(openPR) Geothermie ist im Mix erneuerbarer Energien eine sinnvolle Ergänzung. Sie ist umweltfreundlich, steuerbar und grundlastfähig. Das hat auch die Bundesregierung eingesehen, als sie die Degression der EEG-Vergütung bis Anfang 2021 aussetzte.
Seit mehreren Jahren begibt die FG-Unternehmensgruppe aus Regensburg Genussrechte und Nachrangdarlehen für zwei Geothermische Kraftwerke, die sie seit einigen Jahren plant. Über das neu begebene Genussrecht sollen dafür weitere 10 Millionen Euro aufgebracht werden.
Die FG Unternehmensgruppe hat zwar seit 2013 ein erstes Geothermiewerk in Betrieb, allerdings kann es sich derzeit gerade selbst über Wasser halten. Lösungen werden gesucht, Streitigkeiten ausgetragen. Bisherige Auszahlungen an die Anleger kamen nicht aus erwirtschafteten Erträgen. Eine gute Referenz für die beiden geplanten Projekte ist das nicht gerade. Der Investitionszweck Geothermie ist zwar fortschrittlich und gut, aber auch technisch extrem anspruchsvoll. Für Analystin Heike Eberius-von Hammel steht bei diesem Genussrechtsangebot jedoch die Renditeaussicht in keinem Verhältnis zum Risiko.
Die komplette Analyse zum Markt der Geothermie und zum Produkt ist auf www.fondstelegramm.de abrufbar.









