(openPR) Schenkt man dem Gesetz Gehör schützt das Recht Minderjährige.
So kann es der Theorie nach nicht sein, dass der Jugendliche Schulden hat. Praktisch sieht es leider anders aus. Jugendliche können durchaus Schulden haben betrachtet man einmal, dass Jugendliche aufgrund von monatlichen Ausbildungsvergütungen zum Beispiel ein Dispositionskredit gewährt bekommt. Mit der Geschäfts- und Vertragsfähigkeit der Jugendlichen steigt das Verschuldungsrisiko deutlich. Eine Notwendigkeit der Prävention bei Jugendlichen liegt damit auf der Hand.
Wenn wir hier von Jugendlichen sprechen meinen wir Jugendliche Erwachsene der beruflichen Bildung, Mittelschüler der siebten bis neunten Jahrgangsstufe und Jugendliche in außerschulischen Einrichtungen und Maßnahmen wie u. a. Schülerfirmen. Auszubildende sind eine wichtige Zielgruppe da Sie an der Schwelle von Schule zu Beruf über Ihr eigenes Einkommen verfügen. Damit besteht eine beträchtliche Gefahr der Verschuldung.
Diese Jugendlichen planen schon von Zuhause auszuziehen oder sind bereits ausgezogen. Mit Beginn Ihrer Volljährigkeit können sie bereits Verträge mit Banken und Versicherungen schließen und ohne genügendes Wissen so in eine Schuldenfalle geraten.
Mit der Folge der Überschuldung für den Jugendlichen passiert an dieser Stelle etwas sehr schlechtes, von der natürlichen Idee des Erwachsen-Werdens vollkommen konträres, der junge Mensch will zurück, nicht nach vorne, er sehnt sich nach Geborgenheit, Sicherheit, er will damit nicht alleine konfrontiert sein und zieht sich in seinem Schneckenhaus zurück.
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