(openPR) Nach § 34 Absatz 4 und 7 des AWG (Außenwirtschaftsgesetz) sind Geschäfte mit sanktionierten Personen und Institutionen strafbar. Die Konsequenzen reichen von wirtschaftlichen Geldbußen bis hin zum Freiheitsentzug.
Um dies zu verhindern ist es wichtig, dass Unternehmen mit keinen Personen oder Institutionen Geschäfte machen, die in den Sanktionslisten, der verschiedenen Staaten erscheinen.
Hierzu hat die Euro Solution Service S.à r.l. eine Software entwickelt, mit der eine Einzelprüfung, eine automatische Massenprüfung oder eine permanente Prüfung der neuen oder bestehenden Kontakte zu Personen und Firmen möglich ist, mit der Sie einmal Ihren gesamten Kundenstamm überprüfen können, Neuaufnahmen von Kunden manuell oder über das Programm überprüfen können.
Entgegen der landesüblichen Meinung, dass die Prüfungspflicht ausschließlich Firmen mit Export betrifft, ist sowohl im Rahmen des Handels und der Logistik auch eine Sachlage möglich, die eine Überprüfung notwendig machen und beim Fehlen zu einer Bestrafung führen können.
Im Handel ist bisher nur das Thekengeschäft ausgenommen, auf Grund der Zumutbarkeitsregelung. Anders sieht es im Versandhandel aus, hier besteht durchaus die Möglichkeit, Lieferanten und Kunden zu überprüfen und das ist auch zumutbar, d. h. eine Prüfungspflicht besteht, d. h. hier hat auf jeden Fall eine Prüfung statt zu finden.
Ebenso betrifft dies die Logistik. Auf der einen Seite ist die Überbringung von Wirtschaftsgütern durch den Logistikunternehmer nicht zwingend prüfungspflichtig. Da ist das Hauptthema, dass der Dienstleister bzw. die Dienstleistung im Verhältnis zum Abnehmer entsteht und hier eigentlich die Prüfung durch den Auftraggeber erfolgen sollte, im Zweifel ist der Logistikunternehmer auf der sicheren Seite, wenn er seine Aufträge, die Lieferanten und auch die Abnehmer in den Sanktionslisten überprüft. In den Sanktionslisten sind auch evtl. die Eigner von Transportmitteln wie Schiffe und Flugzeuge enthalten.
Ebenso besteht im direkten Umfeld auch die Prüfungspflicht gegenüber Mitarbeitern oder Handelspartnern z. B. Kauf und Verkauf eines LKWs. Somit besteht auch in dieser Branche keine Möglichkeit sich der Verantwortung zu entziehen. Es muss noch einmal darauf hingewiesen werden, wie wichtig es auch für Logistikunternehmen ist, die EG Antiterrorismusverordnung einzuhalten.
Um der Bedeutung dieses Themas gerecht zu werden, hat die Euro Solution Service S.à r.l. eine Software entwickelt und unterstützt mit einem eigenen Angebot, einer eigenen Homepage und einer eigenen Lösung diese Thema umfassend.





