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Neue Homepage der GBH MedienPolice®

(openPR) Der u.a. auf Druckereien spezialisierte Versicherungsmakler Gayen & Berns • Homann GmbH (GBH) hat die Internet-Präsenz seiner GBH MedienPolice® komplett überarbeitet. Auf der Seite www.medienpolice.de findet sich ab sofort nicht nur ein neues, deutlich moderneres Design, sondern man erfährt nun noch schneller und mit einer klareren Nutzerführung, welche Vorteile die Zusammenarbeit mit dem Spezialmakler, vor allem aber der Einsatz der GBH MedienPolice® mit sich bringt. Begleitet wurde die Neugestaltung der Seite von den Agenturen text-professionell aus Münster und der Lübecker netcon interactive GmbH.



„Mit der Freischaltung der neuen Homepage“, erklärt Wolfgang Ossenbrüggen, Justitiar und Geschäftsfeldleiter der GBH MedienPolice®, „reagieren wir nicht nur auf die neuen Anforderungen im Bereich der Internet-Technik, sondern setzen auch vermehrt auf Online-Vermarktung und Online-Kundengewinnung.“ So wird laut dem Juristen im nächsten Schritt die neue Website mit einem Portal verknüpft, über das Druck- und Medien-Unternehmen die jeweils zu zahlende Jahresprämie selbständig berechnen können. Basierend auf der angezeigten Summe und vorbehaltlich einer Prüfung durch den Versicherungsmakler kann die Versicherung dann direkt online abgeschlossen werden. Mit dem neuen Angebot soll besonders auf die vielen kleinen Unternehmen eingegangen werden, die oftmals gar nicht vermuten, dass bei der Versicherungsprämie eventuelle Einsparungen möglich sind, vor allem aber, dass sie zu deutlich besseren Konditionen mehr Leistung erhalten.

In der GBH MedienPolice® sind in einem einzigen Vertragswerk alle relevanten Versicherungen enthalten, die ein Druck- und Medienbetrieb heute benötigt. Hierzu zählen die Sach-, Betriebsunterbrechungs-, Haftpflicht-, Maschinen- und Elektronikversicherung, aber auch die Datenverlust- und Transportversicherung.

Besonders hervorzuheben ist weiterhin die sogenannte „Goldene Regel“ in der Sach- und Maschinenversicherung. Sie besagt, dass im Gebrauch befindliche Maschinen/Geräte zu 100 % entschädigt werden – auch wenn der Zeitwert unter 40 % des Neuwertes liegt. Gerade bei langlebigen Druckmaschinen ist eine derartige Klausel äußerst wichtig. Ansonsten könnten Druckunternehmen im Schadenfall auf eine Zeitwertbasis verwiesen werden mit zum Teil erheblichen Abzügen. Wichtige Aspekte sind außerdem die partielle Mitversicherung von Verschleißschäden sowie die Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit bis zu einer Schadenhöhe von 100.000 Euro.

Selbst für Buchbinder, Etikettendrucker sowie für Display- und Verpackungshersteller konnten besondere Versicherungslösungen ausgearbeitet werden, die eine umfassende Absicherung der Risiken ermöglichen.

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