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Halloween: Nicht jeder Spaß ist erlaubt

Bild: Halloween: Nicht jeder Spaß ist erlaubt
Halloween - Der Scherz endet immer dann, wenn Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden
Halloween - Der Scherz endet immer dann, wenn Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden

(openPR) Heute Abend bevölkern wieder Hexen, Mumien, Vampire und Geister die Straßen. Mit Gedichten oder Sprüchen ziehen Kinder und Jugendliche von Haus zu Haus und sammeln eifrig Süßigkeiten. Geben Haus- oder Wohnungsbesitzer nichts, droht ein Streich. Dabei kann schnell ein Schaden entstehen. Die Unternehmensgruppe BGV / Badische Versicherung klärt auf, wer für den Schaden haftet und welche Versicherung Schutz bietet.



„Süßes oder Saures“ - Dieser Spruch aus Kindermund hat sich längst in der Nacht zu Allerheiligen etabliert. An Halloween ist vieles erlaubt oder wird zumindest toleriert. Aber es gibt klare Grenzen: „Der Scherz endet immer dann, wenn Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden“, erläutert Günter Fröhlich, Abteilungsdirektor Schaden beim BGV. Und das geht sehr schnell: Verschmierte Autos oder Wände, kaputte Zeitungsrohre oder Briefkästen. Schnell kann ein „Streich“ für die Kinder oder Eltern teuer enden.

Haften Eltern immer?

Bei der Beurteilung der Haftungsfrage kommt es darauf an, wie genau der Schaden verursacht wurde, wie alt die Kinder sind und ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Kinder unter sieben sind grundsätzlich nicht deliktsfähig, sie haften also zivilrechtlich nicht persönlich für die von Ihnen verursachten Schäden, allerdings kann eine Haftung der Eltern wegen verletzter Aufsichtspflicht bestehen. Im Alter zwischen sieben und 17 Jahren wird geprüft, ob das Kind bzw. der Jugendliche die für die Tat und deren Folgen notwendige Einsicht hatte. Daneben bleibt auch in dieser Alters-gruppe noch die Möglichkeit einer Haftung der Eltern aus verletzter Aufsichtspflicht heraus. Es kommt hier also sowohl für die Haftung der Kinder/Jugendlichen selbst, als auch für die der Eltern ganz entscheidend auf die Einzelumstände an, die zum Schaden geführt haben.

Die private Haftpflichtversicherung schützt!

„Die private Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung von existenzieller Bedeutung für die ganze Familie, die in keinem Haushalt fehlen darf“, erklärt Fröhlich. „Sie schützt vor den finanziellen Folgen, sofern Kinder oder Eltern für Schäden haften und die Tat nicht vorsätzlich begangen wurde.“ Der BGV-Experte rät, bestehende private Haftpflichtversicherungen auf deren Umfang zu prüfen. Das gilt auch außerhalb Halloweens. Spielende Kinder können leicht das Auto des Nachbarn verkratzen, den Vorgarten zertrampeln oder mit dem Fußball Fensterscheiben einschießen. Auf Wunsch besteht zusätzlich die Möglichkeit, sogenannte deliktsunfähige Kinder (unter sieben Jahre alt) so in den Versicherungsschutz einzubeziehen, dass der Schaden auch außerhalb einer zivilrechtlichen Haftung bezahlt werden kann.

Wichtig: Ältere Tarife bezahlen in der Regel nur den Zeitwert. Moderne Tarife bieten durch sinnvolle Zusatzbausteine auch eine Neuwertentschädigung beschädigter Sachen an.

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