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IfKom: Keine Datenökonomie ohne Datensouveränität und Datenschutz!

(openPR) Die Digitalisierung mit der Verfügbarkeit und Verarbeitung von Daten eröffnet viele Chancen - birgt aber auch zunehmend Risiken. Dies war Thema der IfKom auf ihrer Vorstandssitzung in Mainz.
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Mit der Digitalisierung, insbesondere mit der Verfügbarkeit und Verarbeitung von Daten, eröffnen sich viele Chancen. Gleichzeitig entstehen zunehmend auch Risiken. Innovationen und ihre Folgen sind jedoch kein alleiniges Thema für Juristen. Daher haben sich die Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V. (http://www.ifkom.de)) im Rahmen ihrer Frühjahrstagung in Mainz auch mit diesen Fragen befasst. Bereits in ihrer Stellungnahme zum Grünbuch "Digitale Plattformen" des Bundeswirtschaftsministeriums wurden konkrete Vorschläge zum Themenkomplex Datenökonomie eingereicht. Unterschiedliche Reaktionen aus der Industrie und von Verbraucherorganisationen auf das inzwischen veröffentlichte Weißbuch zu digitalen Plattformen zeigen die Notwendigkeit weiterer Erörterungen, bevor daraus ein gesetzlicher Rahmen auf nationaler oder internationaler Ebene entsteht. Die IfKom begrüßen daher die Absicht des Bundeswirtschaftsministeriums, den Diskussionsprozess mit dem Erscheinen des Weißbuches nicht abzuschließen, sondern fortzuführen.



Die Ingenieure für Kommunikation sehen in der zunehmenden Vernetzung und in der Verarbeitung von Daten ein großes Innovationspotenzial. Dabei sind jedoch die Regelungen über die informationelle Selbstbestimmung, also das Recht des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen, zu beachten. Es ist daher folgerichtig, der Entwicklung moderner Datenökonomie durch Rechtssicherheit bei der Nutzung von Daten einen Rahmen zu geben. Mobile Anwendungen, das Internet der Dinge und Industrie 4.0 müssen sich in einem geeigneten Rechtsrahmen etablieren, sowohl bezüglich personenbezogener als auch nicht personenbezogener Daten. Ebenso ist die Datensouveränität der Nutzer im Rahmen des Datenschutzes zu stärken. Der Nutzer muss sowohl die Folgen der Preisgabe von Daten kennen als auch Vertrauen in den Schutz seiner persönlichen Daten haben. Die IfKom plädieren dafür, keine expliziten nationalen Regelungen, insbesondere zu den digitalen Plattformen zu erlassen, sondern an einem einheitlichen europäischen Rechtsrahmen zu arbeiten. Die Datenschutz-Grundverordnung ist in diesem Zusammenhang als positives Beispiel zu nennen.

Durch staatliche Normen, abgeleitet aus dem Persönlichkeitsrecht, muss sichergestellt werden, dass Daten wirtschaftlich genutzt werden können, ohne individuelle Rechte zu verletzen. Wegen der hohen Innovationsgeschwindigkeit, die in diesem Bereich vorherrscht, sind in gewisser Weise dynamische Vorschriften sinnvoll. Gesetz- und verordnungsgebende Verfahren müssen somit in der Lage sein, in zeitlich kurzer Frist laufende Innovationen zu berücksichtigen. Dieser Aspekt ist dringend von den Gesetzgebern in Bund und Ländern, aber auch in der EU ernsthaft aufzunehmen.

Aus Sicht der IfKom ist es von großer Bedeutung, dass die Bundesregierung durch geeignete Maßnahmen die Bürger hinsichtlich des Umgangs mit den eigenen persönlichen Daten sensibilisiert. Diese Aufklärung muss schon in der Grundschule beginnen, wo viele Kinder bereits ein Smartphone besitzen und somit den Gefahren des Internets ausgesetzt sind. Die Sensibilisierung muss dabei alle Bevölkerungsschichten erreichen, den Wert der eigenen persönlichen Daten darstellen und alle Facetten des Datenmissbrauchs durch Dritte verdeutlichen. Dieses Bewusstsein ist beispielsweise auch für das Procedere der Einwilligung in die Datenfreigabe und die Akzeptanz von AGB bei der Nutzung von digitalen Diensten von Bedeutung. In der Regel hat der Nutzer nur die Möglichkeit, die von den Unternehmen vorgegebenen Regelungen zu akzeptieren, wenn er den Dienst nutzen möchte.

Darüber hinaus fordern die IfKom, über neue Formen des Einwilligungsverfahrens nachzudenken. Denkbar wäre beispielsweise eine zentrale Datenbank, in der jeder Bürger anhand einer enumerativen Aufzählung festlegen kann, welche Daten er öffentlich bzw. Unternehmen gegenüber zugänglich machen möchte. Die Verwaltung dieser Datenbank wäre als staatliche Aufgabe z. B. einer Behörde zu übertragen. Umfragen zufolge ist 90 Prozent der Deutschen bekannt, dass Sie bei der Nutzung digitaler Dienste Daten hinterlassen. Was jedoch im Einzelnen mit diesen Daten geschieht, bedarf einer stärkeren Aufmerksamkeit.

Innovationen basieren immer stärker auf persönlichen und nicht persönlichen Daten. Wertschöpfung, Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit sind auf diese Innovationen und Investitionen im Bereich der Datenökonomie angewiesen und müssen aus Sicht der Ingenieure für Kommunikation unterstützt werden. Mit gleicher Energie müssen dabei Datensouveränität gefördert und Datenschutz sichergestellt werden.




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Pressekontakt:

IfKom - Ingenieure für Kommunikation e.V.
Herr Heinz Leymann
Castroper Str. 157
44357 Dortmund

fon ..: 0231 93699329
web ..: http://www.ifkom.de
email : E-Mail

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