openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Unwetterschäden – Versicherung in die Pflicht nehmen

Bild: Unwetterschäden – Versicherung in die Pflicht nehmen
BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

(openPR) Der Sommer zeigte sich bislang häufig von seiner unschönen Seite. Sturm, Hagel, Gewitter, Starkregen und Hochwasser haben immense Schäden angerichtet. Erinnert sei nur an die Ortschaften, die besonders extrem vom Hochwasser betroffen waren und Existenzen quasi untergegangen sind.



Viele Menschen stehen durch die Unwetter vor den Trümmern ihrer Existenz. Ihre dringendste Frage ist, ob überhaupt und welche Versicherung für die Schäden aufkommt. „Versicherungen stellen sich leider häufig quer und wollen den Schaden nicht übernehmen. Die Lage für die Versicherungsnehmer ist aber keinesfalls aussichtslos. In vielen Fällen kann eine Lösung gefunden werden“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Je nach Art und Ursache der Schäden sind unterschiedliche Versicherungen zuständig:

Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung tritt in der Regel bei Gewitterschäden direkt am Haus ein. Umfasst von der Police sind zumeist Schäden an Dach und Wänden, an Decken und Fenstern sowie an festen Einbauten wie z.B. der Heizung. Wird durch den Sturm das Dach abgedeckt, es regnet herein und es kommt dadurch zu Folgeschäden, z.B. am Gemäuer, sind diese auch umfasst.

Hausratversicherung
Werden durch das Unwetter Haushaltsgeräte oder die Einrichtung beschädigt, ist die Hausratversicherung zuständig.

Elementarschadenversicherung
Bei Schäden durch Hochwasser reicht die Hausrat- oder Gebäudeversicherung in der Regel nicht mehr aus. Dann ist eine Elementarschadenversicherung notwendig. In Risikogebieten wird sie von den Versicherungskonzernen allerdings häufig gar nicht erst angeboten.

Private Haftpflichtversicherung
Bei Personenschäden oder Schäden an Sachen Dritter greift die private Haftpflichtversicherung. Knicken nach einem Unwetter z.B. Bäume um und beschädigen das Auto des Nachbarn, ist die Haftpflichtversicherung zuständig. Zu unterscheiden ist, ob das Haus selbst bewohnt oder vermietet ist. Bei Vermietungen ist eine Gebäudehaftpflichtversicherung nötig.

„Der Versicherungsnehmer muss häufig auch den Eintritt des Versicherungsfalls beweisen. So gehen Versicherungen erst ab Windstärke 8 von Sturmschäden aus. Das bedeutet, es müssen Windgeschwindigkeiten von mehr als 61 km/h geherrscht haben. Schäden sollten auf jeden Fall umgehend der Versicherung gemeldet und idealerweise auch dokumentiert werden, z.B. durch Fotos, Videos oder Zeugen“, erklärt Rechtsanwalt Hitzler.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Versicherungen den Schaden nicht übernehmen wollen. „Das ist für die Menschen, die durch Unwetter hart getroffen wurden, natürlich besonders bitter. Es bestehen aber häufig auch gute Möglichkeiten, die Versicherung in die Pflicht zu nehmen, so Rechtsanwalt Hitzler.

Bei Ärger mit der Versicherung bietet BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an und holt auch kostenlos eine Deckungszusage von der Versicherung ein.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/kompetenzen/versicherungsrecht.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 911865
 103

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Unwetterschäden – Versicherung in die Pflicht nehmen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Brüllmann Rechtsanwälte

Dieselskandal: BGH verurteilt VW zu Schadensersatz - Az.: VI ZR 252/19
Dieselskandal: BGH verurteilt VW zu Schadensersatz - Az.: VI ZR 252/19
Weltweit hatte Volkswagen bei rund elf Millionen Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat mit dem Motor EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Alleine in Deutschland sind rund 2,4 Millionen Fahrzeuge betroffen. Von einer Entschädigung der Kunden in Deutschland wollte VW aber nichts wissen. Schließlich seien die Fahrzeuge voll nutzbar gewesen und daher überhaupt kein Schaden entstanden. Durch diese Rechnung hat der Bundesgerichtshof jetzt einen dicken Strich gemacht. In seinem ersten Urteil zum Abgasskandal stellte de…
Corona: Entschädigung für Verdienstausfall nach § 56 IfSG
Corona: Entschädigung für Verdienstausfall nach § 56 IfSG
Die Corona-Krise hat es deutlich gemacht: Der Staat kann Quarantäne anordnen. Das hat natürlich Auswirkungen auf den Arbeitsplatz. Können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihrem Job nicht nachgehen, ist in der Regel ein Verdienstausfall die Folge. Wurde die Quarantäne behördlich angeordnet und die Betroffenen erleiden dadurch einen Verdienstausfall, besteht nach § 56 IfSG (Infektionsschutzgesetz) allerdings ein Anspruch auf Entschädigung. Ähnlich wie bei einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben die Arbeitnehmer in den ersten sechs Woch…

Das könnte Sie auch interessieren:

