunternehmer und Bauherren vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Dazu zählen insbesondere Schäden verursacht durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Hochwasser oder Sturm. Es sind im Allgemeinen aber auch Schäden durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und Ähnliches versichert.
Sie definiert sich als Allgefahrendeckung für das im Entstehen befindliche Bauprojekt mit Nennung abschließend aufgezählter Ausschlüsse. Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, An- oder Abprall bemannter und unbemannter Flugkörper).
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bauleistungsversicherung
Welche Risiken deckt die Baufertigstellungsversicherung ab?
Hier übernimmt ein Dritter die Kosten, falls die Baufirma nicht in der Lage ist, das Bauwerk fertigzustellen. Meistens treten Versicherungen oder Banken als Bürgen der Fertigstellungsbürgschaft auf, sollte die Baufirma überraschenderweise Insolvenz anmelden und finanziell nicht mehr in der Lage sein, den Neubau fertig zu stellen.
Eine Baufertigstellungsversicherung zu haben, ist auch deshalb sehr wichtig, weil private Bauherren in der Regel keine gesetzliche Versicherung gegen Insolvenz haben. Die Fertigstellungsbürgschaft ist übrigens eine spezielle Form der
Vertragserfüllungsversicherung
Diese Art der Versicherung sichert Bauausführung, Überzahlungen, Schadenersatz und Gewährleistung, also sämtliche Verpflichtungen vom Auftragnehmer gegenüber des Auftraggebers ab. Sie wird individuell zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart und ist kein Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bevor jedoch eine Versicherungsgesellschaft einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Bauunternehmer abschließt, werden das Management der Unternehmen und die Bilanzen gründlich auf den Prüfstand gestellt. Kann ein Bauträger eine solche Versicherung vorweisen, kann das Unternehmen in finanzieller Hinsicht als stabil und seriös betrachtet werden.
Eine Baufertigstellungsversicherung ist für den Bauherren ein gutes Indiz dafür, den Bauträger als sicheren und soliden Baupartner an ihrer Seite zu haben.
Die Feuerrohbauversicherung ist eine optionale Zusatzversicherung zur Wohngebäudeversicherung, mit der Bauherren ihr neues Haus noch vor dem eigentlichen Einzug schützen können. Die Feuerrohbauversicherung sichert das Haus in der Bauphase gegen Schäden ab, die durch Feuer – also Brand, Blitzschlag oder Explosion – entstehen können. Weil gerade ein Brand einen großen finanziellen Schaden nach sich ziehen kann, empfehlen Experten, neben der Wohngebäudeversicherung auch eine Feuerrohbauversicherung abzuschließen. Diese Versicherung muss bereits zum Rohbau abgeschlossen sein.
Laut Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft wurden allein im Jahr 2012 mehr als zwei Millionen Schäden bei den Wohngebäudeversicherungen gemeldet. Um die Schäden zu regulieren, mussten insgesamt über vier Milliarden Euro aufgebracht werden. Die Tendenz ist durch zahlreiche Unwetter, die jedes Jahr auch Neubauten und Rohbauten in Schutt und Asche legen, steigend. Wohngebäudeversicherung und Feuerrohbauversicherung lohnen sich also.
Die Feuerrohbauversicherung greift nur bei Feuer. Risiken wie Sturm-, Leitungswasser- und Hagelschäden, die bei der Wohngebäudeversicherung üblich sind, deckt sie nicht ab.
Dennoch bieten viele Versicherungsgesellschaften die Option, eine Feuerrohbauversicherung, die bis zu 6 Monate vor Fertigstellung des Gebäudes gilt, als kostenfreien Zusatz zur Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Bei solchen Verträgen beginnt die Wohngebäudeversicherung automatisch, sobald das Haus bezugsfertig ist, und die Feuerrohbauversicherung erlischt.
Es ist möglich, sich mit der Wohngebäudeversicherung auch gegen sogenannte Elementarschäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen abzusichern. Steht das künftige Haus in einem gefährdeten Gebiet, etwa in der Nähe eines Gewässers, das über Ufer treten kann, wird die Versicherungsgesellschaft diese Deckungserweiterung um Elementarschäden entweder gar nicht vornehmen oder nur gegen hohe Aufschläge und Selbstbehalte
Quelle: http://www.verivox.de/feuerrohbauversicherung/
http://graef-massivhaus.de/ bietet seinen Kunden einen kostenlosen Bauherrnschutzbrief in Zusammenarbeit mit dem Kooperationsparnter und Finanzdienstleister Exmina an.
Nähere Information
http://www.examina-finanz.de/de/versicherungen.html












