openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Direktionsrecht des Arbeitgebers bei Dienstreisen ins Ausland

14.11.201713:44 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Direktionsrecht des Arbeitgebers bei Dienstreisen ins Ausland

(openPR) Kraft seines Direktionsrechts kann der Arbeitgeber Dienstreisen ins Ausland anordnen, wenn der Arbeitnehmer vertraglich solche Leistungen verspricht. Das hat das LAG Baden-Württemberg entschieden.

Dienstreisen gehören für viele Arbeitnehmer in vielen Branchen dazu. Im Zuge der Globalisierung führen Dienstreisen nicht mehr nur durch die Republik oder ins benachbarte Ausland, sondern auch in weit entfernte Länder, z.B. nach China. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. September 2017 (Az.: 4 Sa 3/17) kann der Arbeitgeber derartige Dienstreisen kraft seines Direktionsrechts anordnen, wenn die im Arbeitsvertrag gemäß § 611 Abs. 1 BGB "versprochenen Dienste" naturgemäß mit gelegentlichen Auslandseinsätzen verbunden sein können, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Vor dem LAG ging es um die Klage eines Ingenieurs, der seit rund 30 Jahren bei einem Maschinenhersteller beschäftig war und nur selten auf Dienstreisen, und wenn, nur ins nahe Ausland geschickt worden war. Nun musste er aber nach China reisen. Hotel, Service und Lage der Unterkunft ließen aus Sicht des Arbeitnehmers allerdings stark zu wünschen übrig. Er empfand die Reise als Schikane seines Arbeitgebers und klagte darauf, dass der Arbeitgeber ihn nicht zu Dienstreisen ins Ausland, zumindest nicht ins entfernte Ausland schicken dürfe.

Das LAG wies die Klage ab. Eine unzumutbare Unterbringung im Ausland müsse der Arbeitnehmer zwar nicht hinnehmen, auf Dienstreise könne er aber geschickt werden. Der Arbeitgeber könne Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, sofern dem keine vertraglichen oder tariflichen Regelungen entgegenstehen. In diesem Fall sei das Direktionsrecht des Arbeitgebers bezüglich des Ortes der Tätigkeit durch den Arbeitsvertrag nicht eingeschränkt gewesen, da es keine eindeutige Regelung dazu gebe. Dass die geschuldete Tätigkeit des Ingenieurs nicht auf einen Ort beschränkt gewesen sei, ergebe sich schon aus einer Regelung im Arbeitsvertrag zur Reisekostenerstattung bei Dienstreisen. Eine solche Vereinbarung mache ohne eine Verpflichtung zu Dienstreisen keinen Sinn, so das LAG, das allerdings die Revision zugelassen hat.

Bei Fragen rund um den Arbeitsplatz oder zur Gestaltung des Arbeitsvertrags können im Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 979845
 358

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Direktionsrecht des Arbeitgebers bei Dienstreisen ins Ausland“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte

