(openPR) Ferienzeit bedeutet immer wieder auch das Einstellen von Aushil-fen, um die Urlaubstage und -wochen des Stammpersonals zu über-brücken. Ob in der Produktion, der Dienstleistung, im Handwerk oder vor allem in der Gastronomie werden Schüler und Studenten gesucht, die sich ein Taschengeld oder mehr dazu verdienen wol-len. Bei der Auswahl ihrer Ferien-Jobber sind die Betriebe nur sel-ten wählerisch, schließlich warten nur selten anspruchsvolle Arbei-ten auf die saisonalen Kräfte. Dass man es aber ein bisschen ge-nauer nehmen sollte, zeigen aktuelle Beispiele aus dem Einzelhan-del. Ob es Bequemlichkeit ist oder schlicht auch das falsche Ausle-gen von Bestimmungen, Nachlässigkeit oder der Glaube an das „Nicht erwischt werden“: Sabine Haslauer, die in Nürnberg ein Bü-ro für Lohn- und Gehaltsabrechnungen betreibt, kann sich nur wundern: „Es gibt einen eklatanten Unterschied zwischen der Be-schäftigung eines Schülers und eines Studenten schon allein des-halb, weil der Student keinem Jugendarbeits-schutzgesetz unter-liegt, das unter 18 Jahren greift. So sind auch Wochenend-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagseinsätze mit Studenten eher zu realisie-ren“, sagt die Expertin aus Franken.
Fallstricke sieht Haslauer in den oft fehlenden Immatrikulations-Bescheinigungen und der Tatsache, dass Studenten während der Vorlesungszeiten maximal 20 Stunden je Woche eingesetzt werden dürfen. „Betriebe tun gut daran, sich mit den aktuellen Gesetzen und Vorgaben zu beschäftigen, wenn sie unangenehmen Fragen der Finanzämter und der Sozialversicherungsträger aus dem Weg gehen wollen“, mahnt die Unternehmerin, die fast jeden Tag auf Unre-gelmäßigkeiten stößt, wenn sie sich durch die Saisonverträge vieler Studenten und Schüler arbeitet und diese optimiert. „Ich mache den Firmen gar keinen Vorwurf“, sagt sie und fügt hinzu: „Manch-mal kann man auch die Anordnungen und Gesetzestexte kaum ver-stehen und darf sich nicht wundern, wenn sie nicht zu hundert Pro-zent angewandt werden. Hier wäre wie so oft eine verständlichere Behördensprache angebracht“.