(openPR) Teilzeit, Minijobs und Leiharbeit nehmen einen immer größer werdenden Teil bei den abhängigen Beschäftigungsverhältnissen ein. Immer mehr Unternehmen nutzen dies, um schnell auf Auftrags bzw. Nachfrageschwankungen zu reagieren.
Der Gesetzgeber sorgt jedes Jahr für zahlreiche Neuregelungen und Änderungen bei den atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Seit dem 1. April 2017 gelten durch das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) neue Vorschriften. Des Weiteren führen die vielen Urteile der Arbeitsgerichte zu diesem Thema zu weiteren Komplikationen.
Dieses Seminar informiert über alles, was man zu zum Thema Werkverträge, AÜG, Leiharbeit und Co. wissen muss. Zwei ausgewiesene Experten des Arbeitsrechts stellen die aktuelle Gesetzgebung und die Auswirkungen der neuesten Rechtsprechung vor. Außerdem erhält man Checklisten und Musterverträge zur rechtssicheren Umsetzung der Neuregelungen in die Praxis.
Mehr Informationen zum Seminar erhalten Sie unter:
www.akademie-heidelberg.de/seminar/17-07-ra321/das-neue-a%C3%BCg












