(openPR) Sparer können ihre Lebens- und Rentenversicherungsverträge unter gewissen Bedingungen widerrufen und über die gesamte eingezahlte Summe verfügen, betont der Mönchengladbacher Berater Sascha Wortmann.
Sascha Wortmann hat einen klaren Standpunkt, wenn es um Lebens- und Rentenversicherungsverträge geht. „Natürlich existieren gute Policen, bei denen Gebühren, Risiko und Ertrag in einem gesunden Verhältnis stehen. Aber leider ist die Mehrzahl der Verträge nicht so gestaltet, dass sie über die Jahre und Jahrzehnte dem Anleger dienen, sei es durch einen schwächelnden Garantiezins, hohe Kosten oder eine inflexible Anlagepolitik, die den Veränderungen an den Kapitalmärkten nicht gerecht wird“, sagt der Inhaber von Wortmann Finanzen & Beratung aus Mönchengladbach, der seit mehr als 20 Jahren seine Kunden bei allen Fragen rund um Vermögensaufbau und Absicherung begleitet.
Deshalb ist Sascha Wortmann froh über die Möglichkeit, Lebens- und Rentenversicherungsverträge zu kündigen, ohne dabei einen Wertverlust in Kauf nehmen zu müssen. „Der Bundesgerichtshof hat sich einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs angeschlossen und stärkt denjenigen den Rücken, die von den Verträgen zurücktreten wollen. Die Richter sind der Meinung, dass die betreffenden Verträge in bestimmten Fällen komplett rückabgewickelt werden müssen.“ Dieses Urteil bezieht sich auf Verträge, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 geschlossen worden sind und in deren Rahmen die Kunden nicht über die Vertragsbedingungen und vor allem die Widerrufsfrist informiert worden sind.
„Es hat sich schon beim Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen aufgrund einer falschen Widerrufsbelehrung gezeigt, dass die Erfolgsaussichten hoch sind. Das bringt einen entscheidenden Vorteil. Anleger können auf diese Weise über die komplett eingezahlte Summe verfügen, und darüber hinaus muss die Versicherung eine Nutzungsentschädigung zahlen, da sie mit den Beiträgen des Kunden selbst Geld verdient hat. Das kann je nach Größenordnung eines seit Mitte der 90er Jahre laufenden Vertrags durchaus zu einem Mehrwert im fünfstelligen Bereich führen“, sagt Sascha Wortmann. Wer hingegen seinen Vertrag einfach so kündige, müsse mit einem spürbaren Geldverlust aufgrund des aktuellen Rückkaufwertes rechnen; Sparer bekämen selten das heraus, was sie über die Jahre hinweg eingezahlt hätte.
Wortmann betont, dass Versicherte sich nicht scheuen sollten, ihre Verträge überprüfen zu lassen. Die Chance sei groß, dass sie widerrufen und dann über die gesamte eingezahlte Summe verfügen könnten. Der Berater arbeitet dafür mit einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei zusammen; könne der Widerrufs-Joker gezogen werden, werde der Prozess automatisch angestoßen. Um den Widerruf finanziell abzusichern, setzt Sascha Wortmann eine kurzlaufende Rechtsschutzversicherung für seine Kunden ein und deckt damit die Anwaltskosten.
„Die Anleger sollten jedoch das frei werdende Geld nicht für den privaten Konsum aufwenden, sondern direkt wieder investieren. Am besten in eine wertstabile und flexible Anlage mit guten Renditechancen bei so weit wie möglich reduziertem Risiko, um dauerhaft auf die Anforderungen der Märkte reagieren zu können.“












