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Datenschutz und E-Health-Gesetz in der Pflege

21.09.201608:57 UhrGesundheit & Medizin
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Datenschutz in der Pflege
Datenschutz in der Pflege

(openPR) Datenschutz und E-Health-Gesetz in der Pflege

Actus-IT informiert auf Niederrheinischem Pflegekongress

Actus-IT. Angesichts des demografischen Wandels und des wachsenden Angebots von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ist es erstaunlich, dass das Thema „Datenschutz in der Pflege“ nicht weiter in den Fokus gerückt wird. Dabei besteht nicht nur nach dem Bundesdatenschutzgesetz eine Verpflichtung, die Vorgaben zum Datenschutz entsprechend umzusetzen, sondern auch nach den Sozialgesetzen und dem Strafgesetzbuch sind eindeutige Regelungen vorzunehmen. Dabei haben alle Pflegeeinrichtungen, unabhängig von ihrer Größe und Mitarbeiterzahl, die datenrechtlichen Anforderungen umzusetzen. Hierzu gehören u. a. die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit, die Erstellung von Verfahrensbeschreibungen, die Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis sowie die Verfahren zum erstmaligen Speichern von personenbezogenen Daten und deren Berichtigung bzw. die Löschung von Daten.


Ein Hauptansatzpunkt des Datenschutzes in der Pflege ist, neben der Dokumentationspflicht sowie der Regelung der Weitergabe von Daten der Pflegebedürftigen, der Umgang mit den Pflegeakten. Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, äußerst sensibel mit persönlichen Daten von Patienten und Klienten umzugehen. In der Realität finden sich aber oftmals Systeme und technisch organisatorische Prozesse, die nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Ein Beispiel:
Meist wird die Pflegedokumentation zum Einsatz beim Patienten/Klienten mitgenommen. Gleichwohl birgt dieses Vorgehen immer die Gefahr der Einsichtnahme durch Dritte.
Dabei ist die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen im Bereich der Pflege keine unüberwindbare Hürde. Allerdings sollte sich jede Pflegeeinrichtung bzw. jeder Pflegedienst, gerade auch im Vorfeld der weiterlaufenden E-Health-Einführung, intensiv mit den Themen „Datenschutz“ und „Datensicherheit“ auseinandersetzen. Bis Mitte 2018 sollen alle Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend an die Telematrik-Infrastruktur via Gesundheitskarte angeschlossen sein. Es wäre also nur konsequent, wenn die Pflegewirtschaft im Sinne einer allgemeinen Versorgung der Bevölkerung mit Pflegedienstleistungen ebenfalls an das elektronische Verarbeitungssystem angedockt wäre. Zurzeit erhalten die Pflegeeinrichtungen nur Zugang zu einigen Daten, wie den Notfallinformationen und ggf. auch auf den Medikamentenplan. Eine volle elektronische Integration der Pflege in das E-Health-System ist langfristig aber abzusehen. Damit ist auch sicher, dass das Thema „Datenschutz und Datensicherheit der persönlichen Daten von Patienten und Klienten“ auch in Zukunft eine große Rolle spielen wird.
Die Datenschutzagentur Actus-IT möchte alle Aussteller und Besucher auf dem Niederrheinischen Pflegekongress am 22. September in Neuss für das Thema „Datenschutz und Datensicherheit im Pflegebereich“ sensibilisieren und bietet hierzu einen unverbindlichen und kostenlosen Datenschutz-Basis-Check Ihrer Einrichtung an. Sie sind herzlich eingeladen, mit uns zu analysieren, zu diskutieren und vielleicht auch Veränderungen bei Ihnen vor Ort anzustoßen.

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