(openPR) Mini-Jobber profitieren jetzt noch leichter von der Riesterrente. Hintergrund:
Die vom Arbeitgeber zu entrichtende Pauschale bei Mini-Jobs beträgt ab dem 1.7.2006 numehr 30 statt bisher 25 Prozent. Der darin enthaltene Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wurde von bisher 11 auf 13 Prozent, der zur gesetzlichen Rentenversicherung von bisher 12 auf 15 Prozent angehoben. Der Pauschsteuersatz von 2 Prozent blieb unverändert.
Ein Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit lohnt jetzt noch mehr. Wer als also Mini-Jobber gegenüber seinem Arbeitgeber schriftlich auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und den Differenzbetrag zum 19,5 Prozent-Satz aus der eigenen Tasche zahlt, hat Anspruch auf die Riester-Förderung. Dies berichtet die Tipps-Ratgeber-Redaktion.
Aufgrund der ab dem 1.7.2006 geltenden Erhöhungen müssen Mini-Jobber daher nicht mehr 7,5, sondern nur noch 4,5 Prozent des Arbeitsentgelts selbst zuzahlen.
Das heißt im Klartext: Mini-Jobber kommen viel günstiger an einen eigenen Riester-Anspruch. Und der Zusatzeffekt: Auf diese Weise kann man auch dem ansonsten nicht begünstigten selbständigen Ehegatten einen abgeleiteten Zulagenanspruch verschaffen. Das rechnet sich doppelt!
Weitere Infos unter: http://www.tipps-ratgeber.de/riester-minijob.htm
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