(openPR) die meisten Anwältinnen und Anwälte üben ihren Beruf nach wie vor in unternehmerischer Eigenverantwortung als Selbständige aus. Auch wenn mittlerweile zwei Drittel aller Junganwälte ihr Berufsleben als Angestellte einer Kanzlei beginnen, sind in der Gesamtanwaltschaft acht von zehn Berufsträgern Allein- oder Miteigentümer einer Kanzlei. Lediglich 14 Prozent sind angestellt, fünf Prozent arbeiten als freie Mitarbeiter in Kanzleien mit. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung des Soldan Instituts unter knapp 1.600 Berufsträgern hervor.
Nach wie vor ist eine Tätigkeit als anwaltlicher Arbeitnehmer in Deutschland kein auf Dauer angelegtes Beschäftigungsmodell, sondern hat den Charakter einer Übergangsbeschäftigung. „Da Kanzleineugründungen von neu zugelassenen Rechtsanwälten kontinuierlich zurückgehen, entwickelt sich anwaltliches Unternehmertum zunehmend aus einer abhängigen Beschäftigung heraus“, stellt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, fest. „Entweder steigen zuvor angestellte Anwälte zum Partner auf oder sie gründen eine eigene Kanzlei, nachdem sie einige Jahre Berufserfahrungen gesammelt haben.“ Berufsträger mit einem Fachanwaltstitel sind häufiger unternehmerisch tätig als generalistisch ausgerichtete Kollegen. Zwei Drittel der Befragten üben ihren Beruf gemeinsam mit anderen Rechtsanwälten in einer Sozietät aus. In dem Drittel der allein arbeitenden Anwälte sind überdurchschnittlich häufig die Tätigkeitsschwerpunkte Sozial-, Familien-, Straf-, Verkehrs-, Erb, und das Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie das allgemeine Zivilrecht vertreten.





