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Arzneimittelversorgung patientengerecht gestalten

29.11.201610:17 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Arzneimittelversorgung patientengerecht gestalten

(openPR) Serie: Arzneimittelversorgung in Deutschland, Teil 5



Arzneimittelversorgung patientengerecht gestalten

Über Preise, Margen und den Arzneiversand in diversen Staaten

Berlin, 29. November 2016. In keinem EU-Land sind die Arzneimittelpreise, die Zuzahlungen von Patienten und die Vergütung für Apotheker gleich geregelt. Die Regelungen zielen darauf ab, Patienten bestmöglich zu versorgen und Gesundheitssysteme zukunftsfähig zu gestalten.

Arzneimittelpreise und Zuzahlungen

In Deutschland gibt es einheitliche Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Andere Länder nutzen Höchstpreise oder Preisspannen für Arzneimittel. Patienten zahlen in allen EU-Ländern, außer Schottland, zu: In Deutschland 10 Prozent des Arzneimittelpreises (fünf bis zehn Euro), in Finnland, Polen und Portugal einen produktspezifischen Anteil, in Österreich und England eine feste Gebühr pro Rezept, Medikament oder Packung und in den Niederlanden zahlen die Bürger die ersten 375 Euro ihrer Gesundheitsausgaben selbst. Das entlastet die Krankenkassen und sichert durch sozial gestaltete Regeln die Versorgung aller Bevölkerungsgruppen ab.



Apotheker-Margen

Ähnlich vielfältig gestalten sich in Europa die Margen der Apotheker: Sie reichen von variablen, preisabhängigen bis zu Festzuschlägen in Prozent vom Arzneimittelpreis, pro Packung oder Rezept. In Dänemark gibt es Extra-Zuschläge für kleine Apotheken und den Nachtdienst. Der Arzneiversand hat die niedergelassenen Apotheken nirgendwo in Not gebracht, da er in den sieben EU-Ländern, in denen er erlaubt ist, kleine Marktanteile besitzt. Selbst in den USA, wo der Arzneiversand seit 1946 gestattet ist, hat er einen bestimmten Marktanteil nie überschritten, obwohl Rabatte locken. Doch ist der Arzneiversand in den USA fest etabliert.

Wettbewerbsfaktor „Preis“

In Deutschland ist die Lage und der Service bei Apotheken wettbewerbsrelevant. Der Sachverständigenrat für Gesundheit hat schon vor Jahren angemahnt, auch den Preiswettbewerb in einem bestimmten Rahmen zu gestatten. Dies kann den Land-Apotheken helfen, wo wenig Wettbewerb ist, und damit die flächendeckende Versorgung stärken. Statt Festpreise sind in Deutschland beispielsweise Höchstpreise für Medikamente eine mögliche Lösung, den nötigen Wettbewerb im Apothekenmarkt anzustoßen.

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