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Menschenrechte: Außergerichtliche Verfahren besonders geeignet

20.03.201713:24 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) Unternehmensinteressen und Menschenrechten gleichermaßen Rechnung zu tragen, ist ein schwieriges Unterfangen. Ein geeigneter Weg zur Lösung von Konflikten können außergerichtliche Verfahren sein, wie ein vom Wissenschaftsfonds FWF gefördertes Projekt belegt.

Seit einigen Jahren stehen Unternehmen zunehmend unter Druck, wenn es um Verstöße gegen Menschenrechte geht. Zahlreiche multinationale Konzerne wie etwa Shell Oil, Texaco oder Unocal wurden mit Menschenrechtsverletzungen konfrontiert, die zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten führten und rufschädigende öffentliche Kampagnen zur Folge hatten. "Menschenrechte und unternehmerische Interessen stehen häufig in einem problematischen Spannungsverhältnis", erklärt die Wissenschafterin Claudia Sprenger. Im Team um Projektleiterin Karin Lukas vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte haben Sprenger und ihre Kolleginnen Barbara Linder und Astrid Kutrzeba in einem dreijährigen Forschungsprojekt des Wissenschaftsfonds FWF untersucht, welche Strategien am besten zu einer Konfliktlösung beitragen, wenn Menschenrechte im Wirtschaftssektor verletzt werden. Dabei haben sich die Wiener Forscherinnen auf außergerichtliche Beschwerdemechanismen konzentriert. Denn anders als die völkerrechtlich gebundenen Staaten, gibt es für Unternehmen keine rechtlich verbindlichen Instrumente. Sie sind jedoch an die nationalen Gesetze gebunden. "Werden dann in seltenen Fällen gerichtliche Wege zur Konfliktlösung eingeschlagen, sind diese meist langwierig, komplex und nicht zufriedenstellend", betont Menschenrechtsexpertin Karin Lukas.

UN-Leitlinien und Fall-Analysen
Allerdings gibt es auf globaler Ebene inzwischen einige Initiativen, um die Verantwortung von transnationalen Unternehmen im Sinne des Menschenrechts zu normieren. Unter dem Titel "Protect, Respect, Remedy" zum Beispiel wurden im Jahr 2011 von den Vereinten Nationen Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte formuliert und im Menschenrechtsrat einstimmig verabschiedet. In umfangreichen Fall-Analysen und Interviews mit Expertinnen und Experten sowie Verantwortlichen aus der Praxis hat das Team des Ludwig Boltzmann Instituts nun wichtige Anhaltspunkte identifiziert, um solche Empfehlungen wie jene der UNO nachhaltig in die Praxis überführen zu können. Dazu haben die Forscherinnen unter anderem die Abwicklung von konkreten Beschwerdefällen auf Stärken und Schwächen überprüft und zwar sowohl von Seiten der Unternehmen, wie zum Beispiel bei Adidas und Hewlett Packard, als auch von Seiten der Multi-Stakeholder und internationaler Institutionen wie der Weltbank und OECD.

Vertrauen und Zusammenarbeit
Ein sogenannter Multi-Stakeholder ist etwa die bekannte "Fair Wear Foundation", die sich im Zusammenspiel von Unternehmen, NGOs oder Gewerkschaften weltweit für faire Arbeitsbedingungen in der Textilproduktion einsetzt. "Die Stärke von Organisationen wie 'Fair Wear' ist, dass sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort haben, die die lokale Sprache sprechen und so Vertrauen zu den Betroffenen aufbauen können", sagt Claudia Sprenger. Insgesamt sind diese Initiativen oft effektiver als jene von internationalen Organisationen oder Unternehmen, da sie mit vielen Playern zusammenarbeiten. Um Probleme an der Wurzel zu packen, wie etwa die Kontrolle von Zuliefererketten, die besonders schwierig ist, wären jedoch neben dem Aufbau von Vertrauen mehr Zusammenarbeit unter den Multi-Stakeholdern, Initiativen und Follow-up-Maßnahmen notwendig, fasst Sprenger Ergebnisse der Untersuchung zusammen.

Auch wenn außergerichtliche Lösungsansätze erst langsam Fuß fassen, werden sich Unternehmen zunehmend ihrer Verantwortung im globalen Kräftespiel zwischen den Interessen der lokalen Bevölkerung, der Politik und Geschäftspartnern bewusst. Adidas hat 2014 den "Third Party Complaint Process" bei Verstößen gegen Arbeitsplatz-Standards oder Verletzungen der internationalen Menschenrechtsstandards eingerichtet, um nur ein Beispiel unternehmerischer Anstrengungen zur Wahrung der Menschenrechte zu nennen.

Neue Empfehlungen für die Praxis
Die Ergebnisse des FWF-Projektes bestätigen, dass die in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ausgearbeiteten Kriterien für außergerichtliche Lösungswege greifen. Die Expertinnen des Ludwig Boltzmann Instituts brachten aber noch eine Reihe anderer, sogenannter "Exzellenzkriterien", zutage. So sollten Beschwerdemechanismen die zugrundeliegenden strukturellen Probleme lösen, statt lediglich Symptome zu bekämpfen. "Es gibt ja oft ähnliche Probleme, wie zum Beispiel, dass Gewerkschaften nicht frei wählbar sind", erzählt Sprenger aus der Praxis. Dazu zählt auch, dass Unternehmen den Dialog mit Stakeholdern suchen und Mediatoren einsetzen. Die Mechanismen sollten weiters transparent und unabhängig sein sowie lokale Zusammenhänge einbeziehen. Ausgewählte Lösungswege sollten sich an internationalen Standards orientieren und nicht ausschließlich finanzielle Wiedergutmachung bieten. Ein erfolgreicher Mechanismus würde sich zudem dadurch auszeichnen, so die Studienautorinnen, dass in die Verhandlungen alle Beteiligten miteinbezogen sind und die Verhandlungsführung fair und auf Augenhöhe erfolgt.

"Die Umsetzung der vereinbarten Übereinkommen stellt eine große Herausforderung dar, die jedoch durch einige der untersuchten Mechanismen gut gelöst werden konnte", sagt Lukas. Wie es künftig gelingen kann, unternehmerische Interessen und Menschenrechte zu vereinbaren, hat das Projektteam in dem Buch "Corporate Accountability" festgehalten, das die Ergebnisse des FWF-Projekts inklusive aller Fall-Analysen und daraus resultierenden Empfehlungen enthält.

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