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„Organhaftung 2017“, 17. Februar 2017 in Köln

05.12.201613:44 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: „Organhaftung 2017“, 17. Februar 2017 in Köln

(openPR) Fragen der Organhaftung in GmbH und AG beschäftigen die Unternehmen und die sie beratenden Anwälte täglich und intensiv. Die Rechtslage ist nicht einfach zu durchschauen, sie wird durch die Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofs ständig weiterentwickelt und muss in den Unternehmen vorausschauend und rechtssicher umgesetzt werden. Fehler und daraus resultierende Rechtsstreitigkeiten führen nicht selten zu immens hohen Schadensersatzforderungen.

Der Experten-Roundtable „ORGANHAFTUNG 2017“ am 17. Februar 2017 in Köln bietet Praktikern Gelegenheit zu Diskussion und intensivem Austausch. Referenten aus Unternehmenspraxis und Rechtsberatung erörtern und kommentieren die neuesten Entwicklungen und aktuelle Reformbestrebungen. Der stellvertretende Vorsitzende des für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Lutz Strohn wird die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorstellen und kommentieren. Einen besonderen Schwerpunkt der Tagung bildet die Haftung für Kartellrechtsverstöße unter Berücksichtigung der Änderungen durch die 9. GWB-Novelle. Neue Tendenzen im Bereich der Compliance und Empfehlungen für deren wirksame Organisation und Umsetzung runden die Darstellung ab.

Die verschiedenen Aspekte der Organhaftung werden aus rechtlicher, organisatorischer und strategischer Perspektive beleuchtet und diskutiert. Die Teilnehmer erhalten wertvolle Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise für ihre tägliche Arbeit.

Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf unserer Homepage unter:
https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/17-02-rg119/organhaftung-2017

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