(openPR) In Kooperation mit der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. veranstaltete der Bayerische AnwaltVerband (BAV) am 07.07.2006 im Akademischen Gesangverein in München den zweiten Münchner Erbrechtstag und den Deutschen Nachlassgerichtstag 2006. Die ganztägige Fortbildung, mit der Fachanwälte für Erbrecht, Nachlassrichter, und Rechtspfleger, aber auch Notare und Wissenschaftler angesprochen wurden, übertraf mit 90 Teilnehmern die Erwartungen der Veranstalter um rund 30 Prozent. Ein eindeutiges Zeichen dafür, dass neben Programm und Tagungsort auch die Rahmenbedingungen genau den Vorstellungen der Teilnehmer entsprachen.
Die Themen
Nach dem zentralen Begrüßungswort des BAV-Präsidenten RA Anton Mertl, hielten namhafte Referenten wie Notar Dr. Jörg Mayer „Zur Wechselbezüglichkeit bei gemeinschaftlichen Testamenten“, Notariatsdirektor a. D. Heinrich Nieder „Ausschlagung/Anfechtung unter Bedingungen“, Prof. Dr. med. Clemens Cording „Zur Feststellung der Testierunfähigkeit“ bis zur Mittagspause die Tagungsteilnehmer zum Thema Erbrecht in ihrem Bann. Parallel dazu sprachen beim Nachlassgerichtstag Dr. Ludwig Kroiß, DirAG Traunstein zum Thema „Ausgewählte Probleme im Erbscheinverfahren“ und RA Prof. Dr. Jürgen Damrau zum Thema „Die Testamentsanfechtung“.
Besondere Beachtung fanden die Thesen von Prof. Cording zur Klärung der Testierfähigkeit. Danach wird der Focus der Begutachtung vom Krankheitsbild verstärkt auf die Kausalität der Erkrankung gerichtet werden müssen. Nur eine gründliche Erforschung der Einzelumstände und deren Würdigung durch den Gutachter könnten zu befriedigenden Ergebnissen führen.
Wichtig für die beratende Praxis war zudem der Hinweis von Nieder auf ein beim BGH anhängiges Verfahren zum Thema „Anfechtbarkeit der Ausschlagung des Erbes“. Sollte der BGH die Anfechtbarkeit erleichtern, wäre für die Praxis eine spürbare Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten bei der Abwicklung schwieriger Nachlässe gegeben.
Nach der Mittagspause beigeisterte beim Erbrechtstag RA und FA für Steuerrecht Dr. Jan Schiffer mit dem Referat „Stiftungen in der Vermögensplanung“. Beim Nachlassgerichtstag zog RA und FA für Erbrecht und Familienrecht Dr. Michael Bonefeld mit seinem Thema „Aktuelle Rechtsprechung und ausgewählte Probleme in Nachlasssachen“ die Teilnehmer an. Nach der Kaffeepause am Nachmittag wurde in der gemeinsamen Vortragsreihe von Dr. Bonefeld „Ausgleichsprobleme im Erb- und Pflichtteilsrecht“ besprochen sowie der „Abschlussbericht des 2. Deutschen Nachlassgerichtstages“ vorgetragen. Zum Abschluss der Veranstaltung sprach Prof. Dr. Stephan Lorenz über „Schweizer und Österreichische Immobilien sowie Bankguthaben im deutschen Erbfall“.
Die Aussteller
Neben dem Mitveranstalter D.V.E.V. präsentierten anwalt.de und D.A.S. ihre Produkte dem Fachpublikum, das mit großem Interesse in den Pausen die Austellerstände aufsuchte. Auch das Teilnehmergeschenk von Lexisnexis, die „Erbrechtsbibliothek“ fand großen Anklang bei den Juristen und war schon nach der Mittagspause fast restlos vergriffen.
Das Rahmenprogramm
Im reich geschmückten, 1915 erbauten Akademischen Gesangsverein in München fand die diesjährige Tagung unter prächtigem Stuck statt, während das viermal wechslende Buffet und der abschließende Prosecco-Umtrunk bei den Displays und den Ständen der Veranstalter für Abwechslung und geselliges Networking sorgten.
