(openPR) Eine Falschberatung kann für den Versicherten gravierende Folgen haben. Vielleicht passt der Versicherungsschutz nicht zum persönlichen Bedarf. Manchmal sind Klauseln in den Versicherungsbedingungen enthalten, die einen relevanten Leistungsausschluss bewirken. Nicht selten wird die Berufsunfähigkeitsrente nicht angemessen vereinbart, so dass Versorgungslücken entstehen. Was man bei einer Falschberatung tun kann, hängt davon ab, um welchen Fehler es sich handelt. Das gilt umso mehr, wenn der Vertrag schon länger läuft.
Der Bedarf kann sich ändern
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss zum persönlichen Absicherungsbedarf passen. Sie muss die Versorgungslücke schließen, vor allem muss sie der individuellen Situation des Betroffenen entsprechen. Diese kann sich im Lauf der Jahre verändern. Wer in jungen Jahren einen BU-Vertrag abschließt, muss damit rechnen, dass man in einem späteren Abschnitt der Karriere eine andere Tätigkeit aufnimmt. Vielleicht steht eine Heirat an, eine Familiengründung und die Geburt von Kindern können folgen. Auch mit Arbeitslosigkeit muss man rechnen. Ein guter BU-Vertrag sollte solche Eventualitäten durch Nachversicherungsgarantien von Anfang an abdecken. Dann kann der Versicherungsschutz in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung erweitert werden. Sieht der Tarif keine Nachversicherungsgarantien vor, bleibt die Anpassung des Versicherungsbedarfs mit Durchführung einer erneuten Gesundheitsprüfung. Dazu kann der Versicherte seinen bisherigen Versicherer um Abgabe eines Angebots bitten, um diesen mit den Alternativen anderer Gesellschaften zu vergleichen und den passenden Tarif zu finden.
Alexander Vorgerd - Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK) von transparent-beraten.de sagt dazu:
„Wie in dem Absatz beschrieben ist, verändert sich im Laufe der Zeit auch der persönliche Bedarf am Versicherungsschutz der Berufsunfähigkeitsversicherung. Daher empfiehlt sich, dass der Versicherungsschutz durch einen Versicherungsvermittler überprüft wird, sobald sich persönliche/berufliche Situationen verändern. Anhand des folgenden Beispiels soll deutlich werden, wieso man seinen Versicherungsschutz überprüfen sollte:
Ein Medizinstudent versichert sich zum Anfang seines Studiums mit einer Rente von monatlich 1.000 €. Nach seinem Studium ist der ehemalige Student tätig als Arzt in einem Krankenhaus. Für seine Arbeit erhält er ein monatliches Anfangsgehalt von 2.000 € (netto). Hier zeigt sich zum ersten Mal, dass die BU-Rente nicht dem Gehalt entspricht und daher dringend angepasst werden sollte. Die meisten Versicherer bieten als Grund der Nachversicherungsoption das Lebensereignis - Abschluss der Berufsausbildung/Studiums. Somit kann der Versicherte seine Rente angemessen an seinem Gehalt ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen.
Unser Arzt beschließt sich weiterzubilden und sich auf die Innere Medizin zu spezialisieren. Mit der erfolgreichen Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin passt sich nochmal deutlich sein Gehalt an. Für seine jetzige Arbeit bekommt er ein monatliches Gehalt von 4.000 € (netto). An dieser Stelle muss der Versicherte seinen BU-Vertrag zum zweiten Mal anpassen. Auch hier bieten viele Versicherer die Nachversicherungsoption - Lebensereignis: Gehaltssprung - ohne erneute Gesundheitsprüfung die Rente angemessen anzupassen.
Auch wenn sich das Gehalt nun Schritt für Schritt anpasst und unser Arzt nicht die Möglichkeit bekommt die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen, so gibt es weitere Lebensereignisse, die dazu führen können, dass die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden kann, z.B. Geburt eines Kindes, Erwerb einer Immobilie, Heirat usw.
Mit mehr Einkommen, erhöht sich meistens auch der Lebensstandard. Und genau diesen gilt es bei einer Berufsunfähigkeit beizubehalten, ohne dass der Versicherte seinen Lebensstandard auf Grund von finanziellen Gründen anpassen muss.“
So umgeht man Leistungsausschlüsse
Ein gravierendes Problem für den Versicherten sind Leistungsausschlüsse. Vor allem Einsteigertarife mit günstigen Preisen enthalten Klauseln, die eine Leistung des Versicherers unter bestimmten Umständen ausschließen. Der Versicherte erhält keine BU-Rente, wenn diese Voraussetzungen eintreten. Natürlich sollte er nach einer umfassenden Beratung wissen, welche Klauseln und Ausschlüsse im Tarif vorgesehen sind. Gravierende Auswirkungen hat es, wenn er von diesen Einschränkungen erst im drohenden Versicherungsfall erfährt. Sobald man Kenntnis von drohenden Klauseln erhält, lohnt es sich, den Versicherer um ein Angebot für einen höherwertigen Tarif zu bitten, um den Versicherungsschutz aufzustocken. In diesem Fall kann eine Gesundheitsprüfung erforderlich sein, diese ist in der Regel aber eher zu akzeptieren als ein vollständiger Leistungsausschluss. Was man über die Gesundheitsprüfung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt wissen sollte, erfährt man auf https://www.berufsunfähigkeitsversicherungen-testsieger.de/berufsunfaehigkeitsversicherung-gesundheitspruefung/
Geringe Renten nutzen wenig
Aktuelle Studien belegen, dass die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sehr oft zu gering vereinbart wird. Der Versicherte erhält dann eine Leistung, die gerade dem Niveau der Grundsicherung entspricht. Damit ist der Entfall des Einkommens bei einem Verlust der Arbeitskraft nicht auszugleichen. Durch Nachversicherungsgarantien kann die BU-Rente meist aufgestockt werden. Je nach Tarif sind dazu besondere Gründe wie Änderungen der Lebensumstände erforderlich. Premiumtarife sehen unter Umständen auch Anpassungen ohne besondere Voraussetzungen vor. Nimmt der Versicherte eine Gesundheitsprüfung in Kauf, kann die Rente häufig gegen Mehrkosten erhöht werden.
Vermittler haften für Falschberatung
Grundsätzlich gilt bei einer unsachgemäßen Beratung, dass der Versicherte seinen Vermittler haftbar machen kann. Diese gilt, wenn ein Versicherungsmakler, ein Mehrfachagent oder ein Ausschließlichkeitsvertreter mit der Überprüfung des Versicherungsschutzes und dem Vertragsabschluss beauftragt wurde. Der Versicherte muss dann aber mit einem langen Gerichtsprozess durch mehrere Instanzen rechnen, bis der Vermittler einen Schaden aus seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erstatten lässt. Ob sich dieser Weg lohnt, kann nur im Einzelfall und nach eingehender Überprüfung der Umstände durch einen Fachanwalt entschieden werden.










