(openPR) Schutz vor Einbruch und Sicherung des Eigentums ist seit hunderten Jahren ein Thema in Zentral-Europa. Auf Grund der Öffnung von Staatsgrenzen, „sozialer“ Rechtssprechung, hoher Mobilität, sinkenden psychischen Hemmschwellen und Menschen mit anderen Kulturherkünften (s. Statistik BKA) ist die Beschaffungs- und Einbruchkriminalität so hoch wie nie zuvor. Somit besteht entsprechender Aufklärungsbedarf über: „Wie schütze ich mich und mein Eigentum“?
Selbst für nur ein paar Euro wird heute ein Einbruch durchgeführt, denn über 95 % aller Täter wissen vorher überhaupt nicht, was sie letztlich erbeuten. Es wird also überall dort eingebrochen, wo der Widerstand möglichst gering ist. Einbrecher haben keine Zeit, dürfen nicht viel Lärm erzeugen und suchen hauptsächlich Bargeld. Denn der Bestohlene wird sich im Fall eines Ergreifens des Täters durch die Polizei äußerst schwer tun den Beweis zu erbringen, dass das gefundene Bargeld ihm gehörte. Niemand kennt die Seriennummern seiner Geldscheine und so werden Täter dann straffrei laufengelassen.
Es ist trügerisch zu glauben: „Bei mir bricht niemand ein, denn hier ist nichts zu holen“. Bedenken Sie, dass allein für € 5,00 Diebesgut in vielen Fällen seitens der Einbrecher Schäden in Höhe von ein paar tausend Euro verursacht werden – zerstörte Türen, Fenster, Schränke.
Fenster und Türen sind die Schwachstellen jeder Gebäudehülle und dies nutzen Täter aus, um ins Objekt ihrer Begierde zu gelangen. Und hier kann jeder Wohnungseigentümer durch Einsatz entsprechender Bauelemente oder Nachrüstungen einen Schutz gegen Einbruch selbst vornehmen. Eingangstüren mit zusätzlichen Riegelschlössern ausstatten, Fenster in zertifizierter Widerstandsklasse RC2 inkl. entsprechenden Gläsern und Rollläden in einbruchhemmender Ausführung, die auch tagsüber bei Näherung eines Täters automatisch herabfahren.
Zu Bedenken ist immer, wie hoch der Schaden ist, den ein Täter mittels eines langen Schraubenziehers, einer Zange, Keilen oder gar mit einem Kuhfuß an Fenstern und Türen anrichtet – selbst wenn er diese nicht innerhalb einer gewissen Zeit oder Kraftaufwands überwinden kann. Diese Fenster oder Türen müssen nach einem Einbruchversuch immer komplett ausgetauscht werden. Je nach Qualität sehr aufwendig und sehr teuer.
Einbrecher hinterlassen extreme Beschädigungen an einbruchhemmenden Türen und Fenstern, die zwar den oder die Täter davon abhalten konnten in das Gebäude einzudringen, jedoch der durch die Einbruchwerkzeuge hinterlassene Schaden an Fensterrahmen, -flügel und Glas ist immer enorm hoch. Man kann sich vorstellen, welcher finanzielle Aufwand erbracht werden muss ein solches Fenster oder Terrassentür mit allen erforderlichen Maurer-, Stemm- und Putzarbeiten zu ersetzen.
Geht man aber davon aus, dass ein Täter zunächst einen „richtigen“ Rollladen überwinden muss, um danach an das dahinterliegende geschlossene Fenster oder die Terrassentür zu kommen, dann können Sie bei Anwesenheit ruhig weiterschlafen. Denn ein Einbrecher muss, um ein einbruchhemmendes Fenster aufzuhebeln zunächst fast den kompletten
Rollladen entfernen. Und zur Überwindung eines „richtigen“ Rollladens benötigt er viel Zeit und muss viel Kraft aufwenden und Lärm verursachen.
Wären bei diesen Objekten zusätzlich einbruchhemmende Rollläden vor den Fenstern und Türen montiert worden, dann hätte ein Fachbetrieb nur ein paar Rollladenstäbe und eine oder zwei Führungsschienen erneuern müssen – mehr nicht. Denn um die Beschläge eines geschlossenen Fensters oder Tür aufzuhebeln, müsste ein Einbrecher stets den gesamten Rollladen entfernen. Und dazu braucht er viel zu viel Zeit, macht entsprechenden Lärm und muss hohen Kraftaufwand betreiben.
Es ist allgemein bekannt, dass das Verhindern eines Einbruchs voraussetzt den Täter drei bis vier Minuten mit der Überwindung des Hindernisses zu beschäftigen. Danach ist die Chance groß, dass der Täter vom Objekt ablässt und sich woanders betätigt.
