(openPR) Bundesregierung will Immobilienblase mit Gesetzentwurf verhindern
Um einer theoretisch möglichen Immobilien-Preisblase am deutschen Markt entgegen wirken zu können, werden im Bundesfinanzministerium derzeit Maßnahmen zur Vermeidung einer Marktüberhitzung diskutiert. Konkret ist in dieser Woche ein Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben worden. Unter anderem sieht der Entwurf vor, den Fremdfinanzierungsanteil bei einem Immobilienkauf gesetzgeberisch zu deckeln, den Rückzahlungszeitraum regulatorisch zu fixieren sowie eine Grenze für die Schuldentragfähigkeit eines Immobilienkreditnehmers rechtlich zu begrenzen. Für die FIBAV-Unternehmensgruppe geht dieser Ansatz weit über das Ziel hinaus.
Der Bau- und Immobilienmarkt in Deutschland erlebt in Deutschland derzeit aus verschiedenen Gründen eine regelrechte Boomphase. Fachleute und eine Reihe von Marktanalysen stellen einen hohen Bedarf an Neubauwohnraum in Deutschland fest. Die Analysen belegen zudem, dass die Neubaukapazitäten bei weitem nicht ausreichend sind und dem eigentlichen Bedarf seit Jahren weit hinterherhinken.
Umso unverständlicher reagiert die Bau- und Immobilienbranche auf den neuerlichen regulatorischen Eingriff, der den Neubau von Wohnungen und Eigenheimen für den klassischen privaten Bauherren einmal mehr erschweren dürfte. Nachdem in diesem Jahr die sog. Wohnimmobilienkreditrichtlinie mit ihren komplexen Anforderungen und Auflagen für Immobiliendarlehen bereits für eine erhebliche Verunsicherung am Markt gesorgt hat, dürfte die jetzt eingeleitete Initiative gegen eine theoretische Blase am Immobilienmarkt den florierenden Immobilienmarkt und den notwendigen privaten Wohnungsneubau erheblich beeinträchtigen.
Dabei, so sind sich alle Fachleute und wissenschaftlichen Gremien einig, ist eine echte Immobilienblase in Deutschland auf Sicht nicht erkennbar. Allenfalls in den klassischen Metropolen wie Hamburg, München oder Frankfurt sind Spekulationstendenzen erkennbar. In der Fläche allerdings, sind Baukostensteigerungen unter anderem auf die Lohnentwicklung und gestiegene energetische Anforderungen für Wohngebäude zurück zu führen und insgesamt als moderat zu bezeichnen. Hier, so die FIBAV-Gruppe in einer Stellungnahme, hätten es die Kommunen über das örtliche Baurecht selbst in der Hand, den Wohnungsneubau gezielt zu steuern und damit auch die Kostensituation moderat zu gestalten.
Der neuerliche regulatorische Eingriff dürfte aus Sicht der FIBAV-Unternehmensgruppe dazu gereichen, am Markt für weitere Verunsicherung zu sorgen, die administrativen Abläufe für Banken und potentielle Bauherren ganz erheblich zu verstärken sowie eine dem eigentlich positiven Markttrend gegenläufige Entwicklung einzuleiten.
„Unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes versucht der Gesetzentwurf alles Denkbare und auch Undenkbare auszuschließen. Diese Vorstellung bildet aber nicht das reale Leben ab. Vielmehr wird hier ohne Not ein derzeit gut laufender Markt nicht nur massiv abgebremst, sondern in der Konsequenz möglicherweise sogar abgewürgt. Das hat aus meiner Sicht mit gesetzgeberischer Richtungsfunktion und einem positiven Verständnis von Marktwirtschaft wenig gemein“, unterstreicht Sven Hansmeier, geschäftsführender Gesellschafter der FIBAV-Unternehmensgruppe, den aus seiner Sicht überzogenen Regulierungsansatz des Gesetzgebers.
Selbstverständlich gelte es, die Marktentwicklungen in den Ballungsregionen präzise zu beobachten. Der jetzige Entwurf, so Sven Hansmeier, schieße jedoch bei weitem über das propagierte Ziel hinaus. „Überzogene Regulierung und Regelungswut würgen die Marktdynamik ab. Für den klassischen und solventen privaten Bauherren wird das Bauen nicht nur massiv erschwert, sondern in Teilen zukünftig sogar verhindert“, unterstreicht Sven Hansmeier seine Einschätzung zur Wirkung des vorliegenden Gesetzentwurfes.






