openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Steuerliche Förderung der Elektromobilität

Marcel Radke, Steuerberater bei WW+KN
Marcel Radke, Steuerberater bei WW+KN

(openPR) Wer ein rein elektrisch betriebenes Auto kauft, erhält eine Prämie von 4.000 Euro. Zudem sollen neue Elektroautos zehn Jahre von der Steuer befreit sein.

„Das Bundeskabinett hat am 18. Mai 2016 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr beschlossen“, sagte Marcel Radke, Steuerberater und Partner bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN. Das Gesetz (Pressemitteilung 13/2016 des BMF vom 18. Mai 2016; Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität) enthält ein ganzes Paket von Maßnahmen, die die Verbreitung von Autos mit Elektro- oder Hybridantrieb ankurbeln sollen.



Hier ist ein Überblick:

• Kaufprämie: Vorgesehen ist, einen Betrag von 4.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge und von 3.000 Euro für Autos mit Plug-in-Hybrid-Antrieb zu gewähren. Die Prämie müssen die Kunden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle online beantragen. Das Amt vergibt die Förderung solange bis die Bundesmittel von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind. Das Programm gilt rückwirkend ab dem 18. Mai 2016 und läuft spätestens 2019 aus. Die Prämie kann derzeit allerdings noch nicht beantragt werden, weil der Bonus noch von der EU-Kommission abgesegnet werden muss. Bis die Freigabe der EU vorliegt, sollten Käufer also ihren Kauf noch nicht ausschließlich von der Prämie abhängig machen.

• Kfz-Steuer: Bei der erstmaligen Zulassung reiner Elektrofahrzeuge gilt seit dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 eine fünfjährige Steuerbefreiung bei der Kfz-Steuer. Diese wird rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf zehn Jahre verlängert. Die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird zudem auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen zu reinen Elektrofahrzeugen ausgeweitet.

• Aufladen beim Arbeitgeber: Arbeitgeber können den Arbeitnehmern mit Elektroauto künftig steuerfrei das Aufladen ermöglichen. Auch wenn hier Stromkosten gespart werden, die Batteriefüllung wird - anders als bei anderen Vergünstigungen durch den Arbeitgeber - nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Ebenfalls komplett steuerfrei ist die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten Nutzung. Das umfasst die komplette Ladeinfrastruktur einschließlich Zubehör und Dienstleistungen zur Installation oder Inbetriebnahme der Ladevorrichtung. Der Steuervorteil ist befristet auf den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020.

• Ladevorrichtungen: Daneben erhält der Arbeitgeber die Möglichkeit, geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten dauerhaften Übereignung der Ladevorrichtung oder Zuschüsse zur Anschaffung und Nutzung bei der Lohnsteuer pauschal mit 25 % zu besteuern. Auch diese Regelung ist auf den Zeitraum von 2017 bis 2020 befristet.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 912135
 740

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Steuerliche Förderung der Elektromobilität“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von WW+KN - Steuerberater für den Mittelstand

