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FIBAV-Gruppe technologisch schon im neuen Jahrzehnt.

22.10.200814:20 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) tritt zum 01.01.2009 in Kraft (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 36 vom 18. August 2008, S. 1658). Damit wird eine weitere vom Gesetzgeber beschlossene Erhöhung der Anforderungen an die energetische Gebäudedämmung und insbesondere an die Heizwärmeerzeugung wirksam.



Das Gesetz legt fest, dass Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, erneuerbare Energien für ihre Wärmeversorgung nutzen müssen.

Jeder Bauherr eines neuen Gebäudes muss seinen Wärmebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien decken. Je nach örtlichen Gegebenheiten stellen sich die Alternativen, Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme zu nutzen. Das sind z.B. moderne Brennwertgeräte mit Solaranlagen, Erdwärmepumpen oder Luftwärmepumpen.

Die Nutzungspflicht muss grundsätzlich bei allen Neubauten erfüllt werden, die ab dem 01.01.2009 neu errichtet werden, d.h., wer vor dem 01.01.2009 einen Bauantrag oder eine Bauanzeige stellt, muss keine erneuerbaren Energien nutzen.

Dazu Sven Hansmeier, Geschäftsführer des Immobilien- und Baukonzerns FIBAV aus dem niedersächsischen Königslutter, [der im hiesigen XY ein Immobilienberatungsbüro unterhält,] „die Perspektiven, welche die Bundesregierung mit EEWärmeG und EnEV 2009 schafft, gehen weiter als vergleichbare Gesetze in der Vergangenheit. Wir wissen heute schon, welche Anforderungen in 10 Jahren erfüllt werden müssen. Sich noch in diesem Jahr bei Bauanträgen auf die Anforderungen der EnEV 2007 zu beschränken, bedutet für den Bauherrn schon am Tag des Baubeginns einen Wertverlust. Deswegen entspricht das Angebot der FIBAV-Gruppe schon heute den kommenden Normen nach dem 01.01.2009, damit unsere Bauherren sicher sein können, wirklich auch ein Stück Zukunft zu bauen. Das Haus ohne Gas und Öl gehört dabei schon zum FIBAV-Standardrepertoire, weit mehr als ein Viertel der FIBAV-Häuser der Jahre 2007 und 2008 werden bereits mit erneuerbaren Energien geheizt.“

Das Wärmegesetz ermöglicht dem Verpflichteten einen breiten Handlungsspielraum. Jeder Häuslebauer kann verschiedene erneuerbare Energien miteinander kombinieren. So kann z.B. ein Sonnenkollektor mit einer Erdwärmepumpe ergänzt werden.

Stefan Gades, Chef-Architekt der FIBAV-Gruppe, erläutert: „Mit TWINEnergy-Paketen haben wir zukunftsträchtige Anlagenpakete entwickelt, die unsere Häuser heute schon rohstoffunabhängig und energetisch fit für das kommende Jahrzehnt machen. Unsere Bauherren können sicher sein, mit diesen Ausstattungspaketen in ein wertstabiles und zukunftsfähiges Haus zu investieren. Wir formulieren damit einen Technologievorteil für den Bauherren, der dem FIBAV-Markenhaus nicht nur einen Wettbewerbsvorteil verschafft, sondern den Bauherrn auch unabhängig(er) von fossilen Brennstoffen und deren Preisentwicklung macht.“




Gebäudeeigenümer können einen bestimmten Anteil ihrer Wärme aus Solarenergie decken.
Dem EEWärmeG zufolge muss der Kollektor bei Einfamilienhäusern 0,04m² Fläche pro m² beheizter Nutzfläche aufweisen. Hat das Haus beispielsweise eine Wohnfläche von 100m², muss der Kollektor 4m² groß sein.

Die FIBAV bietet dazu die adäquaten Gebäudekonzepte. So erläutert Hansmeier das Produktprogramm: „Beim Eco2009 handelt es sich um einen EnEV-2009-optimierten Bungalow, der die Anforderungen der geltenden Normen um mehr als 20% unterschreitet, die Vorgaben des EEWärmeG erfüllt und dazu altersgerechte Perspektiven bietet. Mit dem Vertrieb der Produktgruppe Volkshaus durch die FIBAV Immobilien GmbH können wir ein Produktprogramm bieten, das auch diese Vorteile zu Baupreisen ab 59.900€ sowohl für die junge Familie als auch für altersgerechtes Wohnen bietet.“

Dazu ergänzt die FIBAV Immobilien GmbH seit dem 01.10.2008 durch den flächendeckenden Vertrieb der Marke LöwenHaus das Angebot um besonders hochwertige Architektenhäuser, die serienmäßig sowohl mit TWINEnergy-Systemen als auch mit anspruchsvollen Sicherheits- und Multimediapaketen ausgestattet sind.

Dazu kann FIBAV-Geschäftsführer Hansmeier ausführen: „Mit dem hervorragend etablierten FIBAV-Programm, der Produktgruppe Volkshaus, den anspruchsvollen Architektenhäusern der Marke LöwenHaus und seit dem 01.10.2008 auch mit dem flächendeckenden Angebot von Passivhäusern nach den Standards des Passivhausinstituts können wir Hauskonzepte für jedermann bieten. In diesen Tagen und in der Zukunft ist für den Bauherrn dabei ganz wichtig, dass all diese Häuser jetzt schon konform zur EnEV 2009 und EEWärmeG und damit wertbeständig sind.
Die Energiegewinnung aus kostenfreien regenerativen Energien, damit also Unabhängigkeit von der rasanten Preisentwicklung fossiler Brennstoffe gehört dabei auf Wunsch zum Standard bzw. das gas- und ölfreie Haus ist beim LöwenHaus wie beim Passivhaus-programm Serie.“

Das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) tritt zum 01.01.2009 in Kraft, der Gesetzgeber hat damit den Fahrplan für Entwicklung der Neubaustandards bereits für das nächste Jahrzehnt herausgegeben. Für die zukünftige Wertentwicklung von Einfamilienhäusern bedeutet das, heute schon an die Standards für die Zukunft zu denken.

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