(openPR) 15. Juli 2016 – Auf besonderes Interesse seitens Kliniken, Kommunen und aus den Reihen der Industrie stieß das zweite GDEKK Fachsymposium VERGABE 2016+. Gut zwei Monate nach Inkrafttreten der Reform des Vergaberechts wurden die vollzogenen Änderungen aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Im Mittelpunkt standen dabei die Betrachtung von Prozesskosten beim Wechsel eines Lieferanten, die Beleuchtung der ILO-Kernarbeitsnormen, grundlegende Anforderungen der Reform an Auftraggeber wie Bieter sowie besondere Herausforderungen an den Betreiber einer e-Vergabeplattform.
Als Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft, die auf die Belange kommunaler Kliniken spezialisiert ist, sieht sich die GDEKK in der Verantwortung, in allen vergaberechtlichen Fragestellungen weitreichende Unterstützung zu bieten. In Ergänzung zu ihren breit gefächerten Schulungsangeboten hat die GDEKK Ende Juni in Kooperation mit der Einkaufsgemeinschaft kommunaler Verwaltung (EKV eG) erneut zu einem Vergabe-Fachsymposium nach Köln eingeladen. Zielsetzung der Veranstaltung war der gemeinsame Erkenntnis- und Erfahrungsaustausch hinsichtlich vieler Begleitaspekte und Rahmenbedingungen der Reform, um Akteuren aus der Gesundheitswirtschaft sowie aus öffentlichen Einrichtungen größtmögliche Handlungssicherheit bezüglich rechtskonformem Einkauf zu geben.
Bezifferung und Berücksichtigung von Prozesskosten beim Wechsel eines Lieferanten.
Prof. Dr. Rainer Riedel vom Institut für Medizinökonomie und medizinische Versorgungsforschung an der Rheinischen Fachhochschule Köln widmete sich in seinen Ausführungen der Fragestellung, wann sich eine Produktumstellung im klinischen Alltag lohne bzw. welcher Aufwand und welche Kosten mit der Umstellung eines Lieferanten einhergehen. Dafür hat eine Forschungsgruppe unter seiner Leitung komplexe mathematische Modelle entwickelt. Diese basieren unter anderem auf einer differenzierten Ermittlung aller Prozessschritte in Korrelation mit Zeitaufwänden und Personalkosten. Im Ergebnis, so Prof. Riedel, werde der Gesamtaufwand einer Umstellung allzu oft deutlich unterschätzt, geschweige denn valide ermittelt. Nichtsdestotrotz müssten aber im Zuge von Ausschreibungen komplexe Wirtschaftlichkeitsberechnungen ungleich stärker berücksichtigt werden als der reine Stückpreis. Der differenzierten Ermittlung von Umstellungskosten bei Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen komme daher eine ganz wichtige Bedeutung zu.
Verpflichtungserklärung zu ILO-Kernarbeitsnormen problematisch.
Hermann Summa, Richter am Oberlandesgericht Koblenz, richtete den Blick auf die bei öffentlichen Ausschreibungen oftmals geforderte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Mit den Vereinbarungen der ILO (International Labour Organisation) als Sonderorganisation der Vereinten Nationen verpflichten sich die derzeit 185 Mitgliedsstaaten zur Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen überall auf der Welt. Wie Summa ausführte, verfüge Deutschland über keine bundesrechtliche Regelung, die zur Beachtung der ILO-Normen verpflichte. Dem ungeachtet finden sich im Vergaberecht der Bundesländer aber unterschiedliche Regelungen zu deren Einhaltung. Summa verwies darauf, es sei für die mit einer Vergabe befassten Personen faktisch jedoch unmöglich, persönlich zu prüfen, ob Gewinnung oder Herstellung einer Ware aus dem Ausland den Anforderungen der ILO-Normen genügten. Beispielsweise ständen die Arbeitsbedingungen in der VR China einigen ILO-Übereinkommen gemäß Lagebericht des Auswärtigen Amtes oftmals diametral entgegen. Da jedoch die allermeisten elektronischen Geräte weltweit Bauteile aus chinesischer Produktion beinhalteten, dürfe bei Verpflichtung auf die ILO-Kernarbeitsnormen eigentlich kein elektronisches Gerät mehr importiert werden. Nach Ansicht von Summa sind derartige vergaberechtliche Regelungen der Länder nicht praxistauglich, sondern „simulierte Sozialpolitik“. Tragfähige Lösung wäre ein EU-weites Importverbot für bestimmte Rohstoffe und Waren, nicht jedoch die Belastung der Bieter mit der Kontrolle von Produktions- und Arbeitsbedingungen.
Ausschreibungsverfahren sind nicht nebenher zu bewerkstelligen.