Bild: Förderung von Forschung und EntwicklungBild: Förderung von Forschung und Entwicklung
Förderung von Forschung und Entwicklung
Kleine und mittlere Unternehmen können ab 2020 eine steuerliche Forschungszulage von bis zu 1 Mio. Euro erhalten. „Durch die neue steuerliche Forschungszulage sollen ab 2020 vor allem kleine und mittlere Unternehmen vermehrt in die eigene Forschung und in Entwicklungstätigkeiten investieren“, so Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei WW+KN. Die Forschungszulage ist unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation des Unternehmens, weil sie nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteermittlung und auch nic…
Bild: Umsatzsteuer bei Miet- und Leasingverträgen
Umsatzsteuer bei Miet- und Leasingverträgen
Das Bundesfinanzministerium hat die Kriterien für die umsatzsteuerliche Behandlung eines Miet- oder Leasingvertrags als Lieferung oder sonstige Leistung neu geregelt. Von der umsatzsteuerlichen Zuordnung eines Miet- oder Leasingvertrags hängt ab, wann die Umsatzsteuer aus dem Vertrag entsteht. „Handelt es sich umsatzsteuerlich um eine Lieferung, fällt die Umsatzsteuer sofort in voller Höhe an, bei einer sonstigen Leistung dagegen sind die einzelnen Raten umsatzsteuerpflichtig, sodass sich die Umsatzsteuer über die Laufzeit verteilt“, erklärt…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Steuerpläne der neuen Regierungskoalition
Steuerpläne der neuen Regierungskoalition
… Juli 2019 vorgesehen, die zweite Erhöhung um weitere 15 Euro erfolgt zum 1. Januar 2021. Gleichzeitig steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend. • Elektromobilität: Zur Förderung der Elektromobilität sind mehrere steuerliche Maßnahmen geplant. Bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung wird für Elektro- und Hybridfahrzeuge ein reduzierter Satz …
Bild: Überblick der steuerlichen Änderungen für 2020
Überblick der steuerlichen Änderungen für 2020
… (mehr dazu im Beitrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer). E-Mobilität: Das Jahressteuergesetz 2019 heißt offiziell „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Entsprechend zahlreich sind die darin enthaltenen Änderungen zu Steuerbegünstigungen für Fahrzeuge mit Elektroantrieb. …
Elektromobilität begeistert Unternehmen und Verwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern
Elektromobilität begeistert Unternehmen und Verwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern
Die Bewerberzahlen für die Kampagne „eFlotte – elektromobil unterwegs“ zeigen den enormen Zuspruch für Elektromobilität in Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt sind 648 Bewerbungen eingegangen, um kostenfrei ein Elektrofahrzeug testen zu können. In Relation zur Einwohnerzahl und zur Unternehmensanzahl sind das fast doppelt so viele Bewerber wie im vergangenen …
Förderung Elektromobilität: Der Weg des geringsten Widerstandes
Förderung Elektromobilität: Der Weg des geringsten Widerstandes
Auf der Agenda einer neuen Bundesregierung sollte der Einsatz technologie-neutraler, effizienter Klimaschutzinstrumente ganz oben stehen und nicht die pauschale Förderung von Elektromobilität. Denn wie groß deren Rolle für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors tatsächlich ist und sein sollte, ist beim derzeitigen Stand der Technik nicht abzuschätzen. --- Als …
Bild: Zukunftsmarkt Elektromobilität – Studie von PricewaterhouseCoopers und Fraunhofer IAOBild: Zukunftsmarkt Elektromobilität – Studie von PricewaterhouseCoopers und Fraunhofer IAO
Zukunftsmarkt Elektromobilität – Studie von PricewaterhouseCoopers und Fraunhofer IAO
Die Studie “Elektromobilität” wurde von dem Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PWC) und dem Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) durchgeführt. Laut Bundesregierung und Industrie sollen bis 2020 eine Million Elektroautos zugelassen werden und Deutschland der Leitmarkt für Elektromobilität werden. Die zentralen Fragen …
Bild: Erneuerbar Mobil - Zuschüsse im Bereich ElektromobilitätBild: Erneuerbar Mobil - Zuschüsse im Bereich Elektromobilität
Erneuerbar Mobil - Zuschüsse im Bereich Elektromobilität
Erneuerbar Mobil – Förderung von Vorhaben im Bereich der Elektromobilität Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) unterstützt mit dem Förderaufruf „Erneuerbar Mobil – Förderung von Vorhaben im Bereich der Elektromobilität“ Vorhaben zum Thema Elektromobilität mit Zuschüssen. Gefördert werden Projekte zu diversen …
Bild: NPE – Klima-Bündnis will Elektromobilität nur gemeinsam mit Erneuerbaren Energien fördern
NPE – Klima-Bündnis will Elektromobilität nur gemeinsam mit Erneuerbaren Energien fördern
Das Klima-Bündnis, das in der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) mitarbeitet, fordert die Bundesregierung auf, die Förderung der Elektromobilität von Anfang an in einen Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien zu stellen. „Es sollten nur Elektroautos gefördert werden, die selbständig den Ladevorgang starten oder beschleunigen können, …
Bild: Stadtwerke machen Deutschland elektromobil
Stadtwerke machen Deutschland elektromobil
Forschungsprojekt „econnect Germany“ gewinnt Ausschreibung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Von Aachen bis Leipzig, vom Allgäu bis nach Sylt – deutschlandweit Elektromobilität zukunftsfähig gestalten, das ist ausgesprochenes Ziel des Forschungsprojektes „econnect Germany“. Sieben Stadtwerke aus ganz Deutschland – aus Aachen, dem Allgäu, …
Bild: Neue Förderung im Bereich Elektromobilität angekündigt
Neue Förderung im Bereich Elektromobilität angekündigt
BMU kündigt neue Förderung für Projekte im Bereich Elektromobilität an Nach Informationen der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Kürze eine neue Bekanntmachung zur Förderung von Projekten im Bereich Elektromobilität herausgeben. Mit der Förderung werden Forschungs- vorhaben …
Bild: Sachzuwendungen optimal gestalten: Online-Seminar zeigt steuerlich sichere Benefits für Unternehmen
Sachzuwendungen optimal gestalten: Online-Seminar zeigt steuerlich sichere Benefits für Unternehmen
Sachzuwendungen und geldwerte Vorteile sind ein zentrales Instrument moderner Mitarbeitervergütung. Gutscheine, Deutschlandticket, Elektromobilität oder Firmenfitness-Programme können Motivation und Bindung stärken und gleichzeitig steuerliche Vorteile bieten. Doch die steuer- und lohnsteuerrechtlichen Anforderungen sind komplex und unterliegen ständigen …
Sie lesen gerade: Steuerliche Förderung der Elektromobilität