(openPR) Vertrauen ist gut, Datenanalysen sind besser...
„Der Abschlussprüfer muss unabhängig von früheren positiven Erfahrungen mit der zu prüfenden Einheit eine kritische Grundhaltung beibehalten und dabei die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass die Rechnungslegung aufgrund von Unterschlagungen oder Bilanzmanipulationen wesentliche Fehler enthält“ (Auszug aus IDW PS 210).
Die Staatsanwaltschaft Mannheim wirft Softwareherstellern vor, ein speziell programmiertes ERP-System vertrieben zu haben, welches bei seinem Einsatz individuell einstellbar zu Steuerhinterziehungen führen konnte. Es handelt sich um ein Warenwirtschaftssystem, welches überwiegend für den Handel entwickelt wurde.
Im Rahmen der Anklage wurden gegen die Softwareunternehmen Geldbußen in einem Fall von 850.000 Euro und im zweiten Fall von 150.000 Euro beantragt. Auch gegen die Händler, die dieses ERP-System im Einsatz hatten, wurden die Ermittlungen aufgenommen.
Es war ihnen durch eine spezielle „Einstellung“ der Software ermöglicht, ihre Einnahmen (Kassenbuchungen) zu reduzieren und damit dem Fiskus Steuern zu hinterziehen. In der Praxis wurden hier Waren verkauft und Warenabgänge vorgenommen, aber keine gleichwertige Buchung in der Finanzbuchhaltung erzeugt.
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