Rechtsanwalt Peter Schlosser, Leiter des GDEKK-Kompetenzzentrums für Ausschreibungen und Vergabeverfahren, portraitierte die mit der Reform des Vergaberechts verbundenen Änderungen im Detail. Im Mittelpunkt standen dabei die Neuordnungen der Regelungen, veränderte Fristen und entscheidende Modifikationen wie beispielsweise das neue Verfahren der Innovationspartnerschaft oder die künftig gemäß Vergabestatistikverordnung geltende Statistikpflicht. Nach Schlossers Überzeugung ist das ursprüngliche Ziel der Reform, Verfahren generell zu verschlanken und zu vereinfachen, kaum erreicht worden. Überdies verwies er auf weitere zwingend notwendige Anpassungen sowie auf eine Reihe derzeit unklarer Vorgaben. So seien etwa die Kriterien zur Berechnung von Lebenszykluskosten bislang nur unzureichend definiert. Mit Blick auf die Komplexität von Ausschreibungsverfahren plädierte Schlosser ganz grundsätzlich für eine Neu- bzw. Restrukturierung der Vergabestellen. Denn Vergabeverfahren seien inzwischen zu umfangreich, als dass sie durch den Facheinkauf wie selbstverständlich nebenher erledigt werden könnten. Nach Überzeugung von Peter Schlosser ist daher die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle zwingend geboten, der die zentrale Führung eines Verfahrens obliegt und die die Fachbereiche entscheidend entlastet.
Gewaltige Nachfrage nach e-Vergabe-Lösungen.
Daniel Zielke vom e-Vergabe-Anbieter Healy Hudson beobachtet angesichts der Pflicht zur Einführung der e-Vergabe aktuell eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach entsprechenden Plattformen. Dieses gegenwärtig so hohe Interesse ließe darauf schließen, dass sich sehr viele kommunale Einrichtungen erst jetzt mit den erfolgten Veränderungen und neuen Anforderungen befassen. Neben der Herausforderung für Entwickler von e-Vergabeplattformen, rechtskonforme Konfigurationen stets tagesaktuell umzusetzen, führe die gestiegene Nachfrage, wie Zielke darstellte, auch zu einem gewaltigem Service- und Schulungsaufwand, um den eigenen Qualitätsansprüchen immer und überall zu gerecht werden. Mit Blick auf Fülle und Komplexität der erfolgten Veränderungen forderte Zielke augenzwinkernd, jedes Mitglied des für die Reform zuständigen Expertengremiums möge einmal drei Monate nach jenem Regelwerk ausschreiben, das es selbst erlassen hätte. Aktuelle Herausforderungen für Betreiber einer e-Vergabeplattform bestehen laut Zielke derzeit noch in der Software-Abbildung von Vergabekriterien, die subjektive Ermessungsspielräume bieten, somit nicht objektiv überprüfbar seien und damit nur unzureichend durch elektronische Prozesse bewertet werden können. Dazu zählten etwa „ästhetische Kriterien“.
Gestiegene Herausforderungen an die Industrie als Bieter.
Wolfgang Frisch von der Medtronic GmbH verwies im Rahmen seiner Betrachtung der Reform aus dem Blickwinkel der Industrie darauf, dass Auftraggeber neben dem Produktpreis nun verstärkt auch Lebenszykluskosten sowie soziale, ökologische und innovative Aspekte bewerten können. Der Zuschlag erfolge jedoch nach wie vor auf das wirtschaftlichste Angebot. In anderen Ländern, etwa in Portugal, seien dagegen bereits heute die sogenannten „MEAT“-Kriterien („Most economically advantageous tender”) zwingend, die den gesamten Lebenszykluskosten entscheidende Bedeutung beimessen. Eine der größten Herausforderungen auf Seiten der Bieter sieht Frisch in den unterschiedlichen bundesländerspezifischen Vergabegesetzen, die oft in ein und demselben Angebot Berücksichtigung finden müssten. Aber auch das Arbeiten auf einer Vielzahl verschiedener e-Vergabeplattformen und deren jeweiligen Eigenheiten stellt Bieter immer wieder vor neue Aufgaben. Positiv beurteilte Frisch, dass die neuen Regelungen nun weniger Spielraum für mögliche Willkürentscheidungen des Auftraggebers zulassen. Wichtig für die Industrie sei jedoch immer und überall die Konzentration auf die Prämissen und Merkmale der jeweiligen Verfahrensart.
Engagierte und lebhafte Diskussionen.
Zahlreiche Impulse aus den Vorträgen führten zu lebhaften Diskussionen und ergänzenden Aspekten, die im Dialog mit den Experten erörtert wurden. Immer wieder zeigte sich dabei ein insgesamt spürbar erhöhter Aufwand, der mit den gegenwärtigen Änderungen einhergeht und erweiterte Kompetenzen wie Ressourcen erfordert. Die kommende, gerade auch für Verfahren im nationalen Bereich noch ausstehende Reform wird diese Situation voraussichtlich weiter verschärfen. Entsprechend resümierte GDEKK-Anwalt Peter Schlosser: „Nach der Reform ist vor der Reform.“ Unter Verweis auf die allenthalben gestiegenen Herausforderungen beendete Diplom-Psychologe Harald Stubbe das Fachsymposium mit einem Blick über den Tellerrand des eigentlichen Themenkomplexes. Seine Ausführungen zur Fragestellung: „Wie sollen wir das alles schaffen?“ entließ die Gäste mit einem Arsenal entsprechender Handlungsempfehlungen. Die GDEKK wird ihre Veranstaltungsreihe rund um das Vergaberecht auch künftig fortsetzen.











