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Halloween: Wie viel darf man den Nachbarn zumuten?

21.10.201011:18 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Halloween: Wie viel darf man den Nachbarn zumuten?
Halloween: ein Riesenspaß für kleine Hexen und Co., aber mit Grenzen. Horrorklinik.de/Immowelt.de
Halloween: ein Riesenspaß für kleine Hexen und Co., aber mit Grenzen. Horrorklinik.de/Immowelt.de

(openPR) Halloween ist für Kinder ein Riesenspaß. Wer auf die Aufforderung „Süßes oder Saures“ nicht mit Süßigkeiten reagiert, muss mit kleinen Streichen rechnen. Wo an Halloween der Spaß aufhört, erläutert das Immobilienportal Immowelt.de.

Am 31. Oktober wird es mit Einbruch der Dunkelheit auf den Straßen wieder gespenstisch. Dann ist Halloween und die kleinen Hexen, Vampire und Co. ziehen los und klingeln an den Türen. „Süßes oder Saures“, fordern sie und hoffen auf eine reiche Süßigkeitenbeute. Aber nicht jeder, der von den Gruselgeistern herausgeklingelt wird, kennt diesen Brauch, der sich erst seit den 90er Jahren im deutschsprachigen Raum verbreitet hat. Und es mag ihn auch nicht jeder, weiß das Immobilienportal Immowelt.de. Wenn es zum fünften Mal klingelt oder mit den Streichen übertrieben wird, stößt das manchem Nachbarn sauer auf.

Eltern sollten ihre Kinder deshalb dazu anhalten, nur in der nächsten Nachbarschaft auf Halloween Tour zu gehen, rät das Immobilenportal Immowelt.de. Unter Nachbarn, die sich kennen, ist die Toleranz am höchsten. Die Duldsamkeit sollte aber nicht überstrapaziert werden. Wenn beim ersten Klingeln nicht geöffnet wird: nicht Sturmklingeln! Das wird zu Recht als Belästigung empfunden.

Kleine Streiche wie ein bisschen Rasierschaum auf der Türklinke oder ein paar Papierschnipsel auf der Fußmatte sind vertretbar. Aber absolut tabu ist alles, wodurch etwas beschädigt wird. Hauswände beschmieren, Mülltonnen auskippen, durchs Blumenbeet im Vorgarten trampeln, Autos mit Eiern garnieren: Da gibt’s Saures! In solchen Fällen versteht auch die Polizei keinen Spaß mehr und zieht Eltern und Kinder zur Verantwortung, weiß das Immobilienportal Immowelt.de. Und auch beim Erschrecken sollte das Maß so dosiert werden, dass der Spaßfaktor auf beiden Seiten gegeben ist.

Ältere Nachbarn, die den Brauch vermutlich nicht kennen, vorzuwarnen, hat zwei Vorteile, erläutert Immowelt.de weiter: Zum einen werden sie dann nicht zu sehr überrascht und zum anderen können sie sich mit Süßigkeiten für den abendlichen Geisterbesuch rüsten.

Quelle: www.immowelt.de

Originalmeldung: http://presse.immowelt.de/pressedienst/wohnen-und-einrichten/artikel/artikel/halloween-wie-viel-darf-man-den-nachbarn-zumuten.html

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