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Deutsche Wohnen AG verteidigt Nichtanerkennung des Berliner Mietspiegels

15.02.201718:02 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die Deutsche Wohnen setzt ihr persönliches Profitstreben über die Befriedungsfunktion des Berliner Mietspiegels und setzt damit ihre Mieterinnen und Mieter bei Mieterhöhungen weiterhin einer unerträglichen Drucksituation aus.

In der Anhörung der 2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen des Berliner Abgeordnetenhauses mit dem Thema "Weigerung der Wohnungsgesellschaft Deutsche Wohnen AG zur Anerkennung des Berliner Mietspiegels" erklärte Frau Manuela Damianakis, Leiterin Unternehmenskommunikation der Deutsche Wohnen AG in Vertretung für den Vorstand Michael Zahn, Chief Executive Officer, dass es sich bei dem Berliner Mietspiegel 2015 um keinen qualifizierten Mietspiegel handele, da dieser nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sei. Er spiegle nicht die tatsächliche Marktmiete in Berlin wieder. Von daher könne die Deutsche Wohnen ihn nicht anerkennen und sei befugt, bei Mieterhöhungen in einigen Stadtlagen über den Oberwert des Berliner Mietspiegels hinauszugehen.



Kommentar des AMV

„Es stellt eine Scheinargumentation der Deutsche Wohnen dar, Mieterhöhungen oberhalb des Oberwertes des Mietspiegels damit zu rechtfertigen, dass der Berliner Mietspiegel 2015 kein qualifizierter Mietspiegel sei", sagte der 1. Vorsitzende des AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V., RA Uwe Piper. „Selbst wenn die Rechtsauffassung der Deutsche Wohnen zutreffend wäre, so wenden die Berliner Gerichte mit Ausnahme von zwei Entscheidungen dennoch den Berliner Mietspiegel in der Praxis an und überprüfen Mieterhöhungen an ihm", erläuterte Piper. „Wenn jedoch die Deutsche Wohnen genau weiß, dass sie vor Gericht keine Chance mit ihren Mieterhöhungen hat, dann geht es ihr tatsächlich um etwas ganz anderes: Sie will Druck aufbauen und spielt damit mit der Angst ihrer Mieterinnen und Mieter vor einem Gerichtsprozess", so Piper. „Die Deutsche Wohnen versucht, ihren Mietern zu suggerieren, dass ihre Mieterhöhung rechtens und folglich Widerstand zwecklos sei", meint Piper. „Die meisten Mieter - ca. 80 % - fürchten sich vor einer Klage und akzeptieren deshalb die unrechtmäßige Mieterhöhung und schon hat die Deutsche Wohnen ihr Ziel einer Mietsteigerung erreicht", so Piper. „Dieses miese Spiel mit der Angst ist an Frechheit, Anmaßung, Dreistigkeit und Unverschämtheit nicht zu überbieten", ereifert sich Piper. „Mieter sollten sich nicht ins Bockshorn jagen lassen und sich gegen Mieterhöhungsverlangen oberhalb der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ wehren und auf keinen Fall ihre Zustimmung erteilen", rät Piper. „Wenn Mieter unsicher sind, ob ihre Mieterhöhung rechtmäßig ist oder nicht, sollten sie fachkundigen Rat bei einem Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht einholen", empfiehlt Piper.

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