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PTK Bayern zum Amoklauf in München: Belastungsreaktionen sind eine normale Reaktion

25.07.201617:10 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) München, 25. Juli 2016 – Von dem Amoklauf in München waren sehr viele Menschen betroffen. In erster Linie ist zu denken an die Toten und Verletzten und ihre Angehörigen und Freunde. Zu denken ist auch an die Angehörigen des Täters, für die zu dem Schock und dem tragischen Verlust noch die Belastung der Fragen zu Verantwortung und Schuld hinzukommen. Unmittelbar erlebt haben das Geschehen nach Angaben der Münchener Polizei etwa 100 Augenzeugen. Es ist davon auszugehen, dass viele der Augenzeugen auch selbst bedroht waren. Einige Augenzeugen berichteten bereits in verschiedenen Medien, wie sehr sie durch das Geschehen belastet sind.



Fürchterliche Erfahrungen wie der Amoklauf in München lösen bei vielen Betroffenen eine akute Belastungsreaktion aus. Dazu gehören das wiederholte ungewollte Wiedererleben des Geschehens, anhaltende innere Aufgewühltheit, erhöhte Schreckhaftigkeit, Gefühle von Angst, innerer Taubheit oder Niedergeschlagenheit, Konzentrationsstörungen und Gereiztheit. Dies sind gewissermaßen normale Reaktionen auf ein unnormales Ereignis. Häufig heilen diese Reaktionen nach einigen Wochen aus. In rund einem Drittel der Fälle bleiben die Symptome jedoch bestehen und münden dann in eine Posttraumatische Belastungsstörung.

Wenn die Beschwerden zu belastend sind oder sich nicht zurückbilden, ist die Inanspruchnahme professioneller Hilfe bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten angezeigt. Die Psychotherapeutenkammer Bayern hat sich an ihre Mitglieder in München und Ansbach gewandt mit der Bitte, kurzfristig zusätzliche Behandlungsplätze für Betroffene bereitzustellen. In den nächsten Tagen kann dann in der Kammergeschäftsstelle unter der Telefon-Nummer 089 51 5555-243 erfragt werden, welche Psychotherapeut/innen – auch in der Ferienzeit – kurzfristig Termine für Betroffene des Amoklaufes in München und des Anschlages in Ansbach anbieten. Die Telefon-Nummer ist zu folgenden Zeiten besetzt: Montags bis freitags 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und zusätzlich dienstags, mittwochs und donnerstags zwischen 14.00 Uhr und 15.30 Uhr. Informationen über die seelischen Auswirkungen fürchterlicher Erlebnisse und Empfehlungen zu deren Bewältigung sind auf der Homepage der PTK Bayern (www.ptk-bayern.de) – auch in den Sprachen Englisch, Türkisch, Italienisch und Arabisch – zu finden.

Belastungsreaktionen können sich auch einstellen bei den Menschen, die von dem Amoklauf am vergangenen Freitagabend mittelbar betroffen waren, die durch die angenommene akute Bedrohungslage in der Stadt und die sich teilweise überschlagenden Fehlalarme in Situationen von Angst und Panik gerieten. Mehrfach kam es zu einer Massenpanik, die die Beteiligten um ihr Leben fürchten ließ. Auch wenn diese Ängste sich im Nachhinein als objektiv völlig unbegründet erwiesen, schienen sie zum Zeitpunkt des Erlebens real. Insofern können sie in einigen Fällen durchaus auch anhaltende Ängste oder Depressionen nach sich ziehen.

Wie inzwischen bekannt wurde, litt auch der Täter schon längere Zeit unter Ängsten und Depressionen. Dies gibt – wie auch der Anschlag in Ansbach – Anlass zu der Feststellung, dass psychisch erkrankte Menschen generell nicht gefährlicher sind als gesunde. Psychisch erkrankte Menschen sind eher besonders häufig Opfer von Gewalttaten.

Die mediale Befassung mit der Person des Täters, so nachvollziehbar das drängende Bedürfnis danach ist, birgt leider auch das Risiko, Nachahmungstaten zu fördern. Die beste Prävention ist die Besprechung entsprechender Phantasien oder Überlegungen in einer professionellen Behandlung. Dafür müssen Phantasien einer solchen Tat allerdings dem Behandler offenbart werden. Dies würde sicherlich erschwert werden, wenn die Schweigepflicht für Ärzte und Psychotherapeuten gelockert würde, wie dies nach dem Amok-Flug des Germanwings-Piloten im vergangenen Jahr erwogen wurde. Solche Maßnahmen wären deshalb genau der falsche Weg. Sie würden einer effektiven Prävention eher entgegenwirken. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind ausreichend, um als Behandler bei einer konkreten Gefährdung die Polizei informieren zu können.

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