(openPR) Longuich, den 09.08.16. Schon seit einigen Jahren unterstützt der Praxisdienst Ärzte, die in der Ferienzeit in einer Zweitpraxis in den Urlaubsgebieten tätig sind oder einen Teil des Jahres im Ausland arbeiten. Ob auf den Kanaren oder in den Golfstaaten, auf die bevorzugten Produkte in gewohnter Qualität muss nicht verzichtet werden. Schon bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts kann auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgegriffen werden. Welche Medizinprodukte dürfen im Handgepäck transportiert werden, welche müssen vor Abflug angemeldet und welche Produkte dürfen in keinem Fall mit ins Flugzeug genommen werden? Fragen, mit denen sich Mediziner in aller Regel nicht täglich beschäftigen, die jedoch zu großen Problemen führen können. Ebenso wichtig sind die Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes und was wann und wo angemeldet werden muss.
Laut dem Vertriebsleiter des Praxisdienst, Herrn Sven Freistühler empfiehlt es sich beim Versand von Medizinprodukten in Drittstaaten eigentlich immer, den Transport dem Handelsunternehmen zu überlassen: „Die Aus- und die Einfuhr müssen angemeldet werden und die gesetzlichen Bestimmungen können von Land zu Land sehr stark variieren.“ Welcher Arzt kennt schon die Warentarifnummer eines EKG-Gerätes oder das Ursprungsland eines Defibrillators?
Praxisdienst beschäftigt Mitarbeiter aus unterschiedlichen Ländern und ist so in der Lage, einen besonders großen Sprachbereich abzudecken. „Das hat sich schon oft als sehr hilfreich erwiesen“ sagt Verkaufsleiter Sven Freistühler. „Unsere Mitarbeiter sprechen mehr als 10 verschiedene Sprachen. Wenn sich Probleme ergeben, lassen sich diese mit einer gemeinsamen Sprache und im Idealfall vor dem Hintergrund einer gemeinsamen Kultur viel einfacher lösen.“











