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BNetzA-Beschluss zur Prozessregulierung: Anwenderbedenken nicht ganz unter den Tisch gekehrt

13.07.200613:32 UhrEnergie & Umwelt
Bild: BNetzA-Beschluss zur Prozessregulierung: Anwenderbedenken nicht ganz unter den Tisch gekehrt
Schleupen-Vorstand Manfred Diebitz
Schleupen-Vorstand Manfred Diebitz

(openPR) Mit dem jetzt veröffentlichten Beschluss BK6-06-009 hat die Bundesnetzagentur wenigstens teilweise auf die berechtigten Interessen der kleineren und mittleren Stadtwerke und Netzbetreiber Rücksicht genommen. Nach Einschätzung der Schleupen AG ist vor allem die Übergangsfrist für Unternehmen mit verbundenen Vertriebsorganisationen im Sinne von §3 Nr. 38 EnWG, die den Betrieb von abweichenden Prozessen und Kommunikationsverfahren gem. Tenor Ziff. 6 bis zum 1. Oktober 2009 erlaubt, für viele Unternehmen ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung gestrandeter Investitionen. „Dass nun für diesen Zeitraum nicht auf Prozessidentität bestanden, sondern auch die Prozessäquivalenz erlaubt wird, gibt vielen Stadtwerken die nötige Atempause, um ein wirtschaftliches Konzept für die Umsetzung der Prozessregulierung zu entwickeln“, so Manfred Diebitz, Vorstand der Schleupen AG. Eine sofortige prozessidentische Umsetzung in den IT-Systemen hätte dagegen zahlreiche Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt klar überfordert. Dies wurde jüngst auch auf der Schleupen-Geschäftsführerkonferenz deutlich, auf der die anwesenden rund 80 Geschäftsführer mittelständischer Energieversorger eine äußerst engagierte Diskussion mit Achim Zerres führten, dem Vorsitzenden der für die Prozessregulierung (Strom) zuständigen Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur. Zerres hatte in seinem Vortrag erste Einblicke in die kommenden Beschlüsse gegeben. Einer der zentralen Vorwürfe der Teilnehmer lautete, dass getrennte IT-Systeme allenfalls den Softwareherstellern helfen, nicht jedoch zu mehr Wettbewerb führen und letztendlich dazu beitragen, dass die Netzentgelte steigen müssen.



Manfred Diebitz setzt nach wie vor auf ein Einsehen der Bundesnetzagentur: „Wir haben jetzt drei Jahre Zeit, um zu beweisen, dass die Diskriminierungsfreiheit genauso gut mit Prozessäquivalenz wie mit Prozessidentität erreicht werden kann“, beschreibt er die Situation. Denn aus seiner Sicht ist gerade für kleine und mittlere Energieunternehmen die Umsetzung des Unbundlings mit Hilfe eines Ein- oder Zweivertragsmodells der einzig wirtschaftliche Weg. „Dafür haben wir uns seit Beginn der Diskussion auch im direkten Dialog mit der Bundesnetzagentur eingesetzt und werden das auch weiter tun“, führt Diebitz aus. Er begrüßt es deswegen, dass die Bundesnetzagentur gerade die Ziffern 5 und 6 in ihrem Beschluss sehr viel genauer formuliert hat als zuvor im Entwurf, und dass nun neben den abweichenden Formaten auch die damit verbundenen Prozesse ausdrücklich genannt werden.

„Wer Wettbewerb will, muss auch Vielfalt wollen, und dazu tragen gerade auch die kleinen und mittleren Energieunternehmen bei. Deswegen ist es falsch, gerade diese Unternehmen mit überzogenen Anforderungen zu überflüssigen Investitionen zu nötigen, die für den Verbraucher am Ende nur eins bedeuten: noch schneller steigende Energiepreise“, plädiert der Schleupen-Vorstand für ein pragmatisches Vorgehen.

Was die Umsetzung des Beschlusses der Bundesnetzagentur angeht, sieht er den Zeitplan optimistisch. „Auch wenn diese Prozesse neu entwickelt werden müssen, werden sie dennoch rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die einzelnen Projekte sind aufgesetzt, so dass wir unseren Kunden rechtzeitig ab August nächsten Jahres die neue Software anbieten können, um den Datenaustausch mit den Marktpartnern vollständig elektronisch abzuwickeln“, so Manfred Diebitz zusammenfassend.

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