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Pfingsturlaub – Gültigkeit alter Führerscheine im Ausland

(openPR) 30.05.2017. Pfingsten steht vor der Tür. Das bedeutet für viele Familien Ferien und Jahresurlaube, allen voran der immer beliebtere Pfingsturlaub im Ausland. Wer dabei mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich auf jeden Fall mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes im Ausland auskennen. Trotzdem gibt es immer wieder Ärger bei Polizeikontrollen, wenn der alte graue oder rosafarbene Führerschein vorgelegt wird. Dies zeigt die Erfahrung der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e. V. (GVI). Ein Textauszug einer EU-Entscheidung in der entsprechenden Landessprache schafft hier Abhilfe.

Im Pfingsturlaub mit dem Auto drohen bei Polizeikontrollen im Ausland Probleme, wenn die alten grauen und rosafarbenen Führerscheine vorgezeigt werden. „Teilweise verhängen Polizisten sogar Bußgelder“, warnt GVI-Präsident Siegfried Karle. Doch nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der alte graue oder rosafarbene Führerschein, zumindest noch bis zum Jahr 2033. Solange währt nämlich die Gültigkeitsfrist für die „alten Lappen“.

„Um Schwierigkeiten bei Autofahrten mit Polizeikontrollen im Pfingsturlaub zu vermeiden, sollte im Ausland ein Textauszug der EU-Entscheidung in der Landessprache, zusammen mit den Kfz-Papieren, mit sich geführt werden. Daneben gehören die grüne Versicherungskarte und der sogenannte Europäische Unfallbericht mit auf die Reise“, lautet die Empfehlung von Siegfried Karle.

Die hilfreichen Texte für den Pfingsturlaub im Ausland zum alten Führerschein und Europäischen Unfallbe-richt, die in mehreren Sprachen abgefasst sind, können kostenlos bei der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ unter Kfz alter Führerschein (Auslandsreise), abgerufen werden.

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