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„Hygiene-Ampel“ bis 2019 Pflicht? Einheitliches Transparenzsystem für mehr Lebensmittelsicherheit

15.08.201614:27 UhrGesundheit & Medizin
Bild: „Hygiene-Ampel“ bis 2019 Pflicht? Einheitliches Transparenzsystem für mehr Lebensmittelsicherheit
Gunnar Altenfeld verspricht seinen Kunden Lebensmittelsicherheit. © Holger Bernert
Gunnar Altenfeld verspricht seinen Kunden Lebensmittelsicherheit. © Holger Bernert

(openPR) In den kommenden drei Jahren soll die Veröffentlichung der Ergebnisse regelmäßiger Überprüfungen durch die Lebensmittelkontrolleure in Nordrhein-Westfalen Pflicht werden. Zu diesem Zweck wird die sogenannte „Hygiene-Ampel“ landesweit eingeführt. Von dieser Regelung sind alle Betriebe betroffen, die Lebensmittel herstellen oder verkaufen. Nach Auskunft des NRW-Verbraucherschutzministeriums sind auch Küchen von Krankenhäusern und Seniorenwohnheimen betroffen. Das Ratinger Beratungsunternehmen ABConcepts unterstützt Betriebe aus der Gemeinschaftsverpflegung, die hohen Anforderungen der Lebensmittelsicherheit zu erfüllen.


Aus dem NRW-Verbraucherschutzministerium in Düsseldorf heißt es zur geplanten Einführung: „Lebensmittelunternehmen werden heute schon durch die Lebensmittelüberwachung der Kommunen kontrolliert. Dies trifft auch auf Küchen von Krankenhäusern und Seniorenwohnheimen im Allgemeinen zu. Daran wird sich durch die Einführung der ‚Hygiene-Ampel’ nichts ändern. Das Transparenzsystem wird lediglich die Ergebnisse der bereits vorhandenen Lebensmittelüberwachung für Verbraucherinnen und Verbraucher sichtbar machen. Damit wird ein Beitrag zur besseren Information der Bürgerinnen und Bürgern geleistet, dass gute Betriebsführung einen Wettbewerbsvorteil hat und wir die Beanstandungsquoten in den nächsten Jahren reduzieren können.“
Das sieht auch ABConcepts-Geschäftsführer Gunnar Altenfeld so: „Neben Qualität und Sicherheit ist das Thema Hygiene ein elementarer Baustein in der modernen Gemeinschaftsverpflegung. Deshalb bieten wir unseren Kunden eine nachhaltige Systemlösung an, die von der Analyse über die Begleitung bis hin zum Konzept reicht. Darin enthalten ist auch unser von Experten erarbeitetes HACCP-Konzept als flexibel einsetzbares Instrument zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit. Hygienisch einwandfreies Arbeiten in der Großverpflegung ist ein absolutes Muss. Des Weiteren ist ein optimaler Hygienezustand ein willkommenes Qualitätssiegel.“
Wie wichtig ein funktionierendes Transparenzsystem ist, belegen diese Zahlen: 2015 wurden fast elf Prozent der Lebensmittelproben beanstandet. Ein Jahr zuvor waren es noch 9,5 Prozent. Pilotprojekte in Duisburg und Bielefeld hätten gezeigt, dass die Hygiene in bis zu 80 Prozent der amtlich überprüften Betriebe in der Gastronomie verbessert wurde. Für die nordrhein-westfälische Landesregierung Grund genug, die „Hygiene-Ampel“ flächendeckend im einwohnerstärksten Bundesland einzuführen.

www.abconcepts.de

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