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Wenn der Nachwuchs krank ist - Krankengeld für Eltern

18.05.201712:29 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Bochum: Olaf hat Fieber. Den Sechsjährigen hat es ziemlich erwischt. Zur Schule kann er nicht, das hat der Kinderarzt bereits festgestellt. Normalerweise springt die Großmutter in solchen Fällen ein, aber die ist im Urlaub. Also müssen die berufstätigen Eltern die Pflege für die kommenden Tage selbst übernehmen. Während Olafs Mutter in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber mit einer Kollegin für drei Arbeitstage tauschen kann, um Olaf zu pflegen, muss der Vater für zwei Tage unbezahlt der Arbeit fern bleiben. Nach einer Woche ist Olaf wieder fit für die Schule. Olafs Vater reicht für die zwei unbezahlten Tage eine Bescheinigung des Kinderarztes bei seiner Krankenkasse ein und beantragt Kinderkrankengeld. Nach wenigen Tagen ist der Betrag auf dem Kono.



„Gesetzlich krankenversicherte Mitglieder haben im Kalenderjahr für 10 Arbeitstage je Kind einen Anspruch auf das so genannte Kinderkrankengeld“, erklärt der Kundenservice der VIACTIV Krankenkasse. „Voraussetzung: das erkrankte Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet. Insgesamt ist der Anspruch auf 25 Tage begrenzt. Dabei können die Ansprüche des einen Elternteils auf den anderen übertragen werden – wenn der Arbeitgeber das akzeptiert. Alleinerziehende haben je Kind einen Anspruch von 20 Tagen, bei mehreren Kindern aber nicht mehr als insgesamt 50 Tage.“

Bei der VIACTIV Krankenkasse
Die Zahlen zur Inanspruchnahme dieser Leistung sind bei der VIACTIV Krankenkasse seit Jahren konstant. In fast 80 Prozent der Fälle beantragen Frauen die Leistung. In der Regel fallen pro Fall nur wenige Tage an. 2016 waren das im Durchschnitt 2,1 Tage.

Ein „Ausschöpfen“ des gesamten Anspruchs am Stück ist sehr selten. In 86 Prozent der Fälle wurden 2016 bis zu maximal drei Tage am Stück in Anspruch genommen. Die Hälfte der Eltern (48,5 Prozent) nutzt die Leistung der Kasse mehrmals im Jahr. Auch hier sind Ausreißer selten. Lediglich 3,5 Prozent der Eltern nahmen 2016 die Leistung häufiger als fünf Mal in Anspruch.

„Insgesamt wird Kinderkrankengeld eher selten genutzt. Das hat sicher verschiedene Ursachen“, erläutert Dietrich Hilje, Pressesprecher der VIACTIV Krankenkasse. „Zuerst versuchen berufstätige Eltern die Betreuung der kranken Kinder anders zu regeln: Gleitzeit, Überstundenabbau zum Beispiel. In vielen Betrieben gibt es tarifliche oder betriebsinterne Regelungen für solche Fälle. Erst wenn betroffene Eltern bei Abwesenheit vom Arbeitsplatz finanzielle Einbußen haben, kommt die Krankenkasse zum Zug. Darüber hinaus bestimmt der Kinderarzt die Dauer der Leistung aufgrund der Erkrankung des Kindes.“

Regionale Schwerpunkte gibt es beim Kinderkrankengeld nicht. Allerdings die Regelung in den neuen Ländern und Schleswig-Holstein häufiger genutzt als im Bundesdurchschnitt.

Informationen unter E-Mail oder telefonisch unter 0800 222 12 11

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