(openPR) Aufgrund unterschiedlicher Qualitätsansprüche beendet CANIS, das führende Zentrum für die Ausbildung von Hundetrainern, die Zusammenarbeit mit der Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Bereits 2007 hat CANIS-Zentrum für Kynologie für dieTierärztekammer Schleswig-Holstein die Inhalte einer Zertifizierung und damit ein Qualitätssiegel für Hundetrainer entwickelt. In den letzten Jahren musste diese Zertifizierung allerdings gravierende Veränderungen durch die Tierärztekammer erfahren, vor allem die Prüfungsanforderungen wurden drastisch reduziert und liegen mittlerweile weit unter den inhaltlichen Ansprüchen, die an die CANIS-Studenten gestellt werden. CANIS-Gründer Michael Grewe konstatiert daher: „Heute ist nicht mehr erkennbar, nach welchen Standards die jeweiligen Zertifizierungen durchgeführt werden. Die Grundlagen für ein verlässliches Qualitätssiegel sind nicht mehr gegeben.“
CANIS hat sich daher entschlossen, die Zusammenarbeit mit der Tierärztekammer Schleswig-Holstein einzustellen.
Hinzu kommt, dass die Bedeutung der Zertifizierung für die Ausübung des Berufes Hundetrainer keine Rolle mehr spielt. Das neue Tierschutzgesetz vom 1. August 2014 legt nämlich nach § 11, Abs. 1, Nr. 8f fest, dass nur das zuständige Kreisveterinäramt die Erlaubnis zur Berufsausübung erteilen kann. Dabei ist es weder Voraussetzung, dass der Antragssteller eine Hundetrainerausbildung absolviert noch eine Zertifizierung erlangt hat – jeder hat das Recht auf eine Einzelfallprüfung.
Dazu Michael Grewe: „Was der CANIS-Absolvent nach unserer dreijährigen Hundetrainerausbildung an qualitativ hochwertigen, wissenschaftlich fundierten, theoretischen Kenntnissen und praktischen Fähigkeiten nachweislich erworben hat, geht weit über die geforderten Mindestanforderungen hinaus."