Bild: Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe GeldbußeBild: Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe Geldbuße
Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe Geldbuße
Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe Geldbuße Durch illegale Kartellabsprachen sollten die Preise für optische Laufwerke auf hohem Niveau gehalten werden. Das Gericht der Europäischen Union hat die Bußgelder gegen die Kartellanten nun bestätigt. Der Fall, den das EuG nun entschieden hat, reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Von Juli 2004 bis November 2008 soll es nach Ermittlungen der EU-Kommission zu illegalen Absprachen bei optischen Laufwerken für PCs gekommen sein, blickt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte zurück…
Bild: Verstoß gegen Wettbewerbsrecht - Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werdenBild: Verstoß gegen Wettbewerbsrecht - Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werden
Verstoß gegen Wettbewerbsrecht - Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werden
Ein Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werden. Dies verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Das hat das Landgericht Essen mit Beschluss vom 15. März 2019 entschieden (Az.: 43 O 16/19). Wird ein Likör in der Werbung als bekömmlich bezeichnet, liegt ein Verstoß gegen die Health Claims Verordnung (HCVO) und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Das hat das Landgericht Essen klargestellt. Zweck der Health Claims Verordnung ist u.a. der Schutz der Verbraucher. Dazu gehört auch, dass der Verbraucher durch gesund…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Arbeitsrecht: Beruflich gesammelte Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zuBild: Arbeitsrecht: Beruflich gesammelte Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu
Arbeitsrecht: Beruflich gesammelte Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu
Arbeitnehmer dürfen Vielflieger-Bonusmeilen, die sie durch berufliche Flugreisen erworben haben, ohne Genehmigung des Arbeitgebers nicht zu privaten Zwecken nutzen gegeben (BAG, Urteil v. 11.04.2006, 9 AZR 500/05). Der Arbeitgeber kann verlangen, dass die Bonusmeilen zur Bezahlung künftiger Dienstflüge eingesetzt werden. Das BAG hatte über eine Frage …
Versetzungsklauseln eignen sich nicht als Standardbestandteil von Arbeitsverträgen
Versetzungsklauseln eignen sich nicht als Standardbestandteil von Arbeitsverträgen
… Kündigung. Denn nach § 1 Absatz 3 Kündigungsschutzgesetz sind in die Sozialauswahl auch diejenigen Arbeitnehmer einzubeziehen, die der Arbeitgeber einseitig im Wege des Direktionsrechts auf den wegfallenden Arbeitsplatz versetzen könnte. Tödtmann: „Eine solche erweiterte Sozialauswahl in Kauf zu nehmen, lohnt sich als Arbeitgeber nur, wenn die Flexibilität …
Kostenlose IHK-Informationsveranstaltung: Reisesicherheit für Unternehmen
Kostenlose IHK-Informationsveranstaltung: Reisesicherheit für Unternehmen
… nimmt zu“, betont Elke Hohmann, Ansprechpartnerin für Sicherheit in der Wirtschaft bei der IHK Mittlerer Niederrhein. „So erstreckt sich die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch auf Dienstreisen.“ Mangelnde Information und Aufklärung über die Sicherheitsumstände im Ausland können möglicherweise Schadensersatz begründen. Deshalb informiert die IHK im …
Bild: Kostenfreies Online-Seminar: Das Weisungsrecht des Arbeitgebers rechtssicher nutzenBild: Kostenfreies Online-Seminar: Das Weisungsrecht des Arbeitgebers rechtssicher nutzen
Kostenfreies Online-Seminar: Das Weisungsrecht des Arbeitgebers rechtssicher nutzen
… der Arbeitsleistung bestimmen – allerdings nur im rechtlich zulässigen Rahmen. Wo genau dieser Rahmen liegt, klärt das kostenfreie Online-Seminar „Das Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers“, das die AH Akademie für Fortbildung Heidelberg am Mittwoch, 9. Juli 2025 veranstaltet.Das kompakte Seminar richtet sich an Führungskräfte, Personalverantwortliche, …
Bild: Arbeitsverweigerung bei Versetzung als KündigungsgrundBild: Arbeitsverweigerung bei Versetzung als Kündigungsgrund
Arbeitsverweigerung bei Versetzung als Kündigungsgrund
Direktionsrecht des Arbeitgebers - BAG ändert seine Rechtsprechung im Arbeitsrecht Frankfurt, 11. November 2013 - Häufig ein Grund für Verärgerung: die Versetzung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber auf einen Arbeitsplatz an einem anderen Standort. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach …
Bild: Gleichbehandlungsgesetz tritt heute in Kraft - Aber: Wer ist eigentlich wann und warum diskriminiert?Bild: Gleichbehandlungsgesetz tritt heute in Kraft - Aber: Wer ist eigentlich wann und warum diskriminiert?
Gleichbehandlungsgesetz tritt heute in Kraft - Aber: Wer ist eigentlich wann und warum diskriminiert?
… Maßnahmen oder Entscheidungen des Arbeitgebers und kann Anspruchsgrundlage (Hauptanwendungsfall in der Praxis ist die Vergütungsgestaltung) oder Rechtsausübungsschranke (z. B. Direktionsrecht) sein. Im Bereich der Vergütung, also der Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers, ist der Gleichbehandlungsgrundsatz trotz des Vorrangs der Vertragsfreiheit anwendbar, …
Bild: Sichere Dienstreisen während der Corona-PandemieBild: Sichere Dienstreisen während der Corona-Pandemie
Sichere Dienstreisen während der Corona-Pandemie
PRÄVENTION AKTUELL – Das Magazin für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit veröffentlicht einen kostenlosen Ratgeber, der hilft, sichere und gesunde Dienstreisen während der Corona-Pandemie zu planen.Die Corona-Pandemie diktiert seit rund einem Jahr unseren Alltag. Viele Bereiche des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens sind starken Einschränkungen …
Reisesicherheit in Südafrika nun als computergestütztes Lernprogramm (E-Learning)
Reisesicherheit in Südafrika nun als computergestütztes Lernprogramm (E-Learning)
… Fürsorgepflichten nachkommen und alles dafür tun, damit Mitarbeiter einen sicheren Aufenthalt vor Ort genießen können. Nach einem aktuellen Rechtsgutachten besteht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gemäß § 241 Abs. 2 BGB und § 618 BGB insbesondere für Dienstreisen der Arbeitnehmer. Bereits mangelnde Informationen und Aufklärung über Arbeits-, Lebens- …
Mitarbeiter im Ausland - Dienstreiseversicherung
Mitarbeiter im Ausland - Dienstreiseversicherung
… Mitarbeiter immer öfter ins Ausland reisen um die nötigen Kontakte herzustellen und einen reibungslosen Produktionsablauf zu gewährleisten. Dabei ist es jedoch die Pflicht des Arbeitgebers oder Unternehmens, für die richtige Versicherung der Mitarbeiter zu sorgen. Um das zu realisieren gibt es nun die Dienstreiseversicherung von MAWISTA. Diese ist perfekt …
Bei Reisen bestimmt der Arbeitgeber den Kurs
Bei Reisen bestimmt der Arbeitgeber den Kurs
… abgegoltenen Überstunden ausgeglichen. Bei mehrtätigen Reisen werden Pausen und Schlafenszeiten natürlich nicht bezahlt. „Dem Arbeitgeber obliegt im Hinblick auf die Dienstreisen ein Direktionsrecht“, erläutert Arbeitsrechtlerin Heymann, „er kann seine Mitarbeiter anweisen, wann er welche Reise anzutreten hat und welche Verkehrsmittel von ihm zu wählen …
Sie lesen gerade: Direktionsrecht des Arbeitgebers bei Dienstreisen ins Ausland