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Arbeitszeit im Sicherheitskonzept festhalten?

09.11.201617:18 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Arbeitszeit im Sicherheitskonzept festhalten?

(openPR) Sicherheitskonzept für die Veranstaltung… In einem Arbeitskreis zum Thema Veranstaltungssicherheit, an dem ich vor ein paar Tagen teilnehmen durfte, hat sich eine interessante Frage aufgetan:

Mitarbeiter von Ordnungs- und Sicherheitsdiensten haben u.a. die Funktion, im Gefahrenfall tätig zu werden. Beispielsweise helfen sie bei der Räumung der Veranstaltungsstätte usw. Dabei sind sie, aber auch Mitarbeiter des Veranstalters oder aber auch Berater bspw. in der Sicherheitszentrale des Veranstalters, oft stundenlang auf der Veranstaltung. Nicht selten wird dabei aber auch deutlich die gesetzlich zulässige Arbeitszeit überschritten.



Unterstellt man einmal, dass zu einem späten Zeitpunkt ein Vorfall eintritt, der wiederum die volle Konzentration der betreffenden Verantwortlichen erfordert, stellt sich folgende Frage:

Muss das Sicherheitskonzept (soweit es denn erstellt wird, ansonsten ggf. andere Maßnahmen) nicht eine Überprüfung vorsehen, ob die relevanten Personen ausreichend ausgeschlafen sind? Oder kann man davon ausgehen, dass sich das Personal an das Arbeitszeitgesetz hält (zumal dann, wenn man es vorher mit den Dienstleistern ausdrücklich vereinbart hat)?

Meiner Meinung nach muss das Konzept eine solche Prüfung zumindest dann vorsehen, wenn Arbeitszeitverstöße naheliegen bzw. diese sogar positiv (und sei es nur aus der Vergangenheit) bekannt sind.

Ob solche Maßnahmen sich nun im „Sicherheitskonzept“ selbst finden oder sie aufgrund anderer Planungen durchgeführt werden, spielt letztlich ja keine Rolle. Es wäre aber fatal, wenn man sich darauf zurückzieht, dass die Arbeitszeit ja gesetzlich vorgeschrieben sei und man einfach unterstelle, alle würden sich daran halten.

Letztlich ist das Risiko der Übermüdung von relevanten Verantwortlichkeiten genauso ein Risiko wie Unwetter, Feuer usw. Hinzu kommt, dass ggf. das Sicherheitspersonal als tragende Säule bei einer Räumung eingeplant ist. Was hilft die Planung, wenn ein Mitarbeiter schläft? Ohnehin ist jede noch so schöne Planung witzlos, wenn die Umsetzung nicht gesichert ist.

Ob und inwieweit man den Umstand berücksichtigen muss, dass im Krisenfall auch der müdeste Mitarbeiter einen solchen Adrenalinschub bekommt, dass er ganz schnell wieder ganz fit ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber es wäre m. E. jedenfalls riskant, hierauf zu bauen bzw. das Problem einfach ganz auszublenden. Jedenfalls dann, wenn man damit rechnen muss, dass wichtige Personen ab einem bestimmten Zeitpunkt bzw. einer bestimmten Dauer der Arbeit auf der Veranstaltung einfach nicht mehr die Leistung abrufen können, die aber ggf. für das richtige (bzw. bestmögliche) Handeln notwendig wäre.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de

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