Was sind „richtige“ Rollläden?
Richtige Rollläden – der Behang wird in der Fachsprache auch „Panzer“ genannt – müssen nicht nur vor Sicht und Sonne, sondern auch vor Lärm, Sturm, Kälte, Hagel und Einbruch schützen.
Einbruchhemmende Rollläden sind Systeme, die nach DINV18073 – TR111 als Mindest-Anforderung definiert sind.
Die 5 Merkmale eines einbruchhemmenden Rollladens sind:
- Der Rollladenpanzer muss aus widerstandsfähigem Stabmaterial sein (kein PVC),
- Der Rollladenpanzer muss gegen Hochschieben gesichert sein (mind. 750 N),
- Der Rollladenpanzer muss gegen Herausreißen gesichert sein,
- Die Führungsschienen müssen gegen Aufhebeln gesichert sein,
- Der Rollladenkasten muss schwer zugänglich sein.
Außerdem wird vorausgesetzt, dass der Rollladen-Antrieb elektrifiziert ist und dadurch ggf. bei Abwesenheit automatisiert wird (Zeitschaltuhr).
Darüber hinaus besteht eine europäische Prüfnorm EN1627 die ausschließlich Prüfungen für einbruchhemmende Rollläden und Tore zwecks Zertifizierung in den Klassifizierungen RC1 bis RC6 vorschreibt. Hier muss erwähnt werden, dass die Landeskriminalämter in der BRD stets die Mindestausführung RC2 bei Rollläden empfiehlt und dass ein Rollladen nach RC5 oder RC6 nicht existiert, weil zu teuer.
Auf Grund der stark gestiegenen Einbruchschäden beteiligt sich die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) seit ca. einem Jahr finanziell an den Kosten, wenn zertifizierte Türen, Fenster, Rollläden in mindestens RC2 eingebaut werden.
Der Fachausschuss für einbruchhemmende Rollläden im Bundesverband BVRS, Bonn, hat mit der Mindest-Anforderung an Einbruchhemmung nach TR111 den Markt für bezahlbare, widerstandsfähige Rollladensysteme geöffnet, die unterhalb der RC2 zertifizierten Systeme eine akzeptable und gute Lösung gegen Einbrüche bieten.
Wenn es ein Täter mittels eines Schraubenziehers oder Kuhfußes innerhalb von drei Minuten nicht schafft den Rollladen zu überwinden und nach seinem Angriff nur 4 bis 5 Rollladenstäbe und die Führungsschienen beschädigt, dann liegt der Repaturschaden unter € 300,00 und ist innerhalb einer Stunde behoben. Das ist Sinn und Zweck eines „richtigen“ Rollladens.
Plastikrollläden (PVC-Stäbe) bieten keinen Einbruchschutz und dürfen nach einer Beratung
mit Kundenwunsch nach „etwas“ Einbruchhemmung nicht eingebaut werden (DIN18073).
Auch die weit verbreiteten Mini-Vorbau-Rollläden – ob mit PVC- oder standard Aluminium-Behängen bieten keinen Schutz vor Einbruch (s.Youtube). Ein Kind kann diese innerhalb von ein paar Sekunden entfernen. Sie bieten weder Sturm-, Hagel-, Lärm- noch Einbruchschutz.
Tages-Einbrüche: Jeder weiß, dass ein hochgefahrener Rollladen keinen Schutz bietet und speziell in der jetzigen Jahreszeit sind viele Rollläden noch oben, wenn es draußen längst dunkel ist. Ein Täter kann ungesehen sein Unwesen treiben, wenn die Hausbewohner noch in der Arbeit oder beim Einkaufen sind.
Daher schreibt die DIN18073 unter „Anforderungen an einbruchhemmende Rollläden“ auch vor, dass diese mit einem Elektro-Antrieb ausgestattet sein müssen. Das ermöglicht mittels einer Zeitschaltuhr die Rollläden zu einer vorbestimmten Zeit hoch- und abfahren zu lassen.
Die Firma SOMFY als Motor-Hersteller bietet seit längerer Zeit eine patentierte Steuerung an (TaHoma), die mittels zusätzlicher Bewegungsmelder am Haus die Rollläden auch tagsüber bei Annäherung (z.B. 10 Meter) einer Person herabfahren lässt. Besser können Sie sich vor Einbruch nicht schützen. Eine lohnende Investition.
Wir als Hersteller von „richtigen“ Rollläden können Wohneigentümern nur raten: Gehen Sie zu einem Rollladen-Fachbetrieb in Ihrer Nähe und lassen Sie sich fachgerecht informieren, damit Sie in Zukunft ruhig schlafen und Einbrecher schon vom Rollladen abgehalten werden bevor sie teure Schäden an Fenstern oder Türen verursachen.








