(openPR) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat den Führerschein-Tourismus im EU-Ausland unter neue Auflagen gestellt. Wer in seinem Führerschein keinen Wohnsitz eingetragen hat, setzt sich der Gefahr aus, dass er seine Fahrerlaubnis in Deutschland schnell wieder verliert.
Mehrere deutsche Staatsangehörige, denen die deutschen Behörden die Fahrerlaubnis hatten, begaben sich ins europäische Ausland, um sich dort neue Führerscheine ausstellen zu lassen. Zum Zeitpunkt der Ausstellung ihrer Führerscheine hatten sie, wie sich aus den Angaben in diesen Führerscheinen ergibt, ihren Wohnsitz in Deutschland.
Deutschland kann jedoch die Anerkennung dieser Führerscheine verweigern und die Führerscheine, wenn sich aus dem Führerschein ergibt, dass diese Staatsangehörigen zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Führerscheine keinen Wohnsitz im der Ausland hatten.
Für Führerscheinbesitzer bedeutet das, dass Sie ihre Fahrerlaubnis prüfen müssen und gegebenenfalls einen Wohnsitz, um die Gültigkeit der Lizenz aufrechtzuerhalten, nachzutragen.
Nur wenige Fahrschulen in Tschechien übernehmen derzeit diese Neunanmeldungen und Umschreibungen für die Deutschen, die in Ihrem Führerschein den deutschen Wohnsitz eingetragen haben. Im besten Fall erhält man bereits nach 5 Tagen seine Fahrerlaubnis mit einem Korrekt eingetragenen Wohnsitz zurück.
Sollten Sie unsicher, sein prüft der EU-Fahrschulservice wenn Sie eine Kopie per Fax oder E-Mail zukommen lassen, für Sie.
Weitere Informationen bekommen Sie auf der Internetseite von www.eu-fahrschulservice.com oder unter der Hotline: 0800-9129119






