(openPR) Bretten, Oktober 2007 – Die Prüfung der Bewertungskomponente der GILLARDON-Software IFRS-Solution durch eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde im 3. Quartal 2007 erfolgreich abgeschlossen. Überprüft wurde die Version 3.2.3 auf Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit gemäß IDW PS 880 auf den Grundlagen
-IDW PS 330 – "Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie"
-IDW RS FAIT1 – "Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bei Einsatz
von Informationstechnologie" und IDW RS FAIT2 – "Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung bei Einsatz von Electronic Commerce"
-"Gesetzliche Vorschriften des Handels- und Steuerrechts" – §§238 ff. HGB,
§§ 140 ff. AO.
-"Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme"
(GoBS)
und hatte die Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Verarbeitungsfunktionen in Form einer Softwarezertifizierung zum Ziel.
Die organisatorischen Vorgaben und Anforderungen für Softwaresysteme leiten sich insbesondere aus § 238 Abs. 1 HGB (Nachvollziehbarkeit der Buchführung) und den Regelungen der GoB ab. Für die IFRS-Solution als Bestandteil von Buchungssystemen sind hierbei besonders strenge Maßstäbe notwendig. Ein besonderes Augenmerk wurde daher auf den Softwareerstellungs- und Freigabeprozess der IFRS-Solution gelegt. Außerdem wurden die Sicherheitsmechanismen innerhalb der Software untersucht.
Insbesondere spielen hier die
- Softwaresicherheit im Allgemeinen
- Zugriffsberechtigungen
- Protokollierung von Änderungen und Ergebnissen
- Sicherheitschecks (Fehlerhandling)
innerhalb der Software eine wesentliche Rolle.
Zusätzlich wurden bei der fachlichen Überprüfung die von der IFRS-Solution erzeugten Ergebnisse qualitätsgesichert. Hier sind als besondere Herausforderung die Regelungen aus IAS 39 inklusive Application Guidance zu nennen.
Die Wirtschaftsprüfer testierten, dass sich im ordnungsgemäßen Einsatz der IFRS-Solution keine Beanstandungen ergaben. Die bei der Softwareentwicklung bewusst angestrebte enge Abstimmung mit unseren Kunden sowie den Prüfungsgesellschaften führte bei der IFRS-Solution sowohl zu einer praxisnahen Lösung, als auch zu einem sehr positiven Ergebnis der Zertifizierung.
Gerade im Bereich der Bilanzierung erleichtert das Zertifikat die Prüfungsdurchführung des Jahresabschlusses beim einzelnen Institut, da in der Regel die im Zertifikat zentral geprüften Inhalte nicht mehr durch den lokalen Abschlussprüfer geprüft werden müssen. Dies wiederum wirkt sich positiv auf die internen wie externen Kosten der Abschlussprüfung sowie die Dauer der Prüfung bei den Nutzern der IFRS-Solution aus.