Das Feedback
„Rundherum gelungen“ war die einheitliche Aussage der Tagungsteilnehmer wie auch der Aussteller. Eine perfekte Tagungsstätte mit interessanten Themen, kurzweiligen Referaten und gutem Anfahrtsweg auch für ortsfremde Teilnehmer rundeten den diesjährigen Münchner Erbrechtstag und Deutschen Nachlassgerichtstag wieder einmal perfekt ab.
Eine Zusammenfassung der verabschiedeten Thesen finden Sie unter www.bayerischer-anwaltverband.de.
Kontakt:
Bayerischer Anwaltverband
Petra Rottmann
Prinzregentenstraße 6-8
83022 Rosenheim
08031-90 89 433
www.bayerischer-anwaltverband.de
Der Bayerische Anwaltverband – der Verband für Anwälte
Der Bayerische Anwaltverband (BAV) versteht sich als Verbindungsglied zwischen den 36 bayerischen Ortsvereinen und dem Deutschen Anwaltverein, kurz DAV. Als Landesverband hat der BAV die Aufgabe, die 36 Vereine best möglichst zu betreuen und ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Nicht zu letzt dazu veranstaltet der BAV zwei Mal jährlich eine Mitgliederversammlung. Aber auch die unterschiedlich Fachveranstaltungen, die über das Jahr verteilt stattfinden, so z.B. der Bayerische Anwaltstag, der Erbrechtstag oder der Arbeitsrechtstag dienen den Mitgliedern, aber auch Externen als Information- und Weiterbildungsveranstaltung. Darüber hinaus sind diese bayerischen Branchentreffes hervorragend geeignet, um Kontakte zu knüpfen und zu „networken“.
Der BAV hat sich in seinen Wirkungsjahren dahingehend etabliert, dass er bei keiner politischen oder ministeriellen Meinungsbildung übergangen wird und somit im Sinne seiner Mitglieder auf höchster Ebene agieren kann. Bei den Regierungs-Empfängen ist der BAV gleichberechtigt mit den zuständigen Kammern vertreten, gleichermaßen bei Anhörungen im Landtag. Auch bei der informellen Vorbesprechung von Gesetzes- und Verordnungs-Vorhaben im Bayerischen Justizministerium, sowie etwa bei der Neugestaltung der Referendarausbildung für Juristen wird der BAV gleichberechtigt befragt, in die Entscheidungsbildung mit einbezogen und kann auf diesem Wege Einfluss auf die Qualität der juristischen Ausbildung nehmen.
Die örtlichen Vereine können sich jederzeit sowohl beschwerdeführend, hilfesuchend oder auch anregend an seinen Regionalbeauftragten als auch direkt an den Vorstand des BAV wenden. Präsident und Vorstand leisten Hilfe in rechtlicher und tatsächlich angeforderter Art und Weise, auch bei der Unterstützung von Fortbildungsveranstaltungen oder Fragen zu berufsrechtlichen Themen sowie dem seit 01. Juli 2006 geänderten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Auf Anforderungen halten die Vorstandsmitglieder Vorträge mit dem gewünschten
Verbandsinhalt und nehmen an Vereinsjubiläen als Ehrengäste oder Vortragsredner teil.
Darüber hinaus hat sich der BAV zum Ziel gesetzt, die bayerische Anwaltschaft fit für den Bewettbewerb zu machen und steht seinen Mitgliedern auch permanent mit Rat in Sachen Marketing zur Seite. Neben dem Marketing-Leitfaden für Rechtsanwälte, der beim BAV bestellt werden kann, bietet der Verband auch regelmäßig in seinem Mitgliederbrief und auf der Website Informationen Rund um das Thema Marketing für Anwälte. Außerdem können Informationen zum Bereich Mandantengewinnung sowie Mandantenbindung, z. B.durch den Mandantenbrief „Recht neu“ beim BAV geordert werden. Als Ansprechpartnerin für die Kommunikation des BAV steht die Marketingreferentin Petra Rottmann den Mitgliedern aber auch der Presse immer mit offenem Ohr zur Verfügung.










