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Arzneimittelversorgung: Reform statt Abschirmung

04.04.201713:59 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Arzneimittelversorgung: Reform statt Abschirmung
Foto: Techniker Krankenkasse | Lizenz cc 2.0
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(openPR) Festpreise sind keine Garantie für eine optimale wohnortnahe Versorgung

Berlin, 04. April 2017. In einer jüngst veröffentlichten Pressemitteilung betont die Union, dass durch ein Verbot des Versands rezeptpflichtiger Arzneimittel die wohnortnahe Arzneiversorgung durch die Apotheken vor Ort dauerhaft gestärkt würde. Bedauerlicherweise bleibt ein wesentlicher Punkt dabei unberücksichtigt, der insbesondere die wohnortnahe Versorgung sicherstellt: „Wo ein hinreichendes ärztliches Verordnungsvolumen zusammenkommt, gibt es Apotheken. Der Apotheker folgt dem Arzt bzw. bleibt in seiner Nähe. Umgekehrt gilt: Wo es keine Ärzte mit einem entsprechenden Rezeptumsatz gibt, kann keine Apotheke existieren.“ Das schrieben die Rechtsanwälte Hannes Kern und Thomas Würtenberger sowie der Unternehmensberater Hans-Dieter Wichter, der unter anderem als Regierungssprecher des Landes Nordrhein-Westfalen tätig war, schon 2015 in dem Fachbuch „Arzneimittelversorgung in Deutschland“.



„Die ABDA schürt Angst, um bestehende Strukturen zu festigen. Dabei gehört die Apothekenvergütung auf den Prüfstand. Warum soll ein gemäßigter Wettbewerb über Preis, Service und Qualität mit begrenzenden Leitplanken um jeden Preis vermieden werden?“ Fragt sich BVDVA-Geschäftsführer Udo Sonnenberg.

Festpreise verfestigen Strukturen statt eine zukunftsorientierte Versorgung zu gewährleisten

Seit Oktober 2006 steht eine Höchstpreisverordnung für Medikamente im Raum, die den Apothekern einige unternehmerische Freiheiten verschafft. Die damalige große Koalition ist bedauerlicherweise mit dem Vorhaben knapp gescheitert. Hierdurch könnte die sogenannte Inländerdiskriminierung, die durch das EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 mit Blick auf die Arzneimittelabgabepreise derzeit besteht, ausgeräumt werden. Die oben zitierte Pressemitteilung fordert gleiche Spielregeln für alle Apotheken - egal, ob im In- oder Ausland. „Das ist auch die Forderung des BVDVA", bekräftigt Sonnenberg.

Im Fachbuch „Arzneimittelversorgung in Deutschland“ wird bereits treffend dargelegt, dass Festpreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel für die flächendeckende Versorgung eher hinderlich sind und einer effizienten und zukunftsorientierten Versorgung im Weg stehen. „Festpreise verhindern mit der Subventionierung suboptimaler Apothekenunternehmen flächendeckende Innovationen und Investitionen in moderne pharmazeutische Informations-, Kommunikations- und Logistiksysteme. Ein starkes Apothekenunternehmen mit zukunftsorientierten Liefersystemen kann auch den weit entfernt lebenden Patienten auf dem Land erreichen, Tag und Nacht. Schließlich verhindert das System fester Arzneimittelpreise eine optimale räumliche Allokation der Apotheken.“ Arzneiversand und mehr Wettbewerb stärken laut den Wissenschaftlern die Versorgung. Eine Gefahr besteht allenfalls, wenn man das Versorgungssystem zementiert.

„Wir haben mit dem EuGH-Urteil eine weitere Chance, die Apothekenlandschaft und damit die Arzneimittelversorgung im Interesse der Patienten und Verbraucher effizienter zu gestalten und wir haben solche Ansätze schon zu oft vergeben", führt Sonnenberg weiter aus und richtet die Frage an Union und ABDA: "Was spricht gegen eine Höchstpreisverordnung? Was spricht gegen ein effizienteres Versorgungssystem?“

Bereits 2011 schrieb das Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (DICE), dass „bei jedem Reformschritt gebetsmühlenartig prognostizierte Apothekensterben ist bisher nicht erkennbar.“ Das würde wohl auch bei der Umsetzung einer Höchstpreisverordnung und etwas mehr Wettbewerb im Apothekenmarkt so sein, heißt es beim BVDVA.

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