(openPR) Das Landgericht Hildesheim hat in einer spektakulären Entscheidung die Volkswagen AG zur Rücknahme eines Skoda verurteilt. Das Urteil ist insofern beachtlich, da das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass es sich bei der sogenannten Abgasmanipulation, also bei der Manipulation der Motorsteuerung während der Abgasprüfung, um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch die Volkswagen AG handelt. Das Fahrzeug ist insofern gegen vollständige Zahlung des Kaufpreises zurückzunehmen. Dies stellt den Käufer finanziell gegenüber einem Rücktritt vom Vertrag deutlich besser, da Nutzungen nicht anzurechnen sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Rechtsanwältin Julia Habelt hat das Urteil auf unserer Homepage für Sie zusammengefasst: https://www.szymanski-rechtsanwaelte.de/maengel-kfz-kaufvertrag.html