Thomas Filor über Unwetterschäden
Thomas Filor über Unwetterschäden
Immobilienexperte warnt vor Unwetterschäden an der Immobilie Magdeburg, 01.06.2016. In der vergangenen Woche kam es in ganz Deutschland immer wieder zu Gewittern mit starkem Regenfall. Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf die Gefahr für die eigene Immobilie während so eines Unwetters aufmerksam. „Unwetter können schwere Schäden an der …
Unwetterschäden schnell der Versicherung melden und Folgeschäden vermeiden
Unwetterschäden schnell der Versicherung melden und Folgeschäden vermeiden
30.05.2016. In den vergangenen Tagen traten in Teilen Deutschlands heftige Unwetter auf. „Betroffene sollten umgehend Unwetterschäden ihrer Versicherung melden“, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin und gibt weitere Tipps. GVI-Vorstand Jürgen Buck nennt im Falle von aufgetretenen Unwetterschäden die vier wichtigsten Maßnahmen: …
Unwetterschäden – Welche Versicherung zahlt?
Unwetterschäden – Welche Versicherung zahlt?
… anderer Bundesländer kam es zu Orkanböen und dauerhaftem Starkregen. Dabei kommt natürlich unmittelbar die Frage auf, welche Versicherung die Kosten von Unwetterschäden übernimmt. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) klärt auf. Die meisten Unwetterschäden durch Sturm und Starkregen sind unterspülte Straßen, vollgelaufene Keller, …
Bild: Elementarschäden-Pflichtversicherung: Unwetter warten nicht auf die PolitikBild: Elementarschäden-Pflichtversicherung: Unwetter warten nicht auf die Politik
Elementarschäden-Pflichtversicherung: Unwetter warten nicht auf die Politik
Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 veröffentlichten die Medien über Wochen und Monate hinweg beängstigende Bilder der Unwetterschäden. Besonders betroffen von Überflutungen waren Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Aber Hitzerekorde und Waldbrände schärften das Bewusstsein vieler Menschen dafür, dass vor den Folgen des Klimawandels …
Starkregenschäden – Was zahlt die Versicherung?
Starkregenschäden – Was zahlt die Versicherung?
wemmungsschäden am Auto sind im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt“, erläutert Karle weiter. Weitere Informationen zum Thema stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. auf ihrer Homepage unter www.geldundverbraucher.de, unter der Rubrik Gratis, Gratis-Downloads „Unwetterschäden und Versicherung“ zur Verfügung.
Unwetterschäden – Versicherung zahlt nicht immer
Unwetterschäden – Versicherung zahlt nicht immer
… über Nordrhein-Westfalen hinwegfegten. Bei tragischen Unfällen verloren sechs Menschen ihr Leben, bedauert Siegfried Karle, Präsident der GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI). Weitere Unwetterschäden wurden durch Starkregen, umgestürzte Bäume, durch Hagel und Orkanböen verursacht. Eine Frage, die regelmäßig an Siegfried Karle gestellt wird ist, welche Versicherung …
Unwetterschäden schnell der Versicherung melden und Folgeschäden vermeiden
Unwetterschäden schnell der Versicherung melden und Folgeschäden vermeiden
… In den vergangenen Tagen traten in Teilen Deutschlands heftige Unwetter auf. Auch für die kommenden Tage wird vor Unwettern gewarnt. „Betroffene sollten umgehend Unwetterschäden ihrer Versicherung melden“, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin und gibt weitere Tipps. GVI-Präsident Siegfried Karle nennt im Falle von aufgetretenen …
Unwetterschäden schnell der Versicherung melden und Folgeschäden vermeiden
Unwetterschäden schnell der Versicherung melden und Folgeschäden vermeiden
15.06.2015. In den vergangenen Tagen traten in Teilen Deutschlands heftige Unwetter auf. „Betroffene sollten umgehend Unwetterschäden ihrer Versicherung melden“, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin und gibt weitere Tipps. GVI-Präsident Siegfried Karle nennt im Falle von aufgetretenen Unwetterschäden die vier wichtigsten …
Versicherung zahlt auch Sturmschäden im Garten
Versicherung zahlt auch Sturmschäden im Garten
… z.B. Schäden an Gartenhäusern, Hundehütten, Gartenbeleuchtungen, Gartenmöbel, Kinderspielgeräten mitversichert“, weist Jürgen Buck, Vorstand der GVI, hin. Weitere hilfreiche Tipps zur Schadensmeldung, Sturmschäden und Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, „Unwetterschäden und Versicherung“ kostenlos zur Verfügung.
Staatshilfen bei Unwetterschäden eingeschränkt
Staatshilfen bei Unwetterschäden eingeschränkt
30.11.2017. Wegen des Klimawandels muss auf die weitere Zunahme extremer Unwetter und Naturkatastrophen gerechnet werden. Staatshilfen bei Unwetterschäden wird es wohl noch geben, aber nur eingeschränkt, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin. Starkregen, Hochwasser, Sturm, Hagel oder intensiver Schneefall können, wie die …
Sie lesen gerade: Unwetterschäden – Versicherung in die Pflicht nehmen