(openPR) Für Unternehmer, welche ihren Kunden eine Servicerufnummer anbieten gibt es nun eine neue gesetzliche Regelung bezüglich der entstehenden Anrufkosten.
Am 02.März 2017 wurde in einer öffentlichen Sitzung in Luxemburg verkündet, dass die Kosten eines auf einen geschlossenen Vertrag bezogenen Anrufs unter einer von einem Unternehmer eingerichteten Servicerufnummer die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetznummer oder einer Mobilfunknummer nicht übersteigen dürfen. Soweit diese Grenze beachtet wird, ist es unbedeutend, ob der Unternehmer mit dieser Servicerufnummer Gewinne erzielt.
Interessierte Firmen und Unternehmer, welche bereits eine Servicerufnummer besitzen, können sich diesbezüglich bei der Call Factory informieren und beraten lassen.









