(openPR) München, 09. Dezember 2016 – Am 10. November 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG). In Kraft tritt das Gesetz voraussichtlich zum 01. Januar 2017.
„Wo Licht ist, ist auch Schatten – auf diese kurze Formel lässt sich eine erste
Analyse des Gesetzes aus der Sicht der Kliniken des Bezirks Oberbayern bringen“, sagt Vorstand Dr. Margitta Borrmann-Hassenbach.
Die Vorteile des neuen Gesetzes gegenüber dem Kabinettsentwurf sind eindeutig: „Mit regionalisierten und spezialisierten stationären, teilstationären
und ambulanten Angeboten gehen wir davon aus, dass die Verhandlungschancen der einzelnen kbo-Gesellschaften für ihre besonderen
Versorgungsbedingungen größer sind als in einem Durchschnittspreissystem,
das auf die Bedingungen der jeweiligen Häuser und Regionen keine Rücksicht nimmt“, so Borrmann-Hassenbach weiter.
Der Gesetzgeber hat sich von starren Durchschnittspreisen für klinisch-psychiatrische
Versorgungsleistungen verabschiedet und zielt nun auf ein Budgetsystem, das den Kliniken die Möglichkeit eröffnen soll, auf der Verhandlungsebene mit den Kostenträgern regionale und strukturelle Besonderheiten bei der Leistungserbringung geltend zu machen, zum Beispiel die Pflichtversorgung. Gleichzeitig wird auch die Möglichkeit für eine stationsäquivalente Behandlung im häuslichen Umfeld geschaffen – was für Menschen mit psychischen Erkrankungen von besonderer Bedeutung sein kann, psychiatrische Hilfe in Anspruch zu nehmen. „kbo wird die Chancen des Gesetzes für die Verbesserung der Versorgung unserer Patienten nutzen – auch wenn die Gestaltungsspielräume dafür finanziell wahrscheinlich enger werden“, versichert Borrmann-Hassenbach.

















