openPR Recherche & Suche
Presseinformation

UIMC: Sensibler Umgang mit elektronischem Gehaltszettel notwendig

01.03.201717:31 UhrMedien & Telekommunikation
Bild: UIMC: Sensibler Umgang mit elektronischem Gehaltszettel notwendig
UIMC: Im Datenschutz und in der Imformationssicherheit stets gut beraten!
UIMC: Im Datenschutz und in der Imformationssicherheit stets gut beraten!

(openPR) Die Digitalisierung schreitet in allen Lebensbereichen voran. Vergleicht man einen Arbeitsplatz von vor 10 oder gar 20 Jahren mit den heutigen Gegebenheiten stellt man gravierende Unterschiede fest. Das papierlose Büro ist zwar längst noch nicht Wirklichkeit geworden, aber immer mehr Dokumente werden digital versandt und archiviert. Auch wenn die monatliche Lohnabrechnung natürlich elektronisch vorgenommen wird, so gehören die „Gehaltszettel“ aber meist noch nicht zu den digital versandten Schriftstücken. „Der elektronische Gehaltszettel ist noch die Ausnahme in Deutschland“, weiß Datenschutzfachmann Dr. Jörn Voßbein von UIMC zu berichten. Wer als Unternehmer den Weg zur papierlosen Lohnabrechnung gehen will, sollte sich vorher mit den Vorgaben des Datenschutzes auseinandersetzen, denn eins ist klar: eine Lohnabrechnung ist ein hochsensibler Datensatz.



Bei einer Lohnabrechnung handelt es sich um die Weitergabe von personenbezogenen Daten. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz sind Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, damit diese Daten nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden. Vor der Einführung der elektronischen Gehaltsabrechnung ist der Betriebsrat einzubinden und die Mitarbeiter umfassend über das Projekt zu informieren. Doch welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind einzuhalten?

Zunächst muss ein gängiges, kompatibles Format, etwa das PDF-Format, definiert werden. Dieses sollte digital signiert und gegen nachträgliche Veränderungen geschützt sein. Eine hohe Verschlüsselungsqualität sollte vom Systemhersteller verlangt werden, sonst droht im schlimmsten Fall bei einem Datenschutzvorfall gar die Meldung an die Aufsichtsbehörde. Bei den Inhalten der elektronischen Gehaltsabrechnung ist der Entgeltbescheinigungsrichtlinie und den §§ 126a und 126b BGB Rechnung zu tragen.

Oftmals wird seitens der Systemhersteller im Rahmen der Lohnabrechnung zunächst automatisch ein Passwort generiert. Hierbei hängt die Sicherheit ganz unmittelbar mit der Passwortkomplexität zusammen. Die Datenschützer von UIMC empfehlen ein alphanumerisches Passwort aus mindestens acht Zeichen unter Verwendung von Sonderzeichen und Groß-/Kleinbuchstaben. In keinem Fall sollten Trivialpassworte genutzt werden oder Passworte, die sich aus dem Namen, dem Geburtsdatum oder anderen persönlichen Daten des Mitarbeiters ableiten ließen. In der Natur der Sache eines Passwortes liegt es, dass es geheim zu halten ist. Gerade bei der Geheimhaltung in einem Unternehmen sind deshalb des Weiteren zu beachten:
a) Das Passwort darf nur dem Mitarbeiter bekannt sein – einzige Ausnahme: Mitarbeiter der Personalabteilung, die ohnehin Zugriff auf die Lohndaten haben,
b) Das Passwort ist dem Mitarbeiter persönlich und sicher zu übergeben (beispielsweise im Rahmen einer Papier-Lohnabrechnung).

Der Versand der elektronischen Lohnabrechnung sollte nach Auffassung von UIMC nur bei ausdrücklichem Verlangen des Mitarbeiters an eine private E-Mail-Adresse erfolgen. Dies sollte dokumentiert werden. Gerade das Sicherheitsniveau der zumeist kostenfreien Mail-Provider ist sehr unterschiedlich. Wenn also keine dienstliche Mail-Adresse vorhanden ist, empfiehlt es sich, den bisherigen Papierweg beizubehalten. Selbstverständlich sind auch andere technische Lösungen (Intranet) vorstellbar, aber die hohen Sicherheitsanforderungen bleiben bestehen.

Fazit: Bei der elektronischen Lohnabrechnung zeigen sich komplexe datenschutzrechtliche Sachverhalte, die seriös von jedem Unternehmen abgearbeitet werden müssen. „Ansonsten könnte es nicht nur Ärger mit dem Datenschutz geben, sondern auch mit der Belegschaft. Nicht auszudenken, welche Unmut durch unberechtigte Einsichtnahmen in Lohnabrechnungen entsteht, nur weil der Datenschutz nun unzulänglich betrachtet wurde“, weist Dr. Jörn Voßbein auf die Risiken der elektronischen Lohnabrechnung hin und mahnt einen sensiblen Umgang an.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 941058
 166

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „UIMC: Sensibler Umgang mit elektronischem Gehaltszettel notwendig“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von UIMC Dr. Voßbein GmbH & Co KG

Bild: DSGVO-Verstöße: Wann drohen auch Beschäftigten Konsequenzen?Bild: DSGVO-Verstöße: Wann drohen auch Beschäftigten Konsequenzen?
DSGVO-Verstöße: Wann drohen auch Beschäftigten Konsequenzen?
_Haftungsfragen im Datenschutz: Neben Unternehmen tragen auch Beschäftigte Verantwortung_ _Verstöße gegen die Datenschutzregeln können teuer werden. Datenschutzbehörden sind nicht kleinlich bei der Verhängung von Strafen. Umso bedeutsamer ist daher die Frage: Wer hat die Fehler gegen die Normen der DSGVO zu vertreten? Dies können Unternehmen, Organisationen oder Einzelpersonen sein, die personenbezogene Daten verarbeiten. Schmerzlich bekam dies nun eine Mitarbeiterin zu spüren, die wegen Verstößen gegen Datenschutzregeln entlassen wurde. „Un…
Bild: Datenschutz, IT-Sicherheit und KI – Welche Trends prägen 2024? Bild: Datenschutz, IT-Sicherheit und KI – Welche Trends prägen 2024?
Datenschutz, IT-Sicherheit und KI – Welche Trends prägen 2024?
UIMC-Jahresausblick 2024: Was kommt auf uns zu?  _Am Beginn des neuen Jahres 2024 stellen sich viele Fragen an Unternehmen, Beschäftigte und Kunden: Bietet KI mehr Chancen als Risiken? Kommt die Zeitenwende auch bei der IT-Sicherheit an? Gewinnt der Datenschutz weiter an Bedeutung? Lesen Sie jetzt den UIMC-Jahresausblick mit unseren Einschätzungen zu Entwicklungen, die das Jahr 2024 prägen könnten. Die großen wirtschaftlichen Trends der Zeit sind Deglobalisierung, Demografie, Digitalisierung und Dekarbonisierung. „Wir leben in turbulenten Ze…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: UIMC: Sensibler Umgang mit Skill-Datenbanken bei nationalen und internationalen AusschreibungenBild: UIMC: Sensibler Umgang mit Skill-Datenbanken bei nationalen und internationalen Ausschreibungen
UIMC: Sensibler Umgang mit Skill-Datenbanken bei nationalen und internationalen Ausschreibungen
… werden? „Solche Datenbanken sind inzwischen allgegenwärtig in der Arbeitswelt. Auch wenn wir sie oftmals nicht mehr bewusst wahrnehmen, so ist gerade hier ein sensibler Umgang mit den Daten erforderlich“, erklärt UIMC-Datenschutzexperte Dr. Jörn Voßbein aus Erfahrung. Die Verarbeitung von Beschäftigtendaten und damit der Aufbau einer Skill-Datenbank …
Bild: UIMC: Stiftung Warentest deckt vermeidbare Datenschutzmängel bei Ärzten aufBild: UIMC: Stiftung Warentest deckt vermeidbare Datenschutzmängel bei Ärzten auf
UIMC: Stiftung Warentest deckt vermeidbare Datenschutzmängel bei Ärzten auf
… keine Kavaliersdelikte, sondern haben strafrechtliche Relevanz“, so Dr. Jörn Voßbein, Geschäftsführer von UIMC, der betont: „Dabei können die Regeln mit einem kompetenten Umgang ohne größere Probleme eingehalten werden.“ 32 Prozent der Teilnehmer einer Studie des Bundesjustizministeriums stimmten der Aussage zu, dass die persönlichen Gesund¬heits¬daten …
Bild: Mitarbeiter-Studie zu IT-Security liefert böse „Überraschung“ Bild: Mitarbeiter-Studie zu IT-Security liefert böse „Überraschung“
Mitarbeiter-Studie zu IT-Security liefert böse „Überraschung“
… kann, um die Bequemlichkeit zu bekämpfen, sind einige Themen mit denen eine Auseinandersetzung lohnt. In der zunehmend digitalisierten Arbeitswelt ist der Schutz sensibler Daten und der unternehmerischen DNA von entscheidender Bedeutung. Trotzdem sehen sich viele Unternehmen mit dem Problem konfrontiert, dass Mitarbeiter Informationssicherheitsregeln …
Bild: UIMC: Datenschutz im Call Center gilt für Kunden und Mitarbeiter gleichermaßenBild: UIMC: Datenschutz im Call Center gilt für Kunden und Mitarbeiter gleichermaßen
UIMC: Datenschutz im Call Center gilt für Kunden und Mitarbeiter gleichermaßen
… solche detaillierten Informationen – auf der digitalen Anzeigentafel des Unternehmens erscheinen dürfen. „Mit den besonderen Arten personenbezogener Daten ist ein sehr sensibler und seriöser Umgang erforderlich, ansonsten kann hierunter nicht nur das Betriebsklima, sondern auch das Betriebsergebnis leiden“, mahnt UIMC-Geschäftsführer Dr. Jörn Voßbein …
Bild: UIMC feiert 20. Geburtstag - Seriöses Wachstum angestrebtBild: UIMC feiert 20. Geburtstag - Seriöses Wachstum angestrebt
UIMC feiert 20. Geburtstag - Seriöses Wachstum angestrebt
… Institutionen künftig auch in anderen Ländern von den Erfahrungen der UIMC profitieren, schließlich ist man in einem dort „jungen Beauftragten-Markt“ schon ein „alter Hase“. Auch der Umgang mit personenbezogenen Daten wird europaweit einheitlicher. Um als Unternehmen gut und sicher in die Zeit der DSGVO starten zu können, sollten sich die Unternehmen …
Fußball - 1:0 für den Datenschutz
Fußball - 1:0 für den Datenschutz
… folgen. Datenschutz ist keine Hexerei und eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht laut BDSG ohnehin. Darüber hinaus signalisiert ein datenschutzkonformer Umgang mit personenbezogenen Daten von Mitgliedern und Anhängern, dass die Vereine nicht nur an der finanziellen Unterstützung durch Ticketverkäufe und Mitgliederbeiträge interessiert …
Bild: Deepfakes – Die KI-beförderte Bedrohung für die UnternehmenssicherheitBild: Deepfakes – Die KI-beförderte Bedrohung für die Unternehmenssicherheit
Deepfakes – Die KI-beförderte Bedrohung für die Unternehmenssicherheit
… Verhaltensweisen und Anomalien in der Kommunikation erkennen, die auf Deepfake-Angriffe hindeuten.Strenge Verifikationsprozesse: Unternehmen sollten klare Richtlinien zur Bestätigung sensibler Anweisungen haben. Mehrstufige Verifizierungsprozesse, wie die telefonische Rücksprache oder die Nutzung sicherer Kommunikationskanäle, können verhindern, dass Mitarbeitende …
Bild: UIMC: Die tollen Tage sind vorbei, aber: Datenschutz-Kater in ThüringenBild: UIMC: Die tollen Tage sind vorbei, aber: Datenschutz-Kater in Thüringen
UIMC: Die tollen Tage sind vorbei, aber: Datenschutz-Kater in Thüringen
… Norm den kompletten Prozess der Datenträgervernichtung und die technisch-organisatorischen Maßnahmen. Dr. Voßbein sieht in vielen Betrieben noch Nachholbedarf: "Die Notwendigkeit der Vernichtung sensibler Daten wird zwar meist gesehen, häufig gibt es aber Unklarheiten bei der Umsetzung und es fehlt an einem spezifischen Entsorgungskonzept." Die Folgen …
Bild: UIMC und GEPA: Eine 18-jährige Partnerschaft für Fairen Handel und fairen DatenschutzBild: UIMC und GEPA: Eine 18-jährige Partnerschaft für Fairen Handel und fairen Datenschutz
UIMC und GEPA: Eine 18-jährige Partnerschaft für Fairen Handel und fairen Datenschutz
… eine hohe Akzeptanz im Unternehmen zu erreichen. Dabei unterstützt sie die GEPA, ein verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement nicht nur in der Produktbeschaffung, sondern auch im Umgang mit sensiblen Daten zu gewährleisten.„Wir sind stolz darauf, mit der GEPA zusammenzuarbeiten und unsere Fachkompetenz im Bereich Datenschutz zur Verfügung zu stellen. …
Bild: Fachkräftemangel, KI und Datenschutz – Wie passt das zusammen?Bild: Fachkräftemangel, KI und Datenschutz – Wie passt das zusammen?
Fachkräftemangel, KI und Datenschutz – Wie passt das zusammen?
… Vorteile, muss jedoch auch datenschutzkonform gestaltet sein, um aus den Chancen nicht Risiken erwachsen zu lassen.“Grundsätzliches: Bewerbungsunterlagen enthalten eine Vielzahl sensibler Daten, die von Namen und Adressen bis hin zu besonderen Kategorien personenbezogener Daten wie Gewerkschaftszugehörigkeit oder Schwerbehinderungen reichen. Diese Informationen …
Sie lesen gerade: UIMC: Sensibler Umgang mit elektronischem Gehaltszettel notwendig