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Nomos Zeitschrift LKV feiert 25. Geburtstag

21.10.201616:01 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: Nomos Zeitschrift LKV feiert 25. Geburtstag
Landes- und Kommunalverwaltung (LKV)
Landes- und Kommunalverwaltung (LKV)

(openPR) Die Nomos Zeitschrift LKV – Landes- und Kommunalverwaltung begleitet seit 25 Jahren die Rechtsentwicklung in den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Gegründet wurde die Zeitschrift im Januar 1991 unter der Schriftleitung von Prof. Dr. Hermann Weber und Prof. Dr. Wolfgang Bernet.

In der Gründungssituation nahmen der Neuaufbau der Verwaltung in den neuen Bundesländern und die in Gang kommende verwaltungsrechtliche Gesetzgebung dieser Länder einen breiten Raum ein. Zunächst zählte auch Mecklenburg-Vorpommern zum Betrachtungsgebiet der LKV. Dies änderte sich 2008 mit der Übernahme der Zeitschrift durch Nomos. Seit diesem Zeitpunkt wird Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der fachlichen und historischen Bezüge zu den Nachbarländern von der „Zeitschrift für das öffentliche Recht in Norddeutschland“ (NordÖR) betreut.

„Wir versuchen, die unterschiedlichen „Kulturen“ in der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung der von uns betrachteten Bundesländer greifbar zu machen. Durch die monatliche Berichterstattung über Entwicklungen der Verwaltungsstruktur, der Gesetzgebung und wesentlicher Gerichtsentscheidungen aus je einem Bundesland bieten die Länderkorrespondenten den Verwaltungsjuristen und Rechtsanwälten – auch in anderen Bundesländern – einen komprimierten Überblick“, erklärt Prof. Dr. Klaus Herrmann das Alleinstellungsmerkmal der LKV.

Prof. Dr. Johannes Rux, Programmleitung Wissenschaft bei Nomos, freut sich über das Jubiläum und betont: „Die Zeitschrift LKV passt perfekt ins Verlagsprogramm von Nomos: Sie konzentriert sich auf die Entwicklung des Landesrechts, dem wegen der föderalen Struktur der Bundesrepublik eine ganz maßgebliche Funktion für die Rechtspraxis zukommt. Zugleich hat das Landesrecht eine große Innovationskraft, da neue Ideen für die Gestaltung des Rechts oft zuerst in den Ländern aufgenommen werden. Durch die Dokumentation der (ober-)gerichtlichen Rechtsprechung, Abhandlungen zu neuen Rechtsentwicklungen und durch die vergleichende Darstellung dieser Entwicklungen bietet die LKV ein unverzichtbares Forum für die Auseinandersetzung mit dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Länder. Die Häufigkeit, mit der die LKV in Literatur und Rechtsprechnung zitiert wird, belegt dabei ihre Bedeutung für Praxis und Wissenschaft.“

Weitere Informationen sind unter www.lkv.nomos.de zu finden.